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Lexikon

Betriebsprüfung

Die Betriebs­prü­fung ist dar­auf ange­legt, steu­er­lich rele­van­te Umstän­de bei Ihrer GmbH vor Ort zu ermit­teln. Fast  alle Prü­fun­gen beschrän­ken sich als Schwer­punkt­prü­fun­gen dar­auf, ergeb­nis­träch­ti­ge Sach­ver­hal­te zu ermit­teln, sind also nicht umfas­send. Ob und wann eine Betriebs­prü­fung in Ihrer GmbH statt­fin­det, ent­schei­det das Finanz­amt – die Betriebs­prü­fungs­stel­le. Dabei wer­den Groß­be­trie­be öfter geprüft (sog. Anschluss­prü­fung) als mitt­le­re und klei­ne Betrie­be. Der Prü­fungs­tur­nus rich­tet sich nach Ihrer Betriebs­grö­ße. Er beträgt der­zeit für

  • Groß­be­trie­be alle. 5 Jahre
  • Mit­tel­be­trie­be alle 10 Jahre
  • Klein- und Kleinst­be­trie­ben ca. alle 30 Jah­re 

Neben der nor­ma­len Betriebs­prü­fung exis­tie­ren Son­der­prü­fun­gen ins­be­son­de­re die Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fung, die Lohn­steu­er-Außen­prü­fung, die Liqui­di­täts­prü­fung und die sog. Richt­satz-Prü­fung. Anlass­prü­fun­gen beschrän­ken sich in der Regel auf GmbH, die Steu­ern an der Quel­le ein­zu­be­hal­ten haben. Die Ver­wal­tung darf immer dann eine Prü­fung anset­zen, wenn sie bei einer GmbH bis­lang unbe­kann­te steu­er­re­le­van­te Umstän­de ver­mu­tet. Als Prü­fungs­aus­lö­ser kom­men ins­be­son­de­re in Betracht:

  • stän­di­ge Verluste
  • hohe Teil­wert­ab­schrei­bun­gen
  • hohe Ein­la­gen
  • Dar­le­hen von Angehörigen
  • hohe Rück­stel­lun­gen ohne erkenn­ba­ren Grund
  • grö­ße­re Entnahmen
  • Gesell­schaf­ter­wech­sel
  • Betriebsum­wand­lun­gen
  • Betriebs­auf­ga­be/-ver­äu­ße­rung
  • Kon­kurs bzw. Sanierung
  • Bean­tra­gung von Steuervergünstigungen
  • auf­fäl­lig hoher Vor­steu­er­ab­zug­Das Prü­fungs­pro­gramm wird durch die Prü­fungs­an­ord­nung bestimmt. Wich­tig: Sie haben zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, den Prü­fungs­ter­min mit­zu­be­stim­men bzw. ver­le­gen zu lassen.

Die Prü­fungs­an­ord­nung ent­hält ins­be­son­de­re Hin­wei­se auf: die Rechts­grund­la­gen der Prü­fung, zu prü­fen­de Steu­er­ar­ten und Ver­gü­tun­gen, zu prü­fen­de Sach­ver­hal­te, Prü­fungs­zeit­raum, Beginn der Prü­fung, Namen des Prü­fers. Der Umfang der Außen­prü­fung bestimmt sich nach den vor­lie­gen­den Umstän­den des Ein­zel­fal­les und den Vor­schrif­ten des § 4 der Betriebs­prüfungsordnung. Danach gilt:

  • Bei Groß­be­trie­ben und Unter­neh­men soll der Prü­fungs­zeit­raum an den vor­her­ge­hen­den Prü­fungs­zeit­raum anschlie­ßen. Eine Anschluss­prü­fung ist möglich.
  • Bei ande­ren Betrie­ben soll der Prü­fungs­zeit­raum in der Regel nicht mehr als drei zusam­men­hän­gen­de Besteue­rungs­zeit­räu­me umfas­sen. Der Prü­fungs­zeit­raum kann ins­be­son­de­re dann drei Besteue­rungs­zeit­räu­me über­stei­gen, wenn mit nicht uner­heb­li­chen Ände­run­gen der Besteue­rungs­grund­la­gen zu rech­nen ist oder wenn der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit besteht. Anschluss­prü­fun­gen sind zuläs­sig.
  • Für die Ent­schei­dung, ob ein Betrieb nach Absatz 2 oder Absatz 3 geprüft wird, ist grund­sätz­lich die Grö­ßen­klas­se maß­ge­bend, in die der Betrieb im Zeit­punkt der Bekannt­ga­be der Prü­fungs­an­ord­nung ein­ge­ord­net ist.
  • Hält die Finanz­be­hör­de eine umfas­sen­de Ermitt­lung der steu­er­li­chen Ver­hält­nis­se im Ein­zel­fall nicht für erfor­der­lich, kann sie eine abge­kürz­te Außen­prü­fung (§ 203 AO) durch­füh­ren. Die­se beschränkt sich auf die Prü­fung ein­zel­ner Besteue­rungs­grund­la­gen eines Besteue­rungs­zeit­raums oder meh­re­rer Besteuerungszeiträume.

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Volkelt-Briefe

Mindestlohn: Nahles gibt (noch) nicht nach

Nach den Gas­tro­no­mie-Betrie­ben, Logis­tik- und Bus-Unter­neh­men, Taxi­fah­rern und den Mini­job-Bran­chen, wachen jetzt auch die ers­ten Kom­mu­nen, Par­tei-Geschäfts­stel­len Über­set­zungs-Büros, auch Wer­be- und Event-Agen­tu­ren – um nur eini­ge der betrof­fe­nen Arbeit­ge­ber kon­kret zu benen­nen – auf: Der Min­dest­lohn und (fast noch mehr) die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten machen den Unter­neh­men flä­chen­de­ckend zu schaf­fen. Dabei sind das ledig­lich die Vor­bo­ten „eines sozi­al­po­li­ti­schen Expe­ri­ments mit unge­wis­sem Aus­gang“ – wie die Ein­füh­rung des Min­dest­lohns vom Sach­verständigen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on beti­telt wur­de. Das Expe­ri­ment wird die Deut­sche Wirt­schaft min­des­tens 900 Mio. EUR kos­ten (vgl. Nr. 2/2015).

Unter­des­sen meh­ren sich die Stim­men, die … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 5/2015

Volkelt-FB-01Min­dest­lohn: Ärger ohne Ende – neue Pro­ble­me + Finan­zen: Export nach Russland/Ukraine wird schwie­ri­ger + Fami­li­en-GmbH: Über­stun­den gefähr­den Pau­scha­le + Mehr Umsatz: Öffent­li­che Auf­trä­ge gezielt nut­zen + GmbH-Recht: Miss­brauch der Stim­men-Mehr­heit + Kos­ten: Bei­trag für Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung sinkt auf 1,3 Pro­mil­le + Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung: Finanz­amt durch­schaut krea­ti­ve Gestal­tung bei Pen­si­ons­zu­sa­ge +  BISS

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Volkelt-Briefe

Finanzen: Export nach Russland/Ukraine wird schwieriger

Zuletzt hat­te der Export-Ver­si­che­rer Euler Her­mes pro­gnos­ti­ziert, dass es in Russ­land auf­grund der Wäh­rungs­ent­wick­lung, des Preis­drucks auf Ener­gie und der unsi­che­ren wirt­schaft­li­chen Gesamt­la­ge 10 % mehr Fir­men-Insol­ven­zen geben wird. Auch in der Ukrai­ne sieht es nicht bes­ser aus. Jetzt hat Euler Her­mes bei­de Län­der wei­ter abge­stuft. Kre­dit­ver­si­che­run­gen gibt es nur … 

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Volkelt-Briefe

Mehr Umsatz: Öffentliche Aufträge gezielt nutzen – auch für kleinere Firmen

Sämt­li­che öffent­li­chen Auf­trä­ge (Kom­mu­nen, Län­der, Bund) müs­sen euro­pa­weit aus­geschrieben wer­den. Auch wenn das längst noch nicht in allen Fäl­len und allen Län­dern sys­te­ma­tisch pas­siert, sind in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Inter­net-Por­ta­le ent­stan­den, mit denen die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be trans­pa­ren­ter gewor­den ist. Den­noch: Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men nutzen … 

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Volkelt-Briefe

Ehegatte/Kinder: Überstunden gefährden Sozial-Pauschale

Auch in der Fami­lie gel­ten die Vor­schrif­ten für den Min­dest­lohn. Auch für die­se Arbeit­neh­mer müs­sen Sie die Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren. In klei­ne­ren GmbHs kön­nen Sie u. E. gut davon aus­ge­hen, dass …

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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Missbrauch der Stimmen-Mehrheit

Stel­len die  Min­der­heits-Gesell­schaf­ter auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung Beschluss­an­trä­ge zu kon­kre­ten Geschäfts­füh­rungs­maß­nah­men und lehnt der Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter die Beschluss­fas­sung ab, ver­stößt er … 

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Volkelt-Briefe

Kosten: Beitrag für Rückdeckungsversicherung sinkt auf 1,3 Promille

Der Bei­trags­satz für die Insol­venz­si­che­rung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (auch: Pen­si­ons­zu­sa­ge des Gesellschafter/Ge­schäftsführers) sinkt für 2015 von bis­her 1,7 Pro­mil­le des Ver­si­che­rungs­be­tra­ges auf 1,3 Pro­mil­le. Laut Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein (PSV) müs­sen Unternehmen … 

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Volkelt-Briefe

Finanzamt durchschaut kreative Gestaltung bei Pensionszusage

Um den vom Finanz­amt ver­lang­ten 10jährige Erdie­nenszeit­raum für eine Pen­si­ons­zu­sa­ge noch ein­hal­ten zu kön­nen, vereinbarte … 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Pediga

Ist das schon der Untergang?
Ist das schon der Untergang?

Kann man – so die hem­mungs­lo­se und zum Teil über­hek­ti­sche Dis­kus­si­on auf der letz­ten BISS-Redak­ti­ons­sit­zung – aus der Tat­sa­che, dass sich der BISS nicht öffent­lich von der Pegi­da-Bewe­gung distan­ziert hat, bereits ablei­ten, dass die BISS-Redak­teu­re sym­pa­thi­sie­ren? Fakt ist jeden­falls, dass kei­ner unse­rer Schrei­ber­lin­ge Lust hat, sich den Kopf für die Sache abha­cken zu las­sen. Fakt ist aller­dings auch, dass wir uns zahl­rei­chen ande­ren Anti-Bewe­gun­gen durch­aus anschlie­ßen kön­nen. Z. B. der gro­ßen Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rungs­be­we­gung gegen den Still­stand. Die meis­ten der älte­ren BISS-Mit­ar­bei­ter ken­nen ja noch die Anti-AKW-Bewe­gung oder die Star­bahn West. Vie­le sind auch bereit die Pres­se­frei­heit kom­plett auf­zu­ge­ben und sich der Ein­fach­heit hal­ber der sog. Main­stream-Bericht­erstat­tung anzu­schlie­ßen und aus Kos­ten­grün­den auf eige­ne Recher­chen zu ver­zich­ten und ein­fach das umzu­for­mu­lie­ren, was die ande­ren bereits geschrie­ben haben. Ist ja durch­aus – Insi­der wis­sen es und Out­si­der ahnen es – ver­brei­te­te Pra­xis in der Bran­che. Sie sehen, die Sache ist kom­pli­zier­ter als wir uns das vor­ge­stellt haben. Eini­gen konn­ten wir uns Redak­ti­ons-intern nur auf Fol­gen­des: Wenn Mari­an­ne Rosen­berg einst sang „Er gehört zu mir wie mein Name an der Tür“, hat sie mit rela­tiv gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nicht den Islam gemeint.