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Stress-Job „GF”: „Auch mal an´s ICH denken

Geschäfts­füh­rer arbei­ten in der Regel 60 Stun­den und mehr in der Woche, sind viel unter­wegs, haben wenig Zeit zum Rege­ne­rie­ren und dür­fen sich kei­ne Feh­ler leis­ten. Die Inten­si­tät die­ser Belas­tungs­fak­to­ren hat sich in den letz­ten Jah­ren deut­lich erhöht. Vie­le Kol­le­gen haben zwar an ihrem eige­nen Rhyth­mus aus Rege­ne­ra­ti­on, Kör­per­lich­keit und men­ta­ler Ent­span­nung gear­bei­tet. Den­noch blei­ben Restrisiken.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 23/2019

Stress-Job „GF”: „Ab und zu auch mal ans ICH den­ken …”Gehalts-Neid-Debat­te: Die neue AG-Lösung als Vor­bild für GmbH-Geschäfts­füh­rer + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VIII) + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juni 2019 + GmbH/Finanzen: For­schungs­zu­la­gen­ge­setz nimmt For­men an + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Vor­sicht mit dem Tele­ma­tik-Fahr­ten­buch + GmbH/Marketing: Kei­ne Straf­steu­er für Online-Wer­bung + GmbH/Steuer: Kei­ne Kapi­tal­ertrag­steu­er auf vGA bei  Dau­er­ver­lus­ten + Ter­min­sa­che: Anpas­sung feh­ler­haf­ter Gewinnabführungsverträge

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Gehalts-Neid-Debatte: Die neue AG-Lösung als Vorbild für GmbH-Geschäftsführer

Die Dis­kus­si­on um über­höh­te (Neid-) Gehäl­ter bzw. um die ange­mes­se­ne Ver­gü­tung von GmbH-Geschäfts­füh­rern geht in die nächs­te Run­de. Zuletzt hat­te sich die Poli­tik dar­auf ver­stän­digt, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Bezü­ge der Vor­stands­mit­glie­der von Akti­en­ge­sell­schaf­ten neu zu regeln. Dazu gab es aus­führ­li­che Vor­schlä­ge der eigens dazu ein­ge­setz­ten Regie­rungs­kom­mis­si­on (vgl. dazu Nr. 47/2019). kön­nen Wich­tig: Die Finanz­be­hör­den wer­den prü­fen, ob und inwie­weit die­se Vor­ga­ben auch für die Gehalts­ver­ein­ba­run­gen von GmbH-Geschäfts­füh­rern ange­wandt wer­den. Inso­fern besteht Infor­ma­ti­ons- und u. U. auch Hand­lungs­be­darf. Jetzt hat die Kom­mis­si­on ihren Abschluss­be­richt vor­ge­legt. Fazit: Die neu­en Regeln wer­den nicht so streng aus­fal­len wie zuletzt ver­han­delt (Deut­scher Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex; Stand: 9. Mai 2019). Für Vor­stands­be­zü­ge gilt: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII)

Ob Ama­zon oder Ali­baba: Die „Gro­ßen” ver­schlin­gen die „Klei­nen”. Oder doch nicht? Noch gibt es vie­le klei­ne­re Online-Shops, die den Gro­ßen den Schneid abkau­fen, gute Umsät­ze machen und vor allem gute Erträ­ge erwirt­schaf­ten. Dabei zeigt sich, dass es im Online-Han­del immer mehr auf Nischen­pro­duk­te, gutes Mar­ke­ting und bes­ten Ser­vice ankommt. Und das sind die Fak­to­ren, die klei­ne­re Online-Anbie­ter erfolg­reich machen: … 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juni 2019

Mit den amt­lich bestä­tig­ten Wahl­er­geb­nis­sen ist (lei­der) auch das Ende der schö­nen Aus­sich­ten gekom­men. Der scho­nungs­lo­se Blick auf die Wirt­schafts­da­ten offen­bart: Es kri­selt an vie­len Ecken und Enden. Z. B.: Das Iran-Geschäft der dort akti­ven, ver­blie­be­nen 120 deut­schen Unter­neh­men hat sich in den letz­ten Mona­ten halbiert.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung unter den Unter­neh­mens­lei­tern und Geschäfts­füh­rern lässt wei­ter nach. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Mai von 99,2 mit 97,9 Punk­te auf einen neu­en Tiefst­stand seit 2014 gesun­ken. Das ist auf eine deut­lich schlech­te­re Ein­schät­zung der aktu­el­len Lage zurück­zu­füh­ren. Der Aus­blick auf die kom­men­den Mona­te blieb unver­än­dert. Fazit: „Der deut­schen Kon­junk­tur fehlt es an Schwung”.
(Wirt­schafts-) Politik Die meis­ten Exper­ten gehen davon aus, dass der bis­her ohne­hin schon stark ein­ge­schränk­te Hand­lungs­rah­men der Gro­Ko noch enger wird. Pro­gno­se: „Still­stand bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode in 2021”.
Roh­stof­fe Bis zuletzt klet­ter­ten die Prei­se an den Tank­stel­len noch leicht nach oben. Den­noch: Die Roh­stoff­märk­te sind seit Mit­te April im Abwärts­trend. Öl, Alu­mi­ni­um, Kup­fer erle­ben der­zeit einen Aus­ver­kauf. Die Zei­chen ste­hen auf Abschwung.
Fahr­ver­bo­te für             Gewerbetreibende Laut Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz sind nicht nur Euro-6-Die­sel-Fahr­zeu­ge von zukünf­ti­gen Fahr­ver­bo­ten aus­ge­nom­men, son­dern auch Euro-5-Die­sel-Fahr­zeu­ge, die von Hand­wer­kern genutzt wer­den oder als Lie­fer­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind. Vor­aus­set­zung: Das Unter­neh­men stellt einen ent­spre­chen­den Antrag bei den Zulas­sungs­be­hör­den. Nach­teil: Ver­kauft die GmbH das Fahr­zeug an eine Pri­vat­per­son, ent­fällt die sog. Antragsgenehmigung.

 

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GmbH/Finanzen: Forschungszulagengesetz nimmt Formen an

Im Gro­Ko-Koali­ti­ons­ver­trag war ver­ein­bart, dass For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben (FuE) von Unter­neh­men steu­er­lich geziel­ter geför­dert wer­den sol­len. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf eines For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes vorgelegt.

Die  steu­er­li­che  FuE-För­de­rung  wird  in  ihrer  Grund­aus­rich­tung  allen  Unter­neh­men  offen ste­hen,  die  eige­ne  FuE-Tätig­kei­ten  betrei­ben.  Durch  eine  ziel­ge­naue  Aus­ge­stal­tung  der För­de­rung  sol­len  aber  auch ins­be­son­de­re  klei­ne  und  mit­tel­stän­di­sche  Unter­neh­men  ange­sprochen wer­den, ver­mehrt in eige­ne FuE-Tätig­kei­ten zu inves­tie­ren. Die Zula­ge ist auf 25 % der anrech­nungs­fä­hi­gen Kos­ten beschränkt und wird maxi­mal 15 Mio. EUR betra­gen. Die Zula­ge wird nur gewährt für FuE-Pro­jek­te, die sich auf neue Pro­dukt­ent­wick­lun­gen bezie­hen, nicht aber Pro­jek­te för­dern, die die Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­bes­se­rung bestehen­der Pro­duk­te zum Ziel haben. Den­noch: Das För­der­pro­gramm ist auch für klei­ne­re Unter­neh­men (Start­Ups) inter­es­sant. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Vorsicht mit dem Telematik-Fahrtenbuch

Vie­le Fir­men­wa­gen sind mit einer sog. Tele­ma­tik­tech­nik zur Ortung aus­ge­stat­tet, mit der auch sämt­li­che Fahr­ten auto­ma­tisch auf­ge­zeich­net wer­den kön­nen. Ach­tung: Die­se Auf­zeich­nun­gen ent­spre­chen nicht den Vor­ga­ben, wie sie vom Finanz­amt für die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches ver­langt wer­den. Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Daten nach­träg­lich nicht ver­än­dert wer­den kön­nen – das ist in vie­len Tele­ma­tik-Sys­te­men aller­dings nicht gewähr­leitstet. Prü­fen Sie die Anga­ben des Her­stel­lers – im Zwei­fel soll­ten Sie den Steu­er­be­ra­ter ein­be­zie­hen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).

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GmbH/Marketing: Keine Strafsteuer für Online-Werbung

Eini­ge Finanz­äm­ter haben die Kos­ten für Online-Wer­bung (Adwords, Ban­ner, Social-Media-Wer­bung), die an aus­län­di­sche Unter­neh­men (Goog­le, Ama­zon) gezahlt wur­den, zusätz­lich ver­steu­ert (§ 50a EStG). Unter­des­sen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) klar­ge­stellt, dass es dafür kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge gibt und die­se Kos­ten nicht mit zusätz­li­chen Steu­ern belas­tet wer­den dür­fen (BMF-Schrei­ben v. 3.4.2019, IV C 5 – S 2411/11/10002). Den­noch: Wenn sich ein Finanz­amt quer stellt, ver­wei­sen Sie auf den oben genann­ten Erlass. Ggf. müs­sen Sie gegen ent­spre­chen­de Steu­er­be­schei­de kla­gen – mit bes­ten Erfolgsaussichten.

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GmbH/Steuer: Keine Kapitalertragsteuer auf vGA bei Dauerverlusten

Gleicht die Kom­mu­ne dau­er­haf­te Ver­lus­te der für sie täti­gen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten (hier: Bäder GmbH, Stadt­rei­ni­gung) regel­mä­ßig aus, han­delt es sich bei die­sen Zuschüs­sen nicht um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA), für die Kapi­tal­ertrag­steu­er ein­ge­zo­gen wer­den kann. Das gilt auch dann, wenn die Kom­mu­ne nicht direkt son­dern mit­tel­bar an den Ver­lust­ge­sell­schaf­ten betei­ligt ist und die Zuschüs­se aus der Über­las­sung von Akti­en­pa­ke­ten bzw. den dar­aus erziel­ten Divi­den­den gewährt wer­den (BFH, Urteil v. 11.12.2018, VIII R 44/15, ver­öf­fent­licht am 22.5.2019).

Damit haben Kom­mu­nen in Zukunft mehr Mög­lich­kei­ten, ihre Eigen­be­trie­be nach wirt­schaft­li­chen Kri­te­ri­en zu struk­tu­rie­ren, ohne dass damit steu­er­lich nach­tei­li­ge Effek­te (hier: vGA) ein­tre­ten – so etwa durch die Ein­rich­tung von ver­wal­ten­den und/oder beauf­sich­ti­gen­den Zwischengesellschaften.