Seit 2004 gilt die Regelung zur sog. Mindestbesteuerung. Danach kann ein Verlustvortrag über 1 Mio. € nur noch zu 60% auf den Gewinn angerechnet werden. Folge für viele Unternehmen: Sie müssen Steuern zahlen, obwohl sie eigentlich noch Verluste ausgleichen müssten. Mit dieser (stillen) Steuererhöhung mussten sich viele Unternehmen abfinden. In bestimmten Fällen – so jetzt der BFH – ist das aber nicht rechtens. Die zu viel eingezogene Steuer muss zurückgezahlt werden > Unser TIPP
Kategorie: Aktuell
Laut BFH-Rechtsprechung müssen Gesellschafter-Darlehen, die „gesellschaftlich” veranlasst sind, als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Bis jetzt. Das BMF hat dazu einen neuen Erlass vorgelegt > Weiterlesen
Aller Bürokratie zum Trotz: Auf 82 Seiten hat das BMF jetzt die Verwaltungs-Grundsätze zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen veröffentlicht. Bemerkenswert: Die sollen auch dann gelten, wenn „Funktionen” innerhalb eines Konzerns ins Inland (S. 6) verlagert werden – im Schreiben werden die Grundsätze für die dann unterstellten Verrechnungspreise festgelegt. Weiter >
Zumindest in Sachen Steuerhaftung können sich ressortverantwortliche Geschäftsführer ohne Steuer-Zuständigkeit nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs etwas sicherer fühlen. Selbst dann, wenn die Ressortzuständigkeiten nicht klar vereinbart sind. Dennoch dürfen bestimmte Mindest-Absicherungen (besonders für: Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer und ressortzuständige Geschäftsführer in der Konzern-Tochtergesellschaft) im Anstellungsvertrag auf keinen Fall fehlen. Unser TIPP >
Nach Entlassung des Geschäftsführers der Bundeskunsthalle/Bonn klagte dieser auf Weiterbeschäftigung – nicht als Geschäftsführer, sondern als leitender Angestellter. Das geht laut BGH aber nur, wenn …
Würth AG: Finanzbehörden haben überreizt
Die Würth-Gruppe verlegt den Firmensitz und weitere Aktivitäten (Schulungszentrum) in die Schweiz. Hintergrund: Im Frühjahr 2007 hatten die deutschen Steuerbehörden die Praxis der innerbetrieblichen Verrechnungspreise moniert. Jetzt hat das Unternehmen regagiert und die deutschen Steuerbehörden gehen in Zukunft leer aus. Würth zahlt in Zukunft seine Steuern in Rorschach/Schweiz. Weiterlesen …
Laut SPIEGEL haben die Staatsanwaltschaften Köln/Bochum jetzt die Privaträume des Managers Middelhoff (Bertelsmann, Arcandor) durchsuchen lassen. Hintergrund: …
Jetzt gibt es ein neues Urteil des OLG München zum sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Wenn Sie die falsche Vertragsklausel unterschieben haben, haben Sie keinen Anspruch auf nachvertragliche Entschädigungszahlungen, obwohl das eigentlich vereinbart war. Was tun? > Unsere TIPPs
Der Bundesanzeiger Verlag – Herausgeber des elektronischen Unternehmensregisters – hat eine Liste der Firmen veröffentlicht, die Unternehmen unseriöse, kostenpflichtige Veröffentlichungs-Angebote machen > unser TIPP dazu …