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Aktuell Volkelt-Briefe

Klagen lohnt: So stoppen Sie den GmbH-Betriebsprüfer

GmbHs wer­den oft dann von der Steu­er­prü­fung unter die Lupe genom­men, wenn sich aus dem aktu­ell ein­ge­reich­ten Jah­res­ab­schluss (hier: 2012) grö­ße­re Abwei­chun­gen gegen­über dem Vor­jahr erge­ben. Typi­sche Prü­fungs­an­läs­se sind: … 

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Umfrage des Volkelt-Beratungs-Centers

Zur Zeit gibt es kei­ne akti­ven Umfragen.

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… und mittags geh ich heim”, Innovatives von Detlef Lohmann


Wer bei der All­sa­ve Jung­falk GmbH & Co. KG poten­zi­el­le neue Mit­ar­bei­ter vor­ab ken­nen ler­nen will, kann das ohne Pro­ble­me. Die Vor­stel­lungs­run­den sind „öffent­lich“. Das ver­wirrt zwar so man­chen Bewer­ber, der im Vor­stel­lungs­ge­spräch manch­mal bis zu 7 Per­so­nen gegen­über sitzt. Aber jeder Mit­ar­bei­ter, der in Zukunft mit dem Neu­en zusammen­arbeiten muss oder der den neu­en Kol­le­gen ein­fach nur befra­gen will, kann am Vorstel­lungs­­termin teil­neh­men. Er darf auch Fra­gen stel­len, sogar ohne Abspra­che mit dem Geschäfts­füh­rer oder dem Per­so­nal­lei­ter. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Det­lef Loh­mann hat das ein­ge­führt, als er das Unter­neh­men mit­samt 128 Mit­ar­bei­tern vor eini­gen Jah­ren über­nom­men hat. Zwei­te Neue­rung: Vor der Neu­ein­stel­lung gibt es einen Pro­be­tag. Da kann sich der/die Neue einen Tag lang das Unter­neh­men anschau­en. Außer­dem muss er/sie eine klei­ne Pro­jekt­auf­ga­be erle­di­gen. Bes­te Gele­gen­heit für alle, um fest­zu­stel­len, wie team­fä­hig der Neue in der Pra­xis ist. Fehler­quote: Bis­her Fehl­an­zei­ge. Jede Neu­ein­stel­lung war ein Voll­tref­fer. Mit sol­chen und vie­len wei­te­ren inno­va­ti­ven Ideen hat es die Fir­ma bereits zum drit­ten Mal zum TOP-Arbeit­ge­ber im Mit­tel­stand geschafft. Pra­xis ist es im Unter­neh­men auch, dass Leih­ar­beit­neh­mer bes­ser bezahlt wer­den als die Stamm­be­leg­schaft. Der Erfolg gibt Geschäfts­füh­rer Loh­mann Recht. Die Fir­ma ist hoch­pro­fi­ta­bel, inno­va­tiv und ein belieb­ter Arbeit­ge­ber in der Regi­on. Das belegt z. B. auch die Home­page des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens: https://www.allsafe-group.com/ > Unter­neh­men > all­sa­ve-Wer­te – mit guten inno­va­ti­ven Ideen und Umset­zun­gen. Jetzt hat Det­lef Loh­mann sei­ne Ideen und Vor­stel­lun­gen von einem moder­nen Unter­neh­men in ein Buch ver­packt. Und man merkt, dass nicht nur die Fir­ma ein Ver­pa­ckungs-Spe­zia­list ist. Auch er beherrscht sein Hand­werks­zeug. Für den inter­es­sier­ten Leser span­nend wie ein Kri­mi – zur Nach­ah­mung empfohlen.

Lin­de Ver­lag, 226 Sei­ten, gebun­de­ne Aus­ga­be: 19,90 € (Bestel­len: Buch-Cover ankli­cken), auch als Kindle-Version

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Unverkäuflich”, Biographisches von Robert Dekeyser

Fuss­ball-Fans ken­nen „Bob­by” Dekey­ser aus sei­nen Zei­ten bei Lau­tern, bei den Bay­ern oder beim Club. Dabei ist Robert Dekey­sers Leben Alles ande­re als ein Kli­schee. Er ist Wel­ten­bumm­ler. Aben­teu­rer. Bege­her unge­wöhn­li­cher Wege – wer durch­quert schon die Alpen zu Fuß. Und wenn schon, dann auch noch von Ost nach West. Es ist die Geschich­te eines unge­wöhn­li­chen Unter­neh­mers – der sich ent­schlos­sen hat, sich nicht mehr an all die ver­meint­li­chen Zwän­ge und unhin­ter­frag­ten Sach­zwän­ge zu hal­ten und zu unterwerfen.Hier schil­dert er sei­nen Wer­de­gang zu „Unver­käuf­lich”. Dazu hat er ein erfolg­rei­ches Unter­neh­men auf­ge­baut. Und lebt eine Unter­neh­mens­kul­tur vor: „Ange­stell­te, die nicht im Dop­pel­zim­mer auf der Geschäfts­rei­se über­nach­ten kön­nen, pas­sen nicht in mein Team. Ein unge­wöhn­li­ches Buch von einem unge­wöhn­li­chen Men­schen. Und wer hat Bob­by ent­deckt: Kein gerin­ge­rer als Jean-Marie Pfaff. Beim zufäl­li­gen „Pro­be­trai­ning” in der Tief­ga­ra­ge unter dem Restau­rant, in dem die bei­den sich zufäl­lig über den Weg gelau­fen sind.

Anker­herz Ver­lag, gebun­den, 1. Auf­la­ge: 29,90 (Bestel­len: Buch-Cover anklicken)

Robert Dekey­ser bei Tiet­jen und Hirsch­hau­sen > Hier ankli­cken

 

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Global Player: Lehrstunde für den Mittelstand …

Tat­ort-Kom­mis­sa­rin Ulri­ke Fol­kerts als ver­wöhn­te Fir­men-Erbin und Schau­spiel-Legen­de Wal­ter Schult­heiß als Seni­or-Chef eines mit­tel­stän­di­schen schwä­bi­schen Maschi­nen­bau­ers, der nicht los­las­sen kann? Rich­tig: Das ist (fast) aus dem Leben gegrif­fen und Stoff des rich­tig span­nen­den Kino­films Glo­bal Play­er – wo wir sind isch vor­ne. Für alle Kol­le­gen ein Lehr­stück und Anschau­ungs­ma­te­ri­al, wie es in vie­len deut­schen Unter­neh­men in der zwei­ten und drit­ten Gene­ra­ti­on ver­meint­lich zugeht. Also eine sehens­wer­te Freizeit­beschäftigung mit Anre­gun­gen für den prak­ti­schen Alltag.

Der Film behan­delt zwei The­men: Den nicht ganz ein­fa­chen Gene­ra­ti­ons­wech­sel und den Ver­kauf des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens an einen chi­ne­si­schen Inves­tor mit Staats­betei­ligung. Hand­lung, Abläu­fe und Dia­lo­ge sind sehr gut recher­chiert und in Alltags­situationen ver­packt. Die Kon­flikt­si­tua­tio­nen sind auf den Punkt her­aus­ge­ar­bei­tet. Die Moti­va­tio­nen der Prot­ago­nis­ten sind sehr gut erkenn­bar. Die Abwick­lung des Chi­na-Geschäfts wird erschre­ckend rea­lis­tisch vor­ge­führt. Den­noch: Auch der Humor kommt nicht zu kurz. Zum Bei­spiel dann, wenn die chi­ne­si­sche Dol­met­sche­rin beim bes­ten Wil­len nicht mehr in der Lage ist, die Feh­ler­ana­ly­se der schwä­beln­den Fach­ar­bei­ter zu ver­ste­hen geschwei­ge denn zu über­set­zen. Spä­tes­tens an der Stel­le könn­te man glau­ben, es han­delt sich um eine Doku­men­ta­ti­on und nicht um eine Komö­die mit einem (bei­na­he) tra­gi­schen Aus­gang. Zum Trai­ler > Hier ankli­cken.

Für die Pra­xis:  Im main­stream-gepräg­ten Kino­ge­schäft läuft „Glo­bal Play­er“ aller­dings (lei­der) nur in Pro­gramm­ki­nos und ganz sicher auch nicht wochen­lang. Dazu ist das The­ma zu spe­zi­ell. Da ARD und ARTE mit­fi­nan­ziert haben, ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Film schon bald im deut­schen Fernseh­programm gezeigt wird. Vor­mer­ken. Unse­res Erach­tens ein – beson­ders für Unter­nehmer – sehens­werter Film mit Zusatznutzen.

 

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Jetzt können Sie den Volkelt-Brief in Ihrer Sprache lesen …

Für die Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die den Vol­kelt-Brief auch in Ihrer Hei­mat-Spra­che lesen wol­len, gibt es ab sofort die Über­set­zungs-Ver­si­on. Nut­zen Sie dazu den Goog­le-Über­set­zer in der rech­ten Menü-Leis­te. Wäh­len Sie Ihre Hei­mat-Spra­che aus und lesen Sie alle Inhal­te in Ihrer ver­trau­ten Spra­che. Aber: Der Goog­le-Über­set­zer ist kei­ne „Voll-Pro­fi” – die Über­set­zung von kom­pli­zier­te­ren Sach­ver­hal­ten ist nicht immer ganz kor­rekt. Bei Zwei­fels­fra­gen wen­den Sie sich ein­fach direkt an uns > info@GmbH-GF.de.

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Gehalts-Kontrolle: Wie die Steuerbehörden die öffentliche Stimmung nutzen

Eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Schwei­zer hat sich für die Abzo­cker-Initia­ti­ve des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mers Tho­mas Min­der ent­schei­den. Die Medi­en haben dazu aus­führ­lich berich­tet. Als Wahl ent­schei­dend wer­te­ten vie­le Ana­lys­ten den mit 72 Mio. Schwei­zer Fran­ken ver­gol­de­ten Abgang des Nov­ar­tis-Ver­wal­tungs­­­prä­si­den­ten Dani­el Vasel­la. Sogar der Schwei­zer Unter­neh­mer­ver­band Eco­no­mie­su­is­se sieht das so. Doch ganz so ein­fach ist es nicht. So viel lässt sich aber vor­her­sa­gen: Das Abstim­mungs­er­geb­nis zeigt Aus­wir­kun­gen auf Deutsch­land und die EU. Die Par­tei­en sind auf­ge­schreckt. Die Medi­en machen Mei­nung. Die EU-Behör­den und Insti­tu­tio­nen mel­den sich mit neu­en Geset­zes­vor­stö­ßen zu Wort. Ist das nur Wahl­kampf­ge­tö­se? Wor­auf müs­sen Sie sich als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren, einer mit­tel­gro­ßen oder einer gro­ßen deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaft in den nächs­ten Mona­ten und Jah­ren (kurz- und mit­tel­fris­tig) einstellen?

  1. Bör­sen­no­tier­te (grö­ße­re) Akti­en­ge­sell­schaf­ten: Mehr Mit­spra­che und Kontrolle
  2. Klei­ne­re und klei­ne Akti­en­ge­sell­schaf­ten: Schluss mit der Komfort-Zone 
  3. Grö­ße­re GmbHs: Zurück zu höhe­ren Fest­be­zügen

Unter­des­sen lie­gen Vor­schlä­ge zu den Gehalts-Beschrän­kun­gen vor: …

  1. Die Begren­zung von Erfolgs­be­tei­li­gun­gen (Boni, Tan­tie­men) nicht nur für die Ban­ken, son­dern für alle bör­sen­no­tier­ten Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on und des EU-Parlaments);
  2. Erwei­ter­te Mit­wir­kungs­rech­te der Aktio­nä­re bei der Fest­set­zung der Vorstands­vergütung (FDP, CDU/CSU);
  3. Die Begren­zung der Bezü­ge durch Höchst­gren­zen beim Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug (SPD, Grü­ne, Nur für Boni: Steibrück).

Die­se Maß­nah­men stel­len in ers­ter Linie auf bör­sen­no­tier­te Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab. Das sind in Deutsch­land rund 750 Unter­neh­men. Davon haben ledig­lich 120 einen Bör­sen­wert von mehr als 100 Mio. EUR. Die Mehr­zahl gehört dem­nach zu den mit­tel­gro­ßen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Das bedeu­tet für die Fra­ge der Vor­stands­ge­häl­ter: Hier wer­den die in der Öffent­lich­keit dis­ku­tier­ten und ange­mahn­ten Mil­lio­nen­zah­lun­gen bei wei­tem nicht oder nur in Aus­nah­me­fäl­len erreicht. Den­noch: Nicht nur die (Bun­des­tags­wahl-gehetz­ten) Poli­ti­ker drän­gen hier auf eine Über­prü­fung der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Auch die Finanz­be­hör­den wer­den im Eigen­in­ter­es­se prü­fen, inwie­weit sie das öffent­li­che Inter­es­se am The­ma für zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men nut­zen kön­nen. Nach unse­ren Ein­schät­zun­gen wer­den alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten die Aus­wir­kun­gen der öffent­li­chen Debat­ten zu spü­ren bekom­men. Im Ein­zel­nen müs­sen Sie sich auf fol­gen­de Ände­run­gen bzw. ver­schärf­te Prü­fungs­sze­na­ri­en einstellen. 

Börsennotierte (größere) Aktiengesellschaften: Mehr Mitsprache und Kontrolle

Gehalts-Ober­gren­zen wer­den nicht kom­men. Allen­falls eine Decke­lung beim Betriebs­ausgabenabzug nach einem Regie­rungs­wech­sel. SPD und Grü­ne haben sich bereits auf eine Ober­gren­ze von 500.000 EUR fest­ge­legt. Fol­ge: Wird dar­über hin­aus mehr gezahlt, kos­tet das über­pro­por­tio­nal viel Steu­ern. Bei­spiel: Für jede 1.000 EUR Vor­stands-Gehalt zahlt die AG/GmbH neben der ESt (45 %) des Vorstandes/Geschäftsführers zusätz­lich rd. 300 EUR Gewinn­steu­ern. Dabei ist frag­lich, ob dass tat­säch­lich Gehalts­sen­kun­gen bewirkt. Sicher ist dage­gen, dass die AG (auch die GmbH) dafür mehr Steu­ern zah­len muss. Unwahr­schein­lich ist ein Abfin­dungs­ver­bot. Dazu müss­te neue Rege­lun­gen im Ver­trags­recht geschaf­fen wer­den (Abfin­dungs­an­spruch bei der arbeit­ge­ber­be­ding­ten Auf­lö­sung eines Dienst­ver­hält­nis­ses). Ob das mög­lich ist, bleibt abzu­war­ten und dürf­te erst nach jah­re­lan­gen gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen abschlie­ßend geklärt sein. Mehr Mit­spra­che bei der Vor­stands- und Auf­sichts­rats­ver­gü­tung wird wohl die Haupt­ver­samm­lung erhal­ten. Ihre Zustän­dig­keit beschränkt sich nicht mehr auf die Zustim­mung zu einem Ver­gü­tungs­sys­tem. Abzu­se­hen ist, dass die Gehäl­ter ein­zeln offen gelegt und geneh­migt wer­den müs­sen. Ein­schnit­te sind dabei wei­ni­ger bei den lau­fen­den Bezü­gen son­dern bevor­zugt bei den Zusatz­leis­tun­gen (Boni, Pen­si­ons­an­sprü­che nach der 75%-Regel, Akti­en­op­tio­nen) zu erwarten.

Fazit: Eine stär­ke­re Kon­trol­le der AG-Orga­ne durch die Eigen­tü­mer (Haupt­ver­samm­lung) ist brei­ter Kon­sens in Poli­tik, Wis­sen­schaft und selbst in eini­gen Wirt­schafts­ver­bän­den. Wir sind gespannt, wel­che Wir­kung auf die Höhe der Vor­stands-Gehäl­ter davon ausgeht.

Kleinere und kleine Aktiengesellschaften: Schluss mit der Komfort-Zone

Die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer von GmbHs wer­den in der Pra­xis regel­mä­ßig von den Finanz­be­hör­den auf sog. steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit geprüft. D. h. die­se dür­fen nicht höher sein als Gehäl­ter, wie sie in ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men gezahlt wer­den. Die­ser Maß­stab gilt im Prin­zip auch für Akti­en­ge­sell­schaf­ten. In der Pra­xis muss man aber – bis­lang jeden­falls noch – von einer Ungleich­be­hand­lung aus­ge­hen. Die Fakten:

  1. Die von den Finanz­ge­rich­ten zur Fra­ge der ange­mes­se­nen Gehalts­höhe ent­schie­de­nen Urtei­le bezie­hen sich u. W. aus­nahms­los auf den GmbH-Geschäftsführer.
  2. Den Finanz­be­hör­den lie­gen nach eige­ner Aus­sa­ge kei­ne Ver­gleichs­zah­len für AG-Vor­stän­de vor, nach denen sie die Ange­mes­sen­heit beur­tei­len kön­nen (vgl. BMF-Schrei­ben vom 14.10.2002, BStBl. I 2002).

Auch u. W. gibt und gab es bis­her kei­ne bis weni­ge Bean­stan­dun­gen und auch kei­ne gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Fra­ge der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit von AG-Vor­stands-Gehäl­tern. Den­noch beto­nen die Finanz­be­hör­den, so z. B. die OFD Karls­ru­he auf unse­re Anfra­ge, zur Sache: „Die für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs ermit­tel­ten Gehalts-Ver­gleichs­wer­te gel­ten ana­log auch für Vor­stän­de von Akti­en­ge­sell­schaf­ten. Eine unter­schied­li­che Behand­lung fin­det nicht statt“. Die mora­li­schen Rüge der Schwei­zer Wäh­ler in Sachen Geschäfts­lei­ter-Gehäl­ter dürf­te den Finanz­be­hör­den und spe­zi­ell den sach­be­ar­bei­ten­den Prü­fern Anlass sein, sich das Gehalts-Geba­ren in nicht bör­sen­no­tier­ten und klei­nen Akti­en­ge­sell­schaf­ten genau­er unter die Lupe zu neh­men und ggf. eini­ge Mus­ter­ver­fah­ren durch­zu­set­zen. Als Unter­neh­mer, der einen mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens­ver­bund lei­tet, bedeu­tet das für Sie: Gibt es im Unter­neh­mens­ver­bund neben einer AG GmbHs und Toch­ter-Gesell­schaf­ten, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Gehalt für den AG-Vor­stand bei der nächs­ten Betriebs­prü­fung immer dann beson­ders gründ­lich auf steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit geprüft wird, wenn

  1. sich die AG-Antei­le nicht im sog. Streu­be­sitz befin­den, son­dern nur von Ihnen als     allei­ni­gem Aktio­när (Ein­per­so­nen-AG) oder nur von weni­gen Fami­li­en-Mit­glie­dern gehal­ten werden,
  2. wenn Sie neben der Vor­stands-Tätig­keit auch Bezü­ge für eine zusätz­li­che Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit in einer Toch­ter-GmbH erhal­ten (Dop­pel­be­zü­ge) oder
  3. wenn Sie einen unüb­li­chen hohen Anteil der Ver­gü­tung als Boni­fi­ka­ti­on (Tan­tie­me) erhal­ten. So prak­ti­zier­ten die Finanz­be­hör­den bis 2003 die sog. 25 % Regel, nach der die varia­ble Bezug höchs­tens 25 % der Gesamt­ver­gü­tung aus­ma­chen durf­ten (bis zum BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02, I R 80/01). Vor­sicht: Auch hier könn­ten die     Finanz­be­hör­den in Zukunft wie­der den Hebel anset­zen und die Höhe der Erfolgs­be­tei­li­gung monieren.

Fazit: Die Schon­zeit für mit­tel­stän­di­sche und klei­ne nicht-bör­sen­no­tier­te Akti­en­ge­sell­schaf­ten dürf­te vor­bei sein. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den das The­ma ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung und steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit des Vor­stands-Gehalts ab sofort ver­stärkt auf die Agen­da set­zen wer­den. Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, ob Hand­lungs­be­darf besteht. Ori­en­tie­ren Sie sich an den Ver­gleichs­zah­len der ein­schlä­gi­gen Gehalts­stu­di­en anhand der Kri­te­ri­en Bran­che, Umsatz, Arbeit­neh­mer­an­zahl, Ertragssituation.

Größere GmbHs: Zurück zu höheren Festbezügen

Das Geschäfts­füh­rer-Gehalts ist regel­mä­ßig Gegen­stand jeder GmbH-Steu­er­prü­fung. Bei klei­ne­ren und klei­nen GmbHs ori­en­tie­ren sich die Finanz­be­hör­den an den aus ihren eige­nen Daten ermit­tel­ten Ver­gleichs­zah­len der sog. Karls­ru­her-Tabel­len. Gibt es hier Abwei­chun­gen, unter­stellt das Finanz­amt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Pro­blem: Die Ver­gleichs­zah­len kön­nen nur Annä­he­rungs­wer­te sein. Dem­entspre­chend legen vie­le betrof­fe­ne GmbHs Ein­spruch gegen den nach oben kor­ri­gier­ten Steu­er­be­scheid ein. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über sol­che Ver­fah­ren. Aller­dings enden die Karls­ru­her-Tabel­len bei Umsatz­grö­ßen von 50 Mio. EUR. Aus gutem Grund: Je grö­ßer das Unter­neh­men ist, umso spe­zi­fi­scher sind die Bedin­gun­gen. Eine „objek­ti­ve“ Ver­gleich­bar­keit mit einem Drit­ten Unter­neh­men ist kaum noch mög­lich. Auch den Finanz­be­hör­den gelingt es kaum noch, einen ent­spre­chen­den, juris­tisch schlüs­si­gen Nach­weis im gericht­li­chen Ver­fah­ren zu erbrin­gen. Fol­ge: Die Kla­gen von betrof­fe­nen GmbHs haben gute bis bes­te Erfolgsaussichten.

Fazit: Wir gehen davon aus, dass die Steu­er­prü­fer das gestie­ge­ne öffent­li­che Inter­es­se an hohen Geschäfts­füh­rer-Gehäl­tern dazu nut­zen wer­den, spe­zi­ell grö­ße­re GmbHs unter die Lupe zu neh­men. Vor­sicht: Wird ein gro­ßer Teil der Ver­gü­tung erfolgs­be­zo­gen gewährt, kann das bei guter Ertrags­la­ge schnell dazu füh­ren, dass das Gesamt­ge­halt im Dritt­ver­gleich unan­ge­mes­sen hoch wird. Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, ob Sie wie­der zurück auf eine höhe­re Fest­ver­gü­tung umstei­gen, um einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung vor­zu­beu­gen. Kri­tisch wird es, wenn der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt nach einem Regie­rungs­wech­sel auf 500.000 EUR begrenzt wird. Dann kos­tet das glei­che Gehalt wie bis­her Eini­ges mehr an Steuern.

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Strategie-Entscheidungen: Die richtigen Stellschrauben für die Zukunft Ihrer GmbH

Kun­den­ori­en­tier­te Unter­neh­men ver­die­nen bes­ser, erzie­len höhe­re Prei­se und sichern sich grö­ße­re Markt­anteile als ihre Wett­be­wer­ber. Die­ser Trend wird sich nach Auf­fas­sung fast aller Exper­ten fort­set­zen und sogar noch beschleu­ni­gen. Aller­dings: Die Rah­men­be­din­gun­gen haben sich und wer­den sich in den nächs­ten Jah­ren wei­ter ver­än­dern. Immer schnel­ler. Ver­än­dern wird sich auch das Selbst­ver­ständ­nis des Kun­den und damit ver­bun­den die Erwar­tungs­hal­tung des Kun­den an Pro­duk­te und Unter­neh­men. Was bedeu­tet das für das Selbst­ver­ständ­nis des Manage­ments und der Geschäfts­füh­rung von Unter­neh­men? Der Trend-Ana­ly­ti­ker Edgar Geffroy (Erfolgs­ti­tel: „Das Ein­zi­ge, was stört, ist der Kun­de“) hat die fol­gen­den Trends her­aus­ge­ar­bei­tet, die das Manage­ment der Zukunft beherr­schen muss: …

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Aktuell

Übersicht „Kommentare zum GmbH-Gesetz”: Welcher „bringt es” für Sie?

Wenn es um Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen den GmbH-Gesell­schaf­tern, z. B. über bestimm­te Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung geht, genügt oft ein geziel­ter Blick in den Geset­zes­text, um sich Sicher­heit über die Rich­tig­keit des eige­nen Stand­punk­tes zu ver­schaf­fen. Oder wis­sen Sie z. B. auf Anhieb, dass bei nicht ordnungsge,äßer Ein­be­ru­fung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung Beschlüs­se nur dann gefasst wer­den kön­nen, wenn sämt­li­che Gesell­schaf­ter anwe­send sind (§ 51 Abs. 3 GmbH-Gesetz). Neben dem voll­stän­di­gen Geset­zes­text ent­hal­ten Kom­men­ta­re zusätz­li­che Aus­füh­run­gen und ver­tie­fen­de Dar­stel­lun­gen zu ein­zel­nen Sach­ver­hal­ten. So sind hier nachzulesen:

- Grund­sätz­li­che Über­le­gun­gen des Gesetz­ge­bers zu Inten­si­on und Inhalt einer gesetz­li­chen Vorschrift,

- Die Mei­nung des jewei­li­gen Kom­men­tar-Her­aus­ge­bers, wie bis­her noch nicht abschlie­ßend ent­schie­de­ne Fäl­le recht­lich zu beur­tei­len sind,

- In der Pra­xis beson­ders wich­tig: Ein­zel­fäl­le, die die Gerich­te in ent­spre­chen­den Streit­fra­gen bereits geklärt haben. Hier erhal­ten Sie kon­kre­te Anhalts­punk­te, wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten Ihnen bleiben.

Hier eine Über­sicht aller wich­ti­gen Kom­men­ta­re zum GmbH-Gesetz – ver­se­hen mit unse­ren Lese-Empfehlungen: …

Titel Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz
Autor/Herausgeber Lutter/Hommelhoff
neu­es­te Auflage 2004 (Neu­auf­la­ge in Planung)
Pro­dukt­art 1 Band, 1.489 Seiten
Preis 119,00 €
ISBN 978–3504324797
Ver­lag Ver­lag Otto Schmidt
Kurz-Bespre­chung Umfas­sends­ter Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz mit aus­führ­li­chen Erläu­te­run­gen und eige­nen Bewer­tun­gen zu noch nicht ent­schie­de­nen Rechts­fra­gen. Mei­nungs­bil­den­des Stan­dard-Werk für den Bera­ter.

 

Titel Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz
Autor/Herausgeber Scholz/Crezelius/Emmerich/Priester und andere
neu­es­te Auflage 2010
Pro­dukt­art 3 Bän­de
Preis 454,00 €
ISBN 978–3‑504–32550‑3
Ver­lag Ver­lag Otto Schmidt
Kurz-Bespre­chung Umfas­sends­ter Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz mit aus­führ­li­chen Erläu­te­run­gen und eige­nen Bewer­tun­gen zu noch nicht ent­schie­de­nen Rechts­fra­gen. Mei­nungs­bil­den­des Stan­dard-Werk für spe­zia­li­sier­te Bera­ter.

 

Titel GmbH-Gesetz Kom­men­tar
Autor/Herausgeber Lutter/Hommelhoff
neu­es­te Auflage 2009
Pro­dukt­art 1 Band
Preis 119,00 €
ISBN 978–3‑504–32487‑2
Ver­lag Ver­lag Otto Schmidt
Kurz-Bespre­chung Knap­per, aber fun­dier­ter Prak­ti­ker-Kom­men­tar, der in ver­ständ­li­cher Dar­stel­lung stets Anre­gun­gen für die prak­ti­sche Umset­zung auf­zeigt. Geeig­net für inter­es­sier­te Geschäfts­füh­rer und GmbH-Bera­ter, aber auch für steu­er­li­che Bera­ter, die sich recht­lich ori­en­tie­ren wollen.

 

Titel Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz
Autor/Herausgeber Münch­ner Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz
neu­es­te Auflage Bd. 2 noch nicht lieferbar
Pro­dukt­art 3 Bän­de 7.500 Seiten
Preis 750,00 €
ISBN 978–3‑406–56770‑4
Ver­lag Ver­lag C.H. Beck
Kurz-Bespre­chung Stan­dard-Kom­men­tar zum GmbH-Recht mit aus­führ­li­cher Dar­stel­lung der Recht­spre­chung, der Fach­li­te­ra­tur und dem Stand der wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­si­on. Geeig­net für Bera­ter, aber auch für den steu­er­li­chen Bera­ter, der sich schnell und kom­pe­tent in die Mate­rie ein­ar­bei­ten will..

 

Titel Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz 
Autor/Herausgeber Rowedder/Fuhrmann/Koppensteiener und andere
neu­es­te Auflage 5. Auf­la­ge 2013
Pro­dukt­art 1 Band 2.701 Seiten
Preis 229,00 €
ISBN 978–3‑8006–3515‑3
Ver­lag Ver­lag Franz Vahlen
Kurz-Bespre­chung Bewähr­ter Prak­ti­ker-Kom­men­tar mit über­sicht­li­chen, klar geglie­der­ten und leicht ver­ständ­li­chen Erläu­te­run­gen. Nach Tie­fe und Aus­führ­lich­keit für die wis­sen­schaft­li­che Pra­xis eben­so geeig­net wie für den inter­es­sier­ten Kauf­mann. Emp­feh­lens­wert für den Fach­an­walt für Gesell­schafts­recht, aber auch für recht­lich ver­sier­te und ambi­tio­nier­te Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer.

 

Titel Kom­men­tar zum GmbH-Strafrecht
Autor/Herausgeber Tie­de­mann
neu­es­te Auflage 2010
Pro­dukt­art 1 Band
Preis 49,80 €
ISBN 978–3‑504–32485‑8
Ver­lag Ver­lag Otto Schmidt
Kurz-Bespre­chung Aus­zug aus Scholz Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz. Dar­stel­lung straf­recht­lich rele­van­ter Sach­ver­hal­te. Spe­zi­al­werk für Straf­recht­ler.

 

Titel GmbH-Gesetz Deutsch – Eng­li­sche Textausgabe
Autor/Herausgeber Peltzer/Brooks
neu­es­te Auflage 2004
Pro­dukt­art 1 Band
Preis 49,80 €
ISBN 978–3‑504–32536‑7
Ver­lag Ver­lag Otto Schmidt
Kurz-Bespre­chung Syn­op­ti­sche Dar­stel­lung der Geset­zes­tex­te auf aktu­el­lem Stand. Geeig­net für die Rechts­ab­tei­lun­gen inter­na­tio­nal täti­ger Unter­neh­men, Jus­ti­tia­re und für inter­na­tio­nal täti­ge Bera­ter.

 

Titel GmbH-Gesetz Kom­men­tar
Autor/Herausgeber Gehrlein/Ekkenga/Simon
neu­es­te Auflage 2011, erscheint im Okto­ber 2011
Pro­dukt­art 1 Band, ca. 1.500 Seiten
Preis 108,00 €
ISBN 978–3‑452–27515‑8
Ver­lag Ver­lag Carl Heymanns
Kurz-Bespre­chung Umfas­sen­der, pra­xis­ori­en­tier­ter Komen­tar mit Aus­rich­tung auf den GmbH-Bera­ter. Auch geeig­net für Gesellschafter/Geschäftsführer in grö­ße­ren Gesellschaften.

 Zur schnel­len Vor­ab-Infor­ma­ti­on geeig­net ist unser Prak­ti­ker-Kurz-Kom­men­tar aus der www-GmbH-GF.de-Datenbank > hier ankli­cken

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