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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2014

Volkelt-FB-01Der Fall Mid­del­hoff: Immer mehr Gerich­te machen Ernst mit der Haf­tung für Füh­rungs­kräf­te + Mit­ar­bei­ter: Mehr Spiel­raum für kurz­fris­tig Beschäf­tig­te + Geschäfts­über­nah­me: Fir­ma ist nicht gleich Fir­ma + TOP-Ath­le­ten im Betriebs-Prak­ti­kum: Gut für die Unter­neh­mens-PR + Betriebs­stät­ten-Ver­ord­nung: Mit Kano­nen auf den Mit­tel­stand + Arbeits­recht: Bes­se­re Kar­ten für Arbeit­ge­ber im Abfin­dungs-Poker + GmbH-Anteil: Zu nied­ri­ger Kauf­preis recht­fer­tigt kei­ne Lohn­steu­er + Erb­schaft­steu­er: Für Unter­neh­mens­nach­fol­ge-Rege­lun­gen tickt die Uhr + BISS …

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Mitarbeiter: Mehr Spielraum für kurzfristig Beschäftigte

Vie­le auch klei­ne­re Unter­neh­men über­brü­cken Aus­fäl­le von Mit­ar­bei­tern, Feri­en-Ver­tre­­tun­gen oder auf­trags­be­ding­te       Über­ka­pa­zi­tä­ten mit der Ein­stel­lung von kurz­fris­tig Beschäf­tig­ten. Vor­teil: Der Lohn ist bei nicht berufs­mä­ßi­ger Aus­übung sozi­al­ver­si­che­rungs­frei und wird ggf. nur pau­schal besteu­ert (25 %). Nachteil: … 

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Geschäftsübernahme: Firma ist nicht gleich Firma

Geht – z. B. – das Lokal Zum gol­de­nen Anker an einen neu­en Inha­ber, kann das Finanz­amt die­sen nicht ohne wei­te­res für die Steu­er­schul­den des Vor­gän­gers in die Haf­tung neh­men. Es han­delt sich nicht … 

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TOP-Athleten im Betriebs-Praktikum: Gut für die Unternehmens-PR

Eine gute Idee auch für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ist aus der Zusam­men­ar­beit der Deut­schen Unter­neh­mens­bör­se (DUB) und der Deut­schen Sport­hil­fe ent­stan­den: Die Prak­ti­kan­ten­bör­se für deut­sche Top-Athleten.

Die Idee: Als Starthilfe … 

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Betriebsstätten-Verordnung: Mit Kanonen auf den Mittelstand

Auch klei­ne­re Unter­neh­men müs­sen jetzt die Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gien der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne wie Ama­zon, Star­bucks usw. aus­ba­den. Ab 1.1.2015 wird eine sog. Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (BsGaV) kom­men. Danach wer­den alle Unter­neh­men, die in- und aus­län­di­sche Betriebs­stät­ten haben, dazu ver­pflich­tet, für jede Betriebsstätte … 

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Arbeitsrecht: Bessere Karten für Arbeitgeber im Abfindungs-Poker

Nach einem neu­en Grund­satz-Urteil des Bundes­arbeitsgerichts (BAG) trägt der Arbeit­neh­mer die Beweis­pflicht, wenn er sein Arbeits­zeug­nis zu sei­nem Vor­teil abän­dern las­sen will und damit eine über­durch­schnitt­lich gute Beur­tei­lung errei­chen will (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Auch, …

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GmbH-Anteil: Zu niedriger Kaufpreis rechtfertigt keine Lohnsteuer

Erwirbt der Geschäfts­füh­rer einen Anteil die­ser GmbH über eine ande­re, ihm eben­falls gehö­ren­de Fir­ma zu einem ver­bil­lig­tem Kauf, dann … 

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Für Unternehmensnachfolge-Regelungen tickt die Uhr

Noch in die­sem Jahr – genau: am … 

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ARD/Monitor: Kommunale GmbHs ticken nach eigenen Gesetzen

MonitorGeschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die ges­tern Abend die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch ver­wun­der­lich. Inter­es­sant: Die Moni­tor-Redak­ti­on hat sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas zu erar­bei­ten. Der zwar eini­ge Lücken hat – aber den­noch eine deut­lich Spra­che spricht.

Beson­ders ärger­lich: Alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen ihr Gehalt dem Finanz­amt gegen­über im Bran­chen­ver­gleich recht­fer­ti­gen. Für Kom­mu­na­le GmbHs gilt das anschei­nend nicht. Zwei­er­lei Maß. Wenn eine kom­mu­na­le GmbH mehr Gewinn als not­wen­dig an den Geschäfts­füh­rer zahlt, bleibt das fol­gen­los. Dazu: Erst ein­mal vie­len Dank an die Moni­tor-Redak­ti­on – für die auf­wen­di­ge Recher­che. Und die Trans­pa­renz, die damit geschaf­fen wird. Für alle ande­ren Geschäfts­füh­rer, ins­be­son­de­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, ist das sicher­lich ein neu­es und sehr gutes Argu­ment, wenn es vor dem Finanz­ge­richt dar­um geht, über die Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts zu strei­ten. Wir sind gespannt, wie die Finanz­rich­ter die­se Zah­len wer­ten werden.

Zum Ver­gleich: So beur­tei­len die Finanz­be­hör­den die Ange­mes­sen­heit der Gehäl­ter von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern > Hier ankli­cken

Zusatz-Infos: Kien­baum Stu­die zur Ver­gü­tung von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern in öffent­li­chen Unter­neh­men > Hier ankli­cken

Sie brau­chen hand­fes­te Zah­len zum Nach­weis der Ange­mes­sen­heit Ihres Gehal­tes gegen­über dem Finanz­amt? Hier gibt es die Lösung > zum Gehalts-Kurz-Gut­ach­ten

 

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Zweipersonen-GmbH: Die Lehren aus dem Fall „Tönnies”

Die Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu 50 % betei­lig­ten Gesell­schaf­tern ist eine sen­si­ble Ange­le­gen­heit. Solan­ge sich die Betei­lig­ten ver­ste­hen, ist Alles kein Pro­blem. Gibt es Kon­flik­te, wird es kom­pli­ziert. Wie kom­pli­ziert das wer­den kann, …