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Volkelt-Briefe

Der Fall TelDaFax: Ressort-Geschäftsführer profitiert von Gerichts-Deal

Im Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um kön­nen per Geschäfts­ord­nung Res­sort-Ver­ant­wort­lich­kei­ten rechts­ver­bind­lich fest­ge­legt wer­den. Das gilt aber nur ganz aus­nahms­wei­se für die Erfül­lung der steu­er­li­chen und han­dels­recht­li­chen Pflich­ten der GmbH. Und auch nicht dann, wenn es um die sog. Insol­venz­an­trags­pflicht geht (§ 15a InsO, § 64 GmbHG). Hier besteht in der Regel Gesamt­ver­ant­wor­tung. Besteht Res­sort-Auf­tei­lung ist hier jeder ein­zel­ne Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet zu prü­fen und kon­trol­lie­ren, ob der kauf­män­nisch ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer sei­ne gesetz­li­chen Pflich­ten für das Gesamt-Gre­mi­um aus­übt. Ggf. muss er ein­schrei­ten und selbst Insol­venz­an­trag stel­len. Aber es geht auch anders – wie wir jetzt aus der gericht­li­chen Nach­be­hand­lung des Fal­les Tel­Da­Fax exem­pla­risch ler­nen (vgl. Nr. 44/2014).

Die Rechts­la­ge: …

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Geschäftsführer muss Steuererklärungen eigenhändig prüfen

In den nächs­ten Wochen ist für vie­le GmbH-Geschäfts­füh­rer wie­der tro­cke­ne Schreib­tisch­ar­beit ange­sagt – der Steu­er­be­ra­ter wird die Steu­er­klä­run­gen für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr anfer­ti­gen und Ihnen zur Unter­schrift vor­le­gen. Für vie­le Kol­le­gen ist das eine rei­ne Rou­ti­ne­an­ge­le­gen­heit. Sie ver­las­sen sich blind auf Ihren Steu­er­be­ra­ter. Das ist zwar ver­ständ­lich, kann aber …