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GmbH/Firmenwagen: Prämie zieht (noch) nicht

Die Steu­er­erleich­te­rung (0,5%-Methode zur Ermitt­lung der Lohn­steu­er für die Pri­vat­nut­zung durch den Geschäfts­füh­rer) für Elek­tro- und Hybrid-Fahr­zeu­ge zeigt bis­lang wenig Wir­kung. Vie­le Unter­neh­men zögern beim Umstieg auf umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät. Der Auto­mo­bil-Exper­te Fer­di­nand Dudenhöf­fer ermit­tel­te für die ers­ten 4 Mona­te des Jah­res ins­ge­samt 9.961 Anschaf­fun­gen und damit einen Elek­tro­an­teil unter den Fir­men­wa­gen von gera­de ein­mal 3,5 %. Spit­zen­rei­ter bei den E‑Fahrzeugen ist das Tes­la Model 3 mit einem Markt­an­teil von 12 %. Die deut­schen Auto­bau­er spie­len in die­sem Seg­ment kei­ne Rol­le – auch nicht bei den Hybrid-Modellen.

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Volkelt-Brief 27/2019

Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neu­es BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Kri­sen-Stra­te­gie: Neu­es Kapi­tal, run­ter mit den Lohn­kos­ten + Digi­ta­les: So nut­zen Sie die Platt­for­men der Gro­ßen für Ihr Export­ge­schäft Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2019 Geschäfts­füh­rer pri­vat: Urteils-Cha­os um „Han­dy-Anfas­sen” im Auto Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fir­men­wa­gen wei­ter ohne Tem­po­li­mit War­nung: Fal­sche E‑Mails vom Bun­des­fi­nanz­hof + GF/Recht: Haf­tung des Geschäfts­füh­rers bei „Griff in die Kas­se” + GmbH/Steuern: Neue Vor­schrif­ten zum Umgang mit (elek­tro­ni­schen) Belegen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neues BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit”

Durch­aus üblich ist es, mit dem Geschäfts­füh­rer einen befris­te­ten Anstel­lungs­ver­trag mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on abzu­schlie­ßen. Z. B. auf 3 oder 5 Jah­re – wie es in vie­len Kon­zer­nen für die Geschäfts­füh­rer der Toch­ter­ge­sell­schaf­ten gehand­habt wird. Erreicht der Geschäfts­füh­rer in die­ser Zeit die ver­ein­bar­ten Zie­le, steht einer Ver­trags­ver­län­ge­rung in der Regel nichts im Wege. Wird der Ver­trag nicht ver­län­gert, endet das Anstel­lungs­ver­hält­nis. Das ist recht­lich nicht zu beanstanden.

Anders liegt der Fall, wenn … 

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Anti-Krisen-Strategie: Neues Kapital, runter mit den Lohnkosten

Die Zei­chen der Zeit ste­hen auf Rezes­si­on. Noch sorgt die sta­bi­le Bin­nen­nach­fra­ge und die robus­te Bau­kon­junk­tur im Inland dafür, dass die Lage in vie­len Bran­chen immer noch bes­ser ist als die Stim­mung. Den­noch: Auch immer mehr klei­ne­re Unter­neh­men stel­len sich auf eine Kri­se ein. Wir wei­sen an die­ser Stel­le auf die Mög­lich­kei­ten einer vor­aus­schau­en­den Unter­neh­mens­füh­rung hin, damit Sie als ver­ant­wort­li­cher Geschäfts­füh­rer früh­zei­tig die Wei­chen stel­len kön­nen. Heu­te zwei Maß­nah­men, die für klei­ne­re Unter­neh­men zur Über­brü­ckung einer Kri­se geeig­net sind:

Maß­nah­men der Gesell­schaf­ter in der GmbH-Kri­se: …

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Digitales: So nutzen Sie die Plattformen der Großen für Ihr Exportgeschäft

Die Digi­ta­li­sie­rung kennt kei­ne Gren­zen. Vie­le – ins­be­son­de­re klei­ne­re – Unter­neh­men scheu­en den Gang über die (EU) Gren­zen, weil es zu auf­wän­dig ist, einen zusätz­li­chen Ver­trieb  auf­zu­bau­en oder ein­zu­bin­den, oder weil der büro­kra­ti­sche Auf­wand für das Aus­lands­ge­schäft ein­fach zu hoch ist. Hier gibt es unter­des­sen vie­le digi­ta­le Hel­fer, die den Schritt über die Gren­zen wesent­lich erleichtern.

Der Ein­stieg:

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Geschäftsführer privat: Urteils-Chaos um „Handy-Anfassen” im Auto

Ent­ge­gen ande­rer Ent­schei­de von Ober­lan­des­ge­rich­ten (z. B. OLG Bran­den­burg) hat­te das OLG Olden­burg in eini­gen Urtei­len ent­schie­den, dass das „blo­ße in der Hand hal­ten eines Han­dys wäh­rend der Fahrt” eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar­stellt. Jetzt hat das OLG Olden­burg  die­se Ent­schei­dung auf­ge­ho­ben und ent­schie­den, dass das „blo­ße in der Hand hal­ten eines Han­dys wäh­ren der Fahrt” doch kei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit ist (OLG Olden­burg, Beschluss v. 17.4.2019, 2 Ss (OWi) 102/19).

Aller­dings sind nicht alle Gerich­te so nach­sich­tig wie die oben genann­ten. So hat­te das Ober­lan­des­ge­richt Cel­le vor eini­ger zeit noch anders ent­schie­den: Begrün­den Sie das Hal­ten des Han­dys wäh­rend der Fahrt damit, dass Sie ledig­lich kon­trol­lie­ren woll­ten, ob das Han­dy aus­ge­schal­tet ist, hilft Ihnen das nicht wei­ter. Ver­stoß bleibt Ver­stoß (OLG Hamm, Beschluss v. 29.12.2016, 1 RBs 170/16, vgl. Nr. 36/2017). Fazit: Die urtei­le und die Pra­xis der Poli­zei sind wei­ter­hin nicht ein­heit­lich. Bes­ser ist es, wenn Sie grund­sätz­lich nur mit Frei­sprech­an­la­ge telefonieren.

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2019

Die Gro­ßen der Bran­chen nut­zen die Zei­chen der Zeit kon­se­quent: Hier wird um- und Per­so­nal abge­baut. Neue  Geschäfts­fel­der wer­den erschlos­sen und Ver­lust­brin­ger liqui­diert. Auch vie­le Mit­tel­ständ­ler set­zen auf Um- und Auf­bruch. In vie­len Chef­eta­gen hat die Pla­nung für die Zeit nach der Rezes­si­on bereits begonnen. …

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Geschäftsführer privat: Firmenwagen weiter ohne Tempolimit

Die Bun­des­re­gie­rung hält ein gene­rel­les Tem­po­li­mit von 130 km/h auf Auto­bah­nen weder im Hin­blick auf den Kli­ma­schutz noch als Bei­trag zur Sen­kung der Ver­kehrs­to­ten für sinn­voll.  Für Ver­kehrs-Staats­se­kre­tär Bil­ger ist das gene­rel­le Tem­po­li­mit „eher eine Lösung aus der Ver­gan­gen­heit”. Dank der Tele­ma­tik sei es schon jetzt, aber erst recht in der Zukunft, mög­lich, die Ver­kehrs­flüs­se der Wet­ter­la­ge und der Ver­kehrs­la­ge ent­spre­chend zu len­ken und dazu nöti­ge Geschwin­dig­keits­an­pas­sun­gen vor­zu­neh­men (Peti­ti­ons­aus­schuss).

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Warnung: Falsche E‑Mails vom Bundesfinanzhof

Seit dem 7. Juni 2019 wer­den durch Kri­mi­nel­le miss­bräuch­lich E‑Mails im Namen des Bun­des­fi­nanz­hofs ver­sen­det. Die täu­schend echt erschei­nen­den E‑Mails, die nicht vom Bun­des­fi­nanz­hof stam­men, ent­hal­ten Anla­gen, die nicht geöff­net wer­den soll­ten. Die Anla­gen sind z. B. als „Gerichts­do­ku­men­te von BFH bezeich­net und ent­hal­ten Com­pu­ter­vi­ren. Kli­cken Sie auch auf kei­ne in den E‑Mails ent­hal­te­nen Links. In den E‑Mails ent­hal­te­ne Links füh­ren auf Web­sei­ten, von denen aus Schad­pro­gram­me ver­teilt wer­den (Quel­le: BFH Online).

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GF/Recht: Haftung des Geschäftsführers bei „Griff in die Kasse”

Ver­wen­det der GmbH-Geschäfts­füh­rer Mit­tel der GmbH für eige­ne Zwe­cke („Griff in die Kas­se”), kann er – z. B. im Insol­venz­fall – nicht von den Gläu­bi­gern der GmbH in die Haf­tung genom­men wer­den. Der Anspruch auf Rück­ge­wäh­rung kann ledig­lich von der GmbH gegen den Geschäfts­füh­rer gel­tend gemacht und durch­ge­setzt wer­den (BGH, Urteil v. 7.5.2019, VI ZR 512/17).

Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch –  so der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) lässt sich jeden­falls nicht aus den Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes ablei­ten. Dazu heißt es: „Die Ver­pflich­tung des Geschäfts­füh­rers einer GmbH dafür zu sor­gen, dass sich die Gesell­schaft recht­mä­ßig ver­hält und ihren gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen nach­kommt, besteht grund­sätz­lich nur gegen­über der Gesell­schaft und nicht im Ver­hält­nis zu außen ste­hen­den Drit­ten (§ 43 Abs. 1 GmbHG)”. Jetzt muss geprüft wer­den, inwie­weit auf­grund einer ande­ren Rechts­grund­la­ge Scha­dens­er­satz zu leis­ten ist.