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Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben

Offi­zi­ell will das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens Erleich­te­run­gen ein­füh­ren, so wer­den z. B. die Abga­be­fris­ten für Steu­er­erklä­run­gen wie­der ver­län­gert und zwar zum 1.8. des Fol­ge­jah­res, bzw. zum 28.2 des über­nächs­ten Jah­res bei Aus­fer­ti­gung der Steu­er­erklä­rung durch einen Bera­ter. Aber: Gleich­zei­tig behal­ten sich die Finanz­be­hör­den stren­ge­re Auf­la­gen bei der Abga­be­pflicht schon bei kleins­ten Ver­ge­hen und gerin­gen Steu­er­nach­zah­lungs­be­trä­gen vor.

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Mitbestimmung: Leiharbeitnehmer zählen nicht

Lässt der Betriebs­rat gericht­lich prü­fen, ob die GmbH gemäß Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz einen Auf­sichts­rat bil­den muss, zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer und Arbeit­neh­mer recht­lich selb­stän­di­ger aus­ge­glie­der­ter Betrie­be nicht als Arbeit­neh­mer (OLG Saar­brü­cken, Beschluss vom 2.3.2016, 4 W 1/15). …

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Geht´s noch! Betriebsrat will einen Geschäftsführer abberufen

Laut Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (hier: § 104 BetrVG) ist der Betriebs­rat berech­tigt, die Kün­di­gung eines Arbeit­neh­mer wegen nach­hal­ti­ger Stö­rung des Betriebs­frie­dens zu ver­lan­gen. Die­se Vor­schrift greift aber nicht für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Er ist kein Arbeit­neh­mer und des­we­gen nicht von die­ser Rege­lung betrof­fen (LAG Hamm, Urteil vom 2.8.2016, 7 TaBV 11/16). …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Dividenden-Stripp

weiserZur Erin­ne­rung: Mit den umstrit­te­nen Cum-Ex-Prak­ti­ken erstat­te­ten die Finanz­be­hör­den zu Unrecht ca. 10 Mrd. Euros. Der Jurist Chris­toph Wei­ser, von 2007 bis 2009 Unter­ab­tei­lungs­lei­ter in der Steu­er­ab­tei­lung des BMF, seit August Lei­ter des Lan­des­rech­nungs­hofs Bran­den­burg, konn­te sich jetzt in sei­ner Befra­gung vor dem Cum/Ex-Unter­su­chungs­aus­schuss an die meis­ten Sach­ver­hal­te aus die­ser Zeit nicht mehr erin­nern. Er begrün­de­te dies mit der hohen Belas­tung durch ande­re wich­ti­ge Arbeits­ge­bie­te. Er habe kei­ne kon­kre­te Erin­ne­rung, damals mit dem The­ma Cum/Ex in Kon­takt gekom­men zu sein. Auch zu einem BMF-Schrei­ben vom Mai 2009, mit dem man die­se Geschäf­te in den Griff bekom­men woll­te und das er unter­zeich­net hat­te, fiel ihm nichts ein. Grü­nen-Obmann Schick zeig­te sich ange­sichts der uner­gie­bi­gen Befra­gung Wei­sers „mas­siv irri­tiert“. Wie er, Wei­ser, es denn erklä­ren kön­ne, ange­sichts von Steu­er­aus­fäl­len in Mil­li­ar­den­hö­he nichts unter­nom­men zu haben, woll­te er wis­sen. Natür­lich hät­te man reagie­ren müs­sen, ant­wor­te­te Wei­ser. Aber er kön­ne sich nicht erin­nern, so etwas auf den Tisch bekom­men zu haben. Realsatire.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 39/2016

Volkelt-FB-01VW-Die­sel-Affä­re: Wirt­schafts­krieg um Markt­an­tei­le + Recht: Vor­schrif­ten für die kom­mu­na­le und die gemein­nüt­zi­ge GmbH + Füh­rungs­tech­ni­ken: Ohne Selbst­kri­tik geht es nicht + Mit­ar­bei­ter: Geschäfts­füh­rer hat die Per­so­nal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rück­la­ge für den Erwerb einer GmbH-Betei­li­gungSteu­er­fahn­dung: Aus­künf­te über Wer­be­an­zei­gen in der Pres­se + Mit­ar­bei­ter: Füh­rungs­kräf­te sind kei­ne Moti­va­ti­ons­künst­ler + BISS

 

 

 

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VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile

Dass sich mit der Nomi­nie­rung Donald Trumps zum Prä­si­dent­schafts-Kan­di­da­ten auch der Ton um TTIP ver­än­dert, war zu erwar­ten. Hat­ten doch zuvor schon die US-Anwäl­te die Erfah­rung gemacht, dass man den Euro­pä­ern den ame­ri­ka­ni­schen Markt madig machen kann. Unter­des­sen ver­kau­fen die deut­schen Her­stel­ler in den USA 1,4 Mio. light vehic­les (Pkw und klei­ne Nutz­fahr­zeu­ge). Das ent­spricht 24 Mrd. EUR, der Markt­an­teil beträgt 8,0 % (Zah­len: 2015).

Dage­gen steht:

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Recht: Vorschriften für kommunale/gemeinnützige GmbH

Beson­der­hei­ten gel­ten für die Geschäfts­füh­rung von kom­mu­na­len und gemein­nüt­zi­gen GmbHs (gGmbH). Gera­de im Zusam­men­hang mit den Auf­ga­ben vie­ler gemein­nüt­zi­ger GmbHs aus den Flücht­lings­zah­len gibt es neue Rechts­fra­gen. In der heu­ti­gen Aus­ga­be haben wir die neu­es­ten Vor­schrif­ten und Urtei­le zur gGmbH zusammengestellt: … 

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Führungstechniken: Ohne Selbstkritik geht es nicht

Laut For­sa-Stu­die sind 95 % der Füh­rungs­kräf­te (Geschäfts­lei­ter und mitt­le­res Manage­ment) über­zeugt davon, dass sie ihren Job rich­tig machen. Aber nur 15 % der Geführ­ten tei­len die­se Ansicht. Die übri­gen 85 % sind mit ihren Chefs unzu­frie­den. Dabei mag es objek­ti­ve Grün­de geben, die die­se unter­schied­li­chen Sicht­weisen erklä­ren: Vie­le Mit­ar­bei­ter über­schau­en die kom­ple­xen Zusam­men­hän­ge in der Organi­sation nicht. Man hat auf­grund eige­ner Betrof­fen­heit kein Ver­ständ­nis für Ent­schei­dun­gen. Man hat Angst vor Ver­än­de­run­gen. Alles Din­ge, die Sie als Geschäfts­füh­rer initi­ieren und durch­set­zen müssen. … 

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Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit

Wenn die Gesell­schaf­ter Ein­fluss auf die Per­so­nal­po­li­tik neh­men wol­len und z. B. auf die Ein­stel­lung von Fami­li­en-Mit­glie­dern drän­gen, führt das zu Kon­flik­ten mit der Geschäfts­füh­rung. Wer hat das Sagen in Sachen Per­so­nal? Es gilt: „Vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Bestim­mun­gen im Gesell­schafts­ver­trag ist die Dienst­auf­sicht und das Wei­sungs­recht über die Arbeit­neh­mer der GmbH jedoch Sache der lau­fen­den Geschäfts­füh­rung und nicht der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung“ (BSG, Beschluss vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R). Ein­stel­lung, Aus­wahl und Anlei­tung der Mit­ar­bei­ter gehört zu den Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten des Geschäfts­füh­rers. Er muss dafür sor­gen, dass Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den, die aus­rei­chend qua­li­fi­ziert sind und in der Lage sind, die Ihnen über­tra­ge­nen Auf­ga­ben zu erledigen. … 

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Bilanz: Keine Rücklage für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung

Hält eine GmbH Antei­le an einer ande­ren GmbH – z. B. an einer Toch­ter­ge­sell­schaft – dann bleibt ein dar­aus erziel­ter Ver­äu­ße­rungs­ge­winn (bis auf 5 % gemäß § 8b Abs. 3 KStG) steu­er­frei (§ 8b Abs. 2 KStG). Umstrit­ten ist aber, ob aus einem dar­aus erziel­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­winn eine Rück­la­ge für eine Ersatz­be­schaf­fung gebil­det wer­den kann, mit der dann eine spä­te­re Betei­li­gung an einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men finan­ziert wer­den soll. Nach einem jetzt ver­öf­fent­lich­tem Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter ist das aller­dings nicht mög­lich (FG Müns­ter, Urteil vom 23.6.2016, 2 K 3762/12 G/F). …