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Digitales: Vor-Ort-Service direkt in die Zentrale

Die Bre­mer Soft­ware­schmie­de Ubi­max – dritt­pla­ziert beim Han­dels­blatt-Award „The Spark” für Start­Ups – schreibt Pro­gram­me für sog. Daten­bril­len. Mit denen sind z. B. die Ser­vice-Tech­ni­ker der Auf­zugs­spar­te von Thys­sen-Krupp unter­wegs, wenn sie vor Ort inspi­zie­ren. Per Kame­ra wer­den Zustand und Pro­blem­stel­len auf­ge­zeich­net und per Video an die Spe­zia­lis­ten in der Zen­tra­le wei­ter­ge­lei­tet. Die kön­nen den Vor-Ort-Ein­satz dann per Fern­dia­gno­se unter­stüt­zen – etwa indem sie dem Vor-Ort-Tech­ni­ker wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen auf den Bild­schirm der Bril­le direkt ein­spie­len. Das Start­Up beschäf­tigt unter­des­sen welt­weit über 100 Mit­ar­bei­ter und wird in den nächs­ten Mona­ten eine Nie­der­las­sung in Palo Alto (Kali­for­mi­en) eröff­nen, um von dort aus das welt­wei­te Geschäft zu orga­ni­sie­ren. 2018 gab es einen Umsatz von 3,8 Mio. EUR, für 2019 lie­gen noch kei­ne Zah­len vor. Die dürf­ten aber deut­lich dar­über liegen.

Inter­es­sant sind die Ubi­max-Lösun­gen natür­lich auch für alle klei­ne­ren Ser­vice-inten­si­ven Dienst­leis­ter – etwa die Sani­tär- und Sicher­heits­bran­che, aber auch alle Bau­haupt- und Bau­ne­ben­tä­tig­kei­ten, bei denen Vor-Ort-Pro­ble­me nur mit spe­zi­el­ler Exper­ti­se gelöst wer­den kön­nen. Hier kön­nen die digi­ta­len Lösun­gen   enor­me Zeit­er­spar­nis und höhe­re Qua­li­täts­stan­dards brin­gen. Das Sys­tem ist – so die Ein­schät­zun­gen der Exper­ten – erst der Anfang der Entwicklung.
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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2020

Immer­hin: Die jüngs­ten Mel­dun­gen von den welt­wirt­schaft­li­chen Kri­sen­her­den ver­brei­ten eine gewis­se Zuver­sicht. Die Han­dels­be­zie­hun­gen zwi­schen allen Prot­ago­nis­ten schei­nen sich auf brei­ter Front zu sta­bi­li­sie­ren. Auch das kla­re Brexit-Votum schafft plan­ba­re­re Rah­men­be­din­gun­gen für alle Betei­lig­ten. Das wird schluss­end­lich auch den Han­dels­be­zie­hun­gen zwi­schen Deutsch­land, der EU und Gre­at Bri­tain gut tun. Dage­gen steht: Am 3. Novem­ber 2020 wird in den USA ein neu­er Prä­si­dent gewählt.

Betrifft … Trend
Die „offi­zi­el­le” Prognose Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich nach Ein­schät­zung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums (BMWi) wei­ter und damit das zehn­te Jahr in Fol­ge auf Wachs­tums­kurs. Die Bun­des­re­gie­rung berech­ne­te für das Jahr 2019 ein Wachs­tum des preis­be­rei­nig­ten Brut­to­in­lands­pro­dukts um 0,5 % – im Jahr 2020 wird wei­ter­hin ein Wachs­tum von 1,0 % erwar­tet. Und: Gleich­zei­tig ent­wi­ckeln sich laut BMWi der Arbeits­markt eben­so wie die Löh­ne wei­ter­hin posi­tiv. Das führt durch Ent­las­tun­gen bei Steu­ern und Abga­ben zu stei­gen­den pri­va­ten Einkommen.
OECD-Pro­gno­se Die Orga­ni­sa­ti­on für wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (OECD) pro­gnos­ti­ziert der deut­schen Kon­junk­tur für das kom­men­de Jahr eine Tal­fahrt. Die Wirt­schafts­leis­tung wird danach in Deutsch­land 2020 nur noch um 0,4 % wachsen.
HWWI-Pro­gno­se Das Ham­bur­gi­sche Welt­wirt­schafts-Insti­tut (HWWI) erwar­tet dage­gen nach einem Wachs­tum von 0,6 % in 2019 für die­ses Jahr ein Wachs­tum von immer­hin 1,4 % und für 2021 ein Wachs­tum von 1,5 %. Aber: „Die außen­wirt­schaft­li­chen Risi­ken und die damit ver­bun­de­nen Rezes­si­ons­ge­fah­ren sind kei­nes­wegs aus­ge­räumt”. Die leich­ten Sto­ckun­gen am Arbeits­markt wer­den bei einer wei­te­ren posi­ti­ven Ent­wick­lung nur vor­über­ge­hend sein.  U. E. eine aus­ge­spro­chen opti­mis­ti­sche Einschätzung.

 

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Neuer BMF-Erlass: Bilanzielle Erfassung der Pensionsrückstellung

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat ent­schie­den, dass Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen für im Jahr der Ver­öf­fent­li­chung neu­er Rech­nungs­grund­la­gen ver­ein­bar­te Ver­sor­gungs­zu­sa­gen nicht zu ver­tei­len sind (gemäß § 6a Absatz 4 Satz 2 EStG; BFH,  Beschluss v. 13.2.2019, XI R 34/16). Nach Abstim­mung mit den obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der sind die­se Grund­sät­ze über den ent­schie­de­nen Ein­zel­fall hin­aus anzu­wen­den. Rand­num­mer 5 des BMF-Schrei­bens vom 19.10.2018 (BStBl I S. 1107) wird wie folgt gefasst: „Die Ver­tei­lungs­re­ge­lung gilt nicht für Ver­sor­gungs­zu­sa­gen, die im Über­gangs­jahr erteilt wer­den. Die ent­spre­chen­den Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen sind zum Schluss des Wirt­schafts­jah­res in Höhe der Teil­wer­te unter Zugrun­de­le­gung der Heu­beck-Richt­ta­feln 2018 G anzu­set­zen. Aus Bil­lig­keits­grün­den wird nicht bean­stan­det, auch die Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen für Ver­sor­gungs­zu­sa­gen zu ver­tei­len” (BMF-Schrei­ben vom 17.12.2019, IV C 6 ‑S 2176/19/10001).

Laut § 6a EStG gilt für alle ande­ren Fäl­len der Neu­be­wer­tung der Grund­la­gen zur Ermitt­lung des steu­er­li­chen Wer­tes der Pen­si­ons­zu­sa­ge: Soweit der Unter­schieds­be­trag aus der Neu­be­wer­tung auf der erst­ma­li­gen Anwen­dung neu­er oder geän­der­ter bio­me­tri­scher Rech­nungs­grund­la­gen beruht, kann er nur auf min­des­tens 3 Wirt­schafts­jah­re gleich­mä­ßig ver­teilt der Pen­si­ons­rück­stel­lung zuge­führt werden.
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Finanzen: Darlehen an die GmbH  ist nicht „gewerblich”

Die Hin­ga­be von Gesell­schaf­ter­dar­le­hen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, an denen der Steu­er­pflich­ti­ge unmit­tel­bar oder mit­tel­bar betei­ligt ist, begrün­det auch bei einem beträcht­li­chen Kre­dit­vo­lu­men weder die Eigen­schaft als Markt­teil­neh­mer noch über­schrei­tet die­se Tätig­keit ohne Wei­te­res die Gren­ze der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung (BFH, Urteil v. 9.7.2019, X R 9/17).

Der Gesell­schaf­ter hat­te zur Finan­zie­rung meh­re­rer Dar­le­hen, mit denen er sei­nen Unter­neh­mens­ver­bund finan­zier­te, Bank­dar­le­hen auf­ge­nom­men. Nach wirt­schaft­li­cher Kri­se und Insol­venz eines Teils sei­ner Unter­neh­men woll­te der Gesell­schaf­ter sämt­li­che Kos­ten der Finan­zie­rung als Ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Gewer­be­be­trieb anset­zen. Er spe­ku­lier­te also dar­auf, dass die Dar­le­hens­ver­ga­be als Teil sei­ner „gewerb­li­chen” Tätig­keit behan­delt wird. Das ist aber nur der Fall, wenn die­se Tätig­keit ban­ken­ähn­li­che oder ban­ken­ty­pi­sche Betä­ti­gung ist – das ist aber nur dann der Fall, wenn eine ent­spre­chen­de Zulas­sung bzw. Bank­li­zenz ver­ge­ben ist
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JA-Offenlegung: Nichts dem Zufall überlassen

Gegen GmbHs/UG, die die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 zum 31.12.2019 ver­säumt haben oder ver­wei­gern, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Die GmbH/UG wird dann schrift­lich auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen die offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­la­gen beim Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rei­chen oder die Unter­las­sung per Ein­spruch zu begrün­den. Gleich­zei­tig wird ein Ord­nungs­geld in einer Höhe von 2.500 EUR ange­droht. Kommt die GmbH/UG der Auf­for­de­rung nicht nach, wird das ange­droh­te Ord­nungs­geld fest­ge­setzt. Bei anhal­ten­der Offen­le­gungs­säu­mig­keit wird zusätz­lich mit jeder Fest­set­zung ein wei­te­res Ord­nungs­geld ange­droht und fest­ge­setzt. Dabei wer­den die Ord­nungs­gel­der schritt­wei­se erhöht. Sie sind also gut bera­ten, die Andro­hung des BfJ nicht auf die lan­ge Bank zu schie­ben, son­dern umge­hend zu erfül­len. Infor­mie­ren Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter, wenn eine ent­spre­chen­de Abmah­nung eingeht

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Mitarbeiter: Arbeitnehmer dürfen Verstöße/Mängel anzeigen

Seit 16.12.2019 gel­ten euro­pa­weit ein­heit­li­che Stan­dards zum Schutz von Whist­le­b­lo­wern – also auch von Mit­ar­bei­tern, die Verstöße/Mängel im betrieb­li­chen Ablauf anpran­gern bzw. öffent­lich machen. Jetzt haben die Mit­glieds­staa­ten 2 Jah­re Zeit, ent­spre­chen­de Rege­lun­gen in natio­na­les Recht umzu­set­zen. Ab dem 17.12.2021 sol­len sich Whist­le­b­lower auf „siche­re Kanä­le” zur Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be sowohl inner­halb von Unter­neh­men als auch gegen­über den Behör­den ver­las­sen kön­nen. Sie kön­nen vor­bau­en – etwa durch Benen­nung einer unab­hän­gi­gen Schieds­per­son oder einer exter­nen Stel­le – etwa Ihres Hausjuristen

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Aussichten: Was bleibt, was kommt …

Die meis­ten Kollegen/Innen haben sich mit den Unsi­cher­hei­ten der Märk­te arran­giert und allen Unken­ru­fen zum Trotz auch in 2019 (noch) gute Geschäf­te gemacht. Man ist „zufrie­den”. Anders gesagt: Es hät­te schlim­mer kom­men kön­nen – wenn die US-Regie­rung noch kon­se­quen­ter Zoll­po­li­tik betrie­ben hät­te, wenn der Brexit bereits umge­setzt wäre oder wenn die chi­ne­si­sche Wirt­schaft inten­si­ver geschwä­chelt hät­te. Aus­ge­stan­den sind die Risi­ken um die Welt­wirt­schaft aber nicht – alle­mal ver­scho­ben. Aber: Vor Ort ist vie­les lie­gen geblieben:

  • Mit­tel­stands­po­li­tik: Ist zwar wei­ter­hin in aller Mun­de, ist aber nicht wirk­lich zu erken­nen. Büro­kra­tie und Ver­wal­tungs­auf­wand sind Zeit­fres­ser, blo­ckie­ren Pro­zes­se und kosten.
  • Infra­struk­tur: Die Ver­säum­nis­se wir­ken auf die Beschaf­fungs­prei­se (Ener­gie, Logistik).
  • Steu­er­po­li­tik: Die deut­sche Poli­tik ent­zieht sich hart­nä­ckig dem inter­na­tio­na­len Steu­er­wett­be­werb und belas­tet auch alle klei­ne­ren Unter­neh­men mit hohen Steuern.

Abseh­bar ist, dass die Schlag­kraft der Poli­tik, die eine Gro­ße Koali­ti­on haben könn­te, in der 2. Legis­la­tur­pe­ri­ode wei­ter geschwächt ist. Wirtschafts‑, Unter­neh­mens- und Steu­er­po­li­tik wer­den wohl kei­ne zusätz­li­che Dyna­mik freisetzen.

Vie­le Kollegen/Innen sehen dem Geschäfts­jahr 2020 mit einer gewis­sen Skep­sis ent­ge­gen. Die offi­zi­el­len Wachs­tums­pro­gno­sen blei­ben jeden­falls ins­ge­samt sehr vage ( > Hier ankli­cken). Noch zieht die star­ke Bin­nen­kon­junk­tur. Mal schau­en, ob das für ein gutes Geschäfts­jahr 2020 genügt.

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Volkelt-Brief 51/2019

Aus­sich­ten: Was bleibt, was kommt? Kon­junk­tur: Pro­gno­sen sind nur Pro­gno­sen Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ven: Der Nach­wuchs aus den eige­nen Rei­hen + Digi­ta­les: So schnell geht es jetzt auch wie­der nicht! Per­so­nal: Die Last der Gro­ßen ist die Chan­ce der Klei­nen + Per­for­mance: Geschäfts­füh­rung bleibt ein anspruchs­vol­ler Job

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Konjunktur: Prognosen sind nur Prognosen

Zum Jah­res­en­de 2018 pro­gnos­ti­zier­ten wir an die­ser Stel­le: ACHTUNG: In der Auto­mo­bil­bran­che sind Kapa­zi­täts­an­pas­sun­gen ange­sagt”. Letz­te Woche zitier­ten wir den Chef der Bosch-Mobi­li­täts­spar­te Ste­fan Har­tung mit: „Die Auto­mo­bil­pro­duk­ti­on wird bis 2025 nicht mehr wach­sen”.  Damit ist bereits eine wich­ti­ge Rah­men­be­din­gung für 2020 gesetzt. Wie sich das und alle ande­ren Rah­men­be­din­gun­gen der Welt­wirt­schaft auf die deut­sche Wirt­schaft aus­wir­ken wer­den, ist der­zeit von Nie­man­dem – auch nicht vom geball­ten Exper­ten­rat – zu beant­wor­ten. Eini­ge Eck­da­ten las­sen sich aber mit einer gewis­sen Prä­zi­si­on vorhersehen:

  • Die Infla­ti­ons­ra­te für das lau­fen­de Geschäfts­jahr liegt nach Desta­tis bei 1,4 % und wird nach den Ein­schät­zun­gen des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes in 2020 bei 1,5 % und in 2021 bei 1,6 % lie­gen. Damit ist die Ziel­mar­ke der Euro­päi­schen Zen­tral­bank (EZB) von 2,00 % deut­lich unter­schrit­ten. Abseh­bar ist, dass die Nied­rig­zins­po­li­tik der EZB wei­ter unter Druck steht. Stich­wort: Bil­li­ges Geld. Aber: Die EZB hat bereits ange­kün­digt, dass die Zin­sen bis Mit­te 2020 bei Null-Pro­zent ein­fro­ren bleiben.
  • Zin­sen: An der Zins­front wird sich (sie­he oben) zunächst nichts ände Die EZB wird die (noch) sta­bi­le Kon­junk­tur nicht belas­ten. Dafür spricht auch die unge­bremst hohe Ver­schul­dungs­quo­te der EU-(Süd-)Staaten. Das kann sich aber schon in der 2. Jah­res­hälf­te 2020 ändern. Inves­ti­tio­nen in Gewer­be-Immo­bi­li­en blei­ben eine Opti­on, um Rück­la­gen für die Zukunft zu bilden.
  • Prei­se: Vie­le Unter­neh­men konn­ten in 2019 sogar mit sin­ken­den Groß­han­dels­prei­sen rech­nen. Desta­tis ermit­telt für Okto­ber 2019 gegen­über dem Vor­jah­res­wert ein Absin­ken um – 2,4 %. Den größ­ten Ein­fluss auf die Gesamt­ent­wick­lung hat­ten dabei die Preis­sen­kun­gen im Groß­han­del mit fes­ten Brenn­stof­fen und Mine­ral­öl­er­zeug­nis­sen (- 13,4 %). Kal­ku­lie­ren Sie für 2020 trotz­dem mit (leicht) stei­gen­den Energiekosten.
  • Kal­ku­la­ti­on: Die Prei­se für Roh­stof­fe und Vor­pro­duk­te sind in 2019 nur mode­rat gestie­gen (+ 1,3 %). Die­ser Trend wird sich auch in 2020 fort­set­zen. Die Deut­sche Indus­trie­bank (IKB) rech­net mit einer durch­schnitt­li­chen Preis­stei­ge­rung für Roh­stof­fe und Vor­pro­duk­te von nur noch + 1,2 %.
  • Wirt­schafts­wachs­tum: Bleibt auf Schrumpf­kurs. Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und die  rele­van­ten Wirt­schafts­for­schungs­in­sti­tu­te rech­nen – nach mehr­ma­li­gen Kor­rek­tu­ren nach unten – für 2019 nur noch mit einem Wachs­tum von 0,5 %. Für 2020 wird den­noch ein Wachs­tum von 1,0 % pro­gnos­ti­ziert. Wie rea­lis­tisch das ist, wird sich spä­tes­tens im Früh­jahr 2020 her­aus­stel­len. In der Gesamt­wür­di­gung ste­hen die  Zei­chen auf „Abschwung”.
Ob Pro­gno­sen für eine neue Finanz­kri­se, Visio­nen zur Dis­rup­ti­on gan­zer Bran­chen oder Zusam­men­bruch des Welt­han­dels durch ego­ma­ne Poli­tik: Wich­tig ist, sich in den wirt­schaft­li­chen Ent­schei­dun­gen von die­sen Sze­na­ri­en nicht beein­dru­cken zu las­sen. U. E. wird das Jahr 2020 eben­so unspek­ta­ku­lär anfan­gen wie das Jahr 2019 zu Ende gegan­gen ist. Die Rah­men­be­din­gun­gen für die deut­sche Wirt­schaft blei­ben eini­ger­ma­ßen sta­bil. Wie gehabt bleibt der Ein­fluss der Poli­tik auf die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung eher gering. Es gilt, das Geschäfts­mo­dell lau­fend auf den Prüf­stand zu stel­len, zu inves­tie­ren und offen zu sein für Neues.
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Geschäftsführer-Perspektiven: Der Nachwuchs aus den eigenen Reihen

Will Ihre Toch­ter auch Influen­ce­rin wer­den? Mit einem eige­nen Stu­dio im Kel­ler und eige­nem Ver­kaufs­ka­nal. Und einem Bera­ter- und Mit­ar­bei­ter­stab, der den Rest erle­digt. Zuge­ge­ben: Es war schon immer nicht ganz ein­fach, den Nach­wuchs für die Fort­füh­rung der Geschäf­te zu begeis­tern. Ohne plan­ba­ren Fei­er­abend und erhol­sa­mes Wochen­en­de. Eigent­lich dreht sich ja Alles um´s Geschäft. Kein Wun­der: Nur noch 44 % der befrag­ten mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mer in Deutsch­land sehen im eige­nen Nach­wuchs die Zukunft des eige­nen Unter­neh­mens – so die neu­es­ten Zah­len einer aktu­el­len KfW-Mit­tel­stands­stu­die. 34 % – also jeder drit­te – Unter­neh­mer arbei­tet bereits dar­an, einen sei­ner fähi­gen Mit­ar­bei­ter für die Über­nah­me des Unter­neh­mens zu begeis­tern. Also: Augen auf – viel­leicht ist der/die Azubi/ne schon der/die rich­ti­ge für eine erfolg­rei­che Nach­fol­ge. Mit freund­li­chen Grüßen.