Wird zur Gesellschafterversammlung der GmbH eine in chinesischer Sprache abgefasste Stimmrechtsvollmacht vorgelegt, dann genügt dies zur ordnungsgemäßen Vertretung eines Gesellschafters, wenn diese von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und die Übersetzung ebenfalls notariell beurkundet wird (OLG Bremen, Beschluss v. 14.2.2019, 2 W 66/18).
Autor: volkelt
Ein Rechtsanwalt haftet für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Im Urteilsfall ging es um die Folgewirkungen einer Scheidung bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Nach Überlassung der Immobilien an die Ehefrau setzte das Finanzamt einen Veräußerungsgewinn fest und berechnete dafür Einkommensteuer. Der Anwalt hätte auf diese Steuerfolge von sich aus hinweisen müssen. Jetzt muss er den entstandenen Schaden wegen fehlerhafter Beratung aufkommen. Das gilt auch für dazu entstandene zusätzliche Gutachterkosten (OLG Rostock, Urteil v. 26.2.2019, 24 U 1/17).
Volkelt-Brief 46/2019
GF-Job: Die neuen Herausforderungen + GmbH-Planung 2020: Endspurt um die GF-Altersvorsorge + Geschäftsführer-Perspektive: Warum sollte es StartUps besser gehen? + Trends im Unternehmens-Recht: Was Sie als GF veranlassen müssen + Digitales: Mit dem Firmenwagen in die Stadt + ACHTUNG: Minderheits-Gesellschafter ausgetrickst – was tun? + GmbH/Steuer: Fehler bei der Umsetzung eines Ergebnisabführungsvertrages + BFH-aktuell: Steuerliche Behandlung einer Kartellstrafe + GmbH-Vertrag: Prüfen Sie die Nachfolgeklauseln in alten GmbH-Verträgen + GF-Aufgabe: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für die GmbH
„Das Rad dreht schneller und der Abstand zwischen den Trittstufen ist größer geworden“. Mit diesem anschaulichen Bild brachte neulich ein Kollege die Frage nach der Tätigkeit von Geschäftsführern in einem sich wandelnden Umfeld auf den knappen Nenner. Womit er Recht hat: Unterdessen hat das Internet in allen Branchen digitale Konkurrenz geschaffen. Alles ist schneller und ökonomischer geworden. Das gilt auch und insbesondere für die Geschäftsführung. Dort wird mehr, schneller und controlling-orientierter entschieden. Die Rendite-Orientierung hat deutlich zugenommen. Nur um einen Arbeitsplatz zu haben, gründet oder führt heute keiner mehr ein Unternehmen. Es muss sich rechnen.
Die neue StartUp-Kultur ermöglicht es, …
Nach wie vor ist die Pensionszusage für den (nicht pflichtversicherten) Geschäftsführer eine gute und meist notwendige Form der Zukunftssicherung. Damit ist es möglich, Beiträge zur Zukunftssicherung als Betriebsausgaben anzusetzen und durch die Bildung einer Rückstellung in der Bilanz den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH dauerhaft zu drücken.
In der Praxis achtet der Steuerberater darauf, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eingehalten werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Finanzamt. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein weiteres wichtiges Grundsatzurteil zur sog. Erdienensdauer entschieden. Dass betrifft alle die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die bereits älter sind und noch keine Pensionszusage zur Sicherung ihrer Alterseinkünfte vereinbart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: …
Aus dem „StartUp Monitoring 2019”: Erfolgreiche StartUp-Gründer sind im Durchschnitt 35 Jahre alt. Zwei Drittel der 20.000 befragten Gründer sehen mit Optimismus in die geschäftliche Zukunft und erwarten für 2019 eine noch bessere Geschäftslage. Jede 5. StartUp-Gründung erzielte nach dem 2. Geschäftsjahr einen Umsatz von „bis zu 2 Mio. EUR im Jahr”. Nicht verwunderlich – denn in dieser Zahl sind auch alle die StartUps erfasst, die keinen oder nur ganz wenig Umsatz machen. Immerhin: Jede 10. Gründung erlöste laut Monitoring in diesem Zeitraum einen Umsatz zwischen 2 und 10 Mio. EUR. 80 % der Gründer finanzieren sich aus „Erspartem”, 40 % zusätzlich aus öffentlichen Mitteln. Private Equity und Risiko-Invests spielen in Deutschland keine erwähnenswerte Rolle. Größtes Wachstumshindernis sind für die Gründer die bürokratischen Hürden und Hindernisse. So gesehen teilt die aktuelle Gründergeneration ihr Schicksal mit allen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland. Mit den besten Grüßen.
| Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
| Firmenwagen | Wer den Firmenwagen privat nutzt und die dafür fällige Lohnsteuer nach der (u. U. teueren) 1%-Methode ermittelt, kann zum Jahreswechsel auf die eventuell günstigere – und in der elektronischen Version durchaus komfortablen – Fahrtenbuch-Lösung umstellen.
Nutzen Sie dazu den Lexware-Vergleichsrechner online unter https://www.lexoffice.de/service/rechner-fahrtenbuch-1-regelung/ |
Terminsache: Der Wechsel der Nachweis-Methode ist nur zum vollen Kalenderjahr möglich – also ab 1.1.2020 |
Wer mit dem Privatwagen oder dem Firmen-Pkw in einer deutschen Innenstadt einen Parkplatz sucht, muss dafür im Durchschnitt 10 Minuten einplanen. Zusätzlich müssen dafür 4,5 Km zurückgelegt werden und die Umwelt wird zusätzlich mit 1,3 Kg CO2-Ausstoß belastet. Die Lösung: Der Parkhausbetreiber Apcoa hat mit der App Apcoa Flow eine digitale Plattform entwickelt, mit der die Parkplatzsuche optimiert wird. Der Parkplatzsuchende kann damit 200 Apcoa-Parhäuser mit rund 100.000 Stellplätzen ansteuern. Vorteil: Die App findet das nächstgelegene Parkhaus zum gewünschten Ziel, er kann ohne Ticket ein- und ausfahren. Das System erkennt das Fahrzeug berührungslos und die Schranken öffnen automatisch. Bezahlt wird bargeldlos. Zusätzlicher Service des Anbieters: In den Parkhäusern werden E‑Bikes und E‑Scooter zur Verfügung gestellt. Wer mit dem Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug einparkt, findet hier leistungsfähige Ladestationen vor. Die Nutzung der App ist kostenlos. Sie zahlen lediglich die anfallenden Parkgebühren.
Der zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wird nicht tatsächlich durchgeführt, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ihrer Bilanz nicht ausweist. Das gilt auch dann, wenn die Organträgerin der Organgesellschaft den Verlust tatsächlich erstattet (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 113/17, nicht rechtskräftig).
Grundsätzlich mindert eine Kartellgeldbuße den steuerpflichtigen Gewinn einer GmbH nicht. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu klargestellt: Wird der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Kartellverstoß erlangt wurde, mit der Kartellstrafe abgeschöpft, muss die darauf bereits gezahlte Körperschaft- bzw. Einkommensteuer verrechnet werden – das entspricht einer anteiligen Berücksichtigung als Betriebsausgabe (BFH, Urteil v. 22.5.2019, XI R 40/17).