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GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben

Die UBS ist im Rechts­streit mit den fran­zö­si­schen Finanz­be­hör­den vor dem Schwei­zer Bun­des­ge­richt in Lau­sanne um die Her­aus­ga­be von Kun­den­da­ten unter­le­gen. Das obers­te Schwei­zer Gericht hält es für zuläs­sig, dass aus­län­di­sche Steu­er­be­hör­den aus gege­be­nem Anlass Kun­den­da­ten der jewei­li­gen Aus­län­der her­aus­ge­ben müs­sen. Das gilt u. E. auch für deut­sche Kun­den der Schwei­zer Ban­ken. Bei – begrün­de­ten – Aus­kunfts­er­su­chen ist in Zukunft davon aus­zu­ge­hen, dass die Schwei­zer Ban­ken den Steu­er­be­hör­den Aus­kunft ertei­len (Schwei­zer Bun­des­ge­richt, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).

 

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CO2-Abgabe: Sommertheater oder Kostenfaktor?

Unter­des­sen haben (fast) alle Par­tei­en das The­ma Kli­ma­schutz auf die poli­ti­sche Agen­da gesetzt. Auch in der Gro­ßen Koali­ti­on meh­ren sich die Stim­men, die sich eine CO2-Abga­be vor­stel­len kön­nen – in Anleh­nung an das Schwei­zer Modell einer sog. Len­kungs­ab­ga­be. Danach erhal­ten Haus­hal­te und Unter­neh­men, die sich kli­ma- freund­lich ver­hal­ten am Ende des Jah­res eine Rück­ver­gü­tung. Haus­hal­te erhal­ten einen direk­ten Zuschuss auf die Strom­rech­nung oder einen Zuschuss für umwelt­freund­li­che Inves­ti­tio­nen, Arbeit­neh­mer erhal­ten einen Zuschuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung und Unter­neh­men erhal­ten eine Rück­zah­lung, die sich in der Höhe an der Anzahl der Beschäf­tig­ten orientiert. … 

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Volkelt-Brief 31/2019

CO2-Abga­be: Som­mer­thea­ter oder Kos­ten­spi­ra­le? + Geschäfts­füh­rungs-Vor­sor­ge-Stra­te­gie: Siche­rung der Fami­li­en-GmbH + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XIV) – Betr.: Geschäfts­rei­sen + GmbH-Finan­zen: Was tun bei stei­gen­den Prei­sen für Roh­stof­fe und Ener­gie? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: GmbH muss Rück­stel­lung für Jah­res­ab­schluss bil­den Ter­min­sa­che: GmbH-Grün­dung und  Zweig­nie­der­las­sun­gen „online” Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: VW haf­tet, das Auto­haus nicht + GmbH-Bestat­tung: BGH nimmt Nota­re in die Pflicht + Steu­ern: BFH ent­schei­det in Sachen Cum-Ex-Geschäfte

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Geschäftsführungs-Vorsorge-Strategie: Sicherung der Familien-GmbH

Nach­hal­ti­ger Unter­neh­mens­er­folg ist nur mög­lich, wenn es kla­re Regeln gibt – auch für die Fami­lie. Eini­ges an Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Fami­li­en-Mit­glie­dern lässt sich im Gesell­schafts­ver­trag des Unter­neh­mens regeln – etwa die Über­trag­bar­keit von Antei­len, Wett­be­werbs­ver­bo­te oder Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten. Die­se Vor­ga­ben sind rechts­ver­bind­lich für die Fami­li­en-Mit­glie­der, die auch Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens sind.

In vie­len Unter­neh­men gibt es ver­bind­li­che Vor­ga­ben für alle Gesell­schaf­ter, die Geschäfts­lei­tung und alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens. Dar­in gere­gelt wird der Umgang mit Geschäfts­part­nern, Kun­den und unter­ein­an­der. Vie­le Fami­li­en-Unter­neh­men haben zusätz­lich eine Unter­neh­mens-Char­ta auf­ge­stellt. Jeder Mit­ar­bei­ter ist ver­pflich­tet, die dort auf­ge­führ­ten Grund­sät­ze zur Kennt­nis zu neh­men und zu unter­schrei­ben. Ver­stö­ße dage­gen sind arbeits­recht­lich rele­vant. Fami­li­en­un­ter­neh­men brau­chen aber noch wei­te­re Regeln. Gera­de in einer Zeit, in der die Fami­li­en­struk­tu­ren im Wan­del sind und Patch­work-Fami­li­en die Rea­li­tä­ten bestim­men. Um eine sol­che Fami­li­en-Char­ta auf den Weg zu brin­gen, müs­sen alle Betei­lig­ten mit­zie­hen  bzw. davon über­zeugt wer­den, dass es nur eine gemein­sa­me Lösung gibt, der alle zustim­men und die für alle gilt. Dazu gehört Offen­heit – d. h. die Betei­lig­ten müs­sen respekt­voll mit­ein­an­der Mei­nun­gen aus­tau­schen, Lösun­gen ent­wi­ckeln und die Bereit­schaft mit­brin­gen, sich nach den gemein­sa­men Grund­sät­zen zu verhalten.

Über­sicht: Inhal­te einer Familien-Charta: …

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GmbH-Finanzen: Was tun bei steigenden Preisen für Rohstoffe und Energie?

Unru­he auf den Welt­märk­ten wirkt auf die Prei­se. In vie­len Bran­chen ver­teu­ert sich die Beschaf­fung von Rohstoffen/Vorprodukten. Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men haben Pro­ble­me, die Preis­stei­ge­run­gen an den Beschaf­fungs­märk­ten an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben. Das betrifft alle Bran­chen, so kön­nen Back­wa­ren­her­stel­ler einen stei­gen­den Zucker­preis genau so wenig ver­rech­nen, wie Maschi­nen­bau­er die stei­gen­den Bunt­me­tall­prei­se in ihren End­pro­duk­ten nicht mehr dar­stel­len können.

Dabei gibt es unter­des­sen gera­de in Deutsch­land zahl­rei­che Insti­tu­tio­nen, die hier pro­fes­sio­nell bera­ten und die auch den Mit­tel­stand als Kun­den ent­deckt haben. Der Markt bie­tet hier zahl­rei­che Dienst­leis­tun­gen auch und gera­de für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Fir­men, die sich eine spe­zia­li­sier­te Ein­kaufs­ab­tei­lung für Roh­stof­fe und Vor­pro­duk­te nicht leis­ten kön­nen. Zum Beispiel: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XIV) – Geschäftsreisen

Mit Booking.com, HRS und Airbnb hat sich nicht nur die Tou­ris­mus-Bran­che für Urlaubs­su­chen­de in den letz­ten Jah­ren gewal­tig ver­än­dert. Auch der Markt für Geschäfts­rei­sen wur­de und wird groß­flä­chig umstruk­tu­riert. Die pro­fes­sio­nel­len Agen­tu­ren ste­hen immer mehr unter Druck. Vie­le Unter­neh­men haben das Rei­se-Manage­ment wie­der selbst in die Hand genom­men. Und der Effekt ist enorm: Die durch­schnitt­li­che Geschäfts­rei­se kos­tet pro Per­son und pro Tag nur noch 310 EUR. Die Kos­ten für Geschäfts­rei­sen sta­gnie­ren seit 2016 in einem ansons­ten teu­rer wer­den­den Umfeld.

Neu­es­te Trends:

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Geschäftsführer-Haftung: GmbH muss Rückstellung für Jahresabschluss bilden

Nach einem Urteil des Land­ge­richts Braun­schweig ist der GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet, Vor­keh­run­gen für den Fall zu tref­fen, dass die GmbH ihren Jah­res­ab­schluss frist­ge­recht erstel­len muss. Dazu hat die GmbH eine Rück­stel­lung zu bil­den, damit sicher­ge­stellt ist, dass ein sach­kun­di­ger Exter­ner (Stb) mit der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­se beauf­tragt und ver­gü­tet wer­den kann. Aber: Das OLG Braun­schweig hat jetzt im Revi­si­ons­ver­fah­ren dazu fest­ge­stellt: Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer ein Rück­stel­lung, kann er dafür straf­recht­lich nicht belangt wer­den (OLG Braun­schweig, Beschluss v. 8.4.2019, 1 Ss 5/19).

Auch wenn kei­ne straf­recht­li­chen Fol­gen dro­hen, sind Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer gut bera­ten, eine ent­spre­chen­de Rück­stel­lung zu ver­an­las­sen. Allei­ne schon aus Grün­den der Gewinn­min­de­rung – aber auch, damit Ihnen kein Ver­stoß gegen die Buch­füh­rungs­pflich­ten unter­stellt wer­den kann.

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Terminsache: GmbH-Gründung und Zweigniederlassungen „online”

Jetzt ist es offi­zi­ell. Die EU-Richt­li­nie zum „Ein­satz digi­ta­ler Werk­zeu­ge und Ver­fah­ren im Gesell­schafts­recht” ist im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on vom 11.7.2019 (L 186, Sei­te 80 ff.) ver­öf­fent­licht wor­den. Damit wer­den die EU-Mit­glied­staa­ten ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de natio­na­le Rege­lun­gen bis zum 1.8.2021 umzu­set­zen. Ab die­sem Zeit­punkt wer­den dann GmbH-Grün­dun­gen und die Ein­tra­gung von GmbH-Zweig­nie­der­las­sun­gen „online” mög­lich sein. Bis dahin gilt: Die Mel­dun­gen erfol­gen in Papier­form und mit nota­ri­el­ler Begleitung.

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Geschäftsführer-Firmenwagen: VW haftet, das Autohaus nicht

Die Rei­he der Urtei­le um Die­sel­ga­te-Fahr­zeu­ge geht wei­ter. Jetzt hat auch das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Karls­ru­he ent­schie­den, dass der Her­stel­ler VW der Käu­fe­rin eines vom VW-Abgas­skan­dal betrof­fe­nen Fahr­zeugs wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung auf Scha­dens­er­satz haf­tet (vgl. dazu Nr. 22/2019). Das Gericht stellt aber dar­über hin­aus fest, dass kauf­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen das den Ver­kauf abwi­ckeln­de Auto­haus ver­jährt sind. VW wird wohl auch in die­sem Fall einen Ver­gleich abstre­ben, um ein höchst­rich­ter­li­ches urteil zu ver­hin­dern (OLG Karls­ru­he, Urteil v. 18.7.2019, 17 U 160/18).

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Steuern: BFH entscheidet in Sachen Cum-Ex-Geschäfte

Das Finanz­ge­richt (FG) Köln hat den Antrag eines Akti­en­käu­fers auf Erstat­tung der Kapi­tal­ertrag­steu­er abge­wie­sen, der unter Ver­weis auf den im Akti­en-Kauf­ver­trag ver­ein­bar­ten Erstat­tungs­an­spruch die (dop­pel­te) Rück­zah­lung der Steu­er durch­set­zen woll­te. Jetzt wird in einem Mus­ter­ver­fah­ren vor dem Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) zu klä­ren sein, ob sich ein sol­cher Rück­zah­lungs­an­spruch aus dem Steu­er­recht bzw. aus defi­ni­to­ri­schen Lücken in der Gesetz­ge­bung erge­ben kann. Zur straf­recht­li­chen Bewer­tung von Cum-Ex-Geschäf­ten vgl. Nr. 30/2019. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019, 2 K 2672/17).