Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Umsetzung von Recht und Gesetz im Unternehmen – aber auch dafür, dass im juristischen Ernstfall alle Möglichkeiten zugunsten der GmbH genutzt werden. Vieles ist in Bewegung – auch und gerade bei der steuerlichen Behandlung der GmbH, ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer. Wir haben die wichtigsten Neuerungen aus 2018 in der folgenden Übersicht zusammengestellt: …
GmbH/Steuern
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Finanzamt kassiert bei Kartellstrafen mit: Ein vom Bundeskartellamt aufgrund verbotswidriger Absprachen verhängtes Bußgeld darf nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Höhe der Geldbuße am Gewinnpotential der Kartellabsprache orientiert. | FG Köln, Urteil v. 24.11.2016, 10 K 659/16
Fundstelle: Nr. 34/2018 |
Finanzgericht kippt Finanzamts-Zins-Berechnung: Laut BFH müssen die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) für alle Steuerbescheide mit Säumniszuschlägen (6% Zinsen) für Veranlagungen ab 2015 gewähren. | BFH, Beschluss v. 25.4.2018, IX B 21/18
Fundstelle: Nr. 21/2018 |
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Wertaufholung bei Verkauf der GmbH-Beteiligung im Betriebs-vermögen: Wird ein GmbH-Anteil im Betriebsvermögen verkauft, ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns eine Wertaufholung vorzunehmen – und zwar dann, wenn damit eine zuvor erfolgte Teilwertabschreibung korrigiert wird oder wenn nach einer Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung eine Neubewertung des GmbH-Anteils notwendig ist. | OLG München, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17
Fundstelle: Nr. 8/2018 |
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Steuerfalle im Gewinnabführungsvertrag: Die Finanzbehörden orientieren sich bei der Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages am Datum der Eintragung in das Handelsregister. Das ist zulässig und vom Gesetzgeber so gewollt. Und zwar selbst dann, wenn die Eintragung aufgrund von Fehlern des Handelsregisters erst verspätet erfolgt. | BFH, Urteil v. 23.8.2017, I R 80/15
Fundstelle: Nr. 7/2018 |
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Geschäftsführer/ Steuern | Vorsorge-Zuschuss als Sachlohn: Zahlt die GmbH ihrem pflichtversicherten Geschäftsführer einen Zuschuss für eine private Zusatzversicherung, handelt es sich beim Arbeitgeberbeitrag um einen Sachbezug. Folge: Bis zur Freigrenze von 44 EUR bleibt der monatliche Sachbezug lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Voraussetzung: Der Zuschuss wird nur für diese spezielle Versicherungsleistung gewährt. | BFH, Urteil v. 7.6.2018, VI R 13/16 bzw. vom 4.7.2018, VI R 16/17
Fundstelle: Nr. 40/2018 |
Gesellschafter-Vorschuss wird Gesellschafter-Darlehen: Liefert einer der Gesellschafter Waren oder andere Leistungen an seine GmbH, dann kann laut BFH die ausstehende Forderung als Gesellschafter-Darlehen bewertet werden. Folge: In einem eventuellen Insolvenzverfahren wird diese Forderung als nachrangige Forderung behandelt. | BFH, Urteil v. 28.8.2018, I B 114/17
Fundstelle: Nr. 38/2018 |
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Besteuerung der Gewinnausschüttung bei Verkauf der GmbH: Erwirbt der eine Gesellschafter vom anderen dessen Geschäftsanteil mit dinglicher Wirkung zum Bilanzstichtag und vereinbaren die Gesellschafter, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der laufende Gewinn der Gesellschaft noch bis zum Bilanzstichtag zusteht und nach Aufstellung der nächsten Bilanz an ihn ausgeschüttet werden soll, kann ein zivilrechtlich wirksamer und steuerlich anzuerkennender Gewinnver-teilungsbeschluss vorliegen mit der Folge, dass der im Folgejahr von der Gesellschaft an den ausgeschiedenen Gesellschafter ausgeschüttete Betrag diesem als (nachträgliche) Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen ist. | BFH, Urteil v. 13.3.2018, IX R 35/16
Fundstelle: Nr. 32/2018 |
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Finanzamt bestraft Gesundheits-Vorsorge: Gewährt Ihnen Ihre Krankenversicherung (KV) Bonuszahlungen, weil Sie die Voraussetzungen aus einem Bonusprogramm erfüllen, mindern diese Zahlungen Ihren Sonderausgabenabzug. Das gilt z. B. für Bonuszahlungen aus einem Fitness-Programm (direkter Zuschuss zum Fitness-Studio-Beitrag), bestimmte Vorsorge-Maßnahmen (Nicht-Raucher-Programm, Impfschutz, Zahnvorsorge) oder sog. Sportboni für sonstige gesundheitsfördernde Aktivitäten. | FG Münster, Urteil v. 13.6.2018, 7 K 1392/17
Fundstelle: Nr. 30/2018 |