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Geschäftsführer-Firmenwagen: „unter 4.500 km privat rechnet sich das Fahrtenbuch” …

Der Jah­res­wech­sel steht vor der Tür und damit die Steu­er-Wahl, wie Sie die Pri­vat­fahr­ten mit Ihren Fir­men­wa­gen ver­steu­ern wol­len. Faust­re­gel: Wer weni­ger als 4.500 km pro Jahr pri­vat fährt, zahlt weni­ger, wenn er die Pri­vat­fahr­ten per Fahr­ten­buch nach­weist. Abge­se­hen von der müh­sa­men „Hand­ar­beit”, die damit ver­bun­den ist. Aus­führ­li­che Infos zum Firmenwagen/Besteuerung gibt es > Hier ankli­cken.

Unter­des­sen gibt es aber – zu guten Prei­sen – elek­tro­ni­sche Fahr­ten­bü­cher, die das ganz kom­for­ta­bel erle­di­gen. Ach­tung: Das Pro­dukt muss finanz­amts-taug­lich sein. Eine Über­sicht, wel­che Anbie­ter es gibt, was sie leis­ten und kos­ten, gibt es > Hier ankli­cken. Wir ent­schei­den uns für THB Bury CL 1010 Time (Bild ankli­cken) – Bewer­tungs­no­te 1,5 Preis: 146,29 EUR. Ach­ten Sie dar­auf, dass die zwei­stel­li­gen Prei­se Monats­prei­se sind, der Jah­res­preis geht also mal 12.

Wer nach der 1%-Methode ver­steu­ert, soll­te zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob sich ein Wech­sel auf Fahr­ten­buch-Nach­weis rech­net. Der Steu­er­be­ra­ter infor­miert dann das Finanz­amt recht­zei­tig zum Jah­res­be­ginn, so dass der Fahr­ten­buch-Nach­weis für das gesam­te Steu­er­jahr 2018 aner­kannt wer­den muss. Sie müs­sen dann aber auch recht­zei­tig ab 1.1.2018 mit dem Fahr­ten­buch starten.

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Für mich?”. Wenn´s passt, freuen sich Ihre Geschäftskontakte sogar …

… the same pro­ce­du­re as every year: Zumin­dest eine klei­ne Auf­merk­sam­keit zum Ende des Geschäfts­jah­res erhält die Geschäfts­be­zie­hung. Unser Vor­schlag: „Die klei­ne Phi­lo­so­phie der Geschäfts­füh­rung”.  … aus dem wah­ren Leben der Men­schen, die stän­dig Alles wis­sen und Alles ent­schei­den müs­sen … mit vie­len Anre­gun­gen für die Pra­xis, dras­ti­schen Bei­spie­len aus der Pra­xis und tref­fen­den Cartoons.

Aus dem Vorwort:

Leser, die nach der Lek­tü­re die­ses Buches bes­ser und erfolg­rei­cher sein wol­len, muss ich ent­täu­schen. Jeden­falls dann, wenn Sie Ihren Erfolg in Zah­len mes­sen und auf dem Kon­to im Haben ver­bu­chen wol­len. Dar­um geht es hier nicht. Hier geht es um den Men­schen „Geschäfts­füh­rer“. Wel­che Fol­gen hat es für SIE, sich auf die­se – ich nen­ne es ein­mal so – „Rol­le“ ein­zu­las­sen. Täg­lich kon­fron­tiert mit Anlie­gen und Wün­schen. Mit Erwar­tun­gen und Ansprü­chen. Mit Rech­ten und Pflich­ten. Mit Wider­stän­den und Ver­wei­ge­run­gen. Mit Ängs­ten, Skep­sis und Ein­sam­keit. Auch mit Bor­niert­heit und Unver­bes­ser­li­chen. Trotz­dem müs­sen Sie nach vor­ne den­ken und pla­nen. Neu­es insze­nie­ren und die Zukunft vor­weg­neh­men. Sie ken­nen das. Das kos­tet Ener­gie. Viel Ener­gie. Tag für Tag. Woher neh­men? Da hilft eine star­ke Per­sön­lich­keit. Eine Per­sön­lich­keit, die sich inten­siv mit der Rol­le, den Rol­len­an­for­de­run­gen, den Rol­len­er­war­tun­gen und mit den eige­nen Lebens­um­stän­den und ‑wün­schen, den eige­nen Fähig­kei­ten und Gren­zen aus­ein­an­der­setzt. Wenn SIE so wol­len, eine Per­sön­lich­keit, die ein bewuss­tes ICH lebt. Dafür gibt es kein ein­fa­ches Rezept und kei­ne Garantie.

Auf dem Weg dort­hin möch­te ich SIE beglei­ten. Ich möch­te Ihnen die Gele­gen­heit geben, beim Lesen des Buches die eige­ne Wirk­lich­keit neu zu erle­ben und mit etwas Abstand zu betrach­ten. Viel­leicht – um ein ger­ne zitier­tes Bild zu ver­wen­den – den Spie­gel vor­hal­ten. Ihnen Begrif­fe, Kate­go­rien und Werk­zeu­ge mit­ge­ben, die Ihnen hel­fen, das Bild im Spie­gel bes­ser lesen zu kön­nen und eine sta­bi­le Ord­nung in ein Sys­tem mit vie­len Unbe­kann­ten zu brin­gen. Vie­le der hier geschil­der­ten Ver­läu­fe und Bege­ben­hei­ten wer­den Ihnen bekannt vor­kom­men. Die Ver­wech­sel­bar­keit mit leben­den Per­so­nen – Ange­stell­ten, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Ver­käu­fern und Bera­tern usw. – und erleb­ten Situa­tio­nen – Kun­den­ge­sprä­chen, Steu­er­prü­fun­gen, Kre­dit­ver­hand­lun­gen usw. – ist gewollt. Erle­ben und bewer­ten Sie die­se und damit Ihre eige­ne und Ihre beruf­li­che Bio­gra­phie im Beson­de­ren mit ande­ren Augen. Aus einem ande­ren Blick­win­kel. Aus der Per­spek­ti­ve, die eine Per­sön­lich­keit aus­macht. Und das Bes­te: Das kann (fast) jeder. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung: Sie neh­men sich auch ein­mal Zeit für Ihr ICH.

Ver­lag: Springer/Gabler

Autor: Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Taschen­buch

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Der Fall Anton Schlecker: 2 Jahre auf Bewährung/Was Unternehmer daraus lernen (müssen)

Der Fall Schle­cker ist ent­schie­den. 2 Jah­re Haft auf Bewäh­rung für den Unter­neh­mer. Lars Schle­cker: 2 Jah­re und 9 Mona­te. Mei­ke Schle­cker: 2 Jah­re und 8 Mona­te (ohne Bewäh­rung). Die Kin­der haben unter­des­sen Revi­si­on ein­ge­legt – mit einer Ver­kür­zung oder Bewäh­rung der Stra­fe darf gerech­net wer­den. Für den Unter­neh­mer und sei­ne Fami­lie hät­te es so gese­hen noch schlim­mer kom­men kön­nen. Zuletzt hat­te die Staats­an­walt­schaft eini­ge schwer wie­gen­de Ankla­ge­punk­te zurück­ge­nom­men (vgl. dazu Nr. 44/2017). Bestehen bliebt aber der Ankla­ge­punkt „vor­sätz­li­cher Bank­rott“. Dazu for­der­te die Staats­an­walt­schaft zuletzt eine drei­jäh­ri­ge Haft­stra­fe für den Ehin­ger Unternehmer.

Für jeden Insol­venz-Pro­fi war der Pro­zess jeden­falls ein Lehr­stück in Sachen man­gel­haf­te Unter­neh­mens­füh­rung und feh­len­des Kri­sen-Manage­ment. Auch Unter­neh­mer und Geschäfts­füh­rer kön­nen dar­aus lernen.

Die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se aus dem Fall Anton Schle­cker sind:

  1. Pri­vat- und Geschäfts­ver­mö­gen gehö­ren getrennt
  2. Fir­men­über­schüs­se gehö­ren ins Privatvermögen
  3. Unter­neh­mer brau­chen einen Ehevertrag
  4. Unter­neh­men brau­chen ein kri­sen­taug­li­ches Frühwarnsystem
  5. In der Kri­se braucht das Unter­neh­men ein pro­fes­sio­nel­les Kri­sen-Manage­ment, um alle Mög­lich­kei­ten des Insol­venz­rechts zu nutzen
  6. Last not least: Vor Gericht Ein­sicht zei­gen – Hoe­neß, Mid­del­hoff und jetzt Schle­cker wäre mit etwas mehr Zurück­hal­tung und ernst­haf­ter Unrecht­sein­sicht wohl Eini­ges erspart geblieben.

Die Haft­stra­fen für die Kin­der begrün­de­te das Gericht mit über­höh­ten Abrech­nun­gen und mit der Aus­schüt­tung nicht vor­han­de­ner Gewin­ne kurz vor Stel­lung des Insolvenzantrages.

Zum Video > Hier ankli­cken

Zur PM des Land­ge­richts Stutt­gart > Hier ankli­cken

Urteil des LG Stutt­gart vom 27.11.2017, 11 KLs 152 Js 53670/12

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Manager-Haftung: Doppel-„ROT” für Middelhoff

Der Fall Mid­del­hoff geht in die nächs­te Run­de (vgl. Vol­kelt-Brief vom 28.11.2014). Zunächst hat­te der WDR eine geplan­te Doku­men­ta­ti­on über Tho­mas Mid­del­hoff kurz­fris­tig aus dem Pro­gramm gestri­chen. Begrün­dung: Die Pro­duk­ti­ons­fir­ma hat­te Tho­mas Mid­del­hoff ver­trag­lich ein Mit­spra­che­recht bei der Pro­duk­ti­on ein­ge­räumt. Jetzt ver­lor der Ver­lag Lan­gen-Mül­ler gegen den Spie­gel vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart und muss die 1. Auf­la­ge von Mid­del­hoffs Bio­gra­phie „A 115” kom­plett ein­stamp­fen – die Vor­wür­fe Mid­del­hoffs gegen die Spie­gel-Bericht­erstat­tung waren nicht zu hal­ten. Aller­dings ist die um die kri­ti­schen Pas­sa­gen gekürz­te 2. Auf­la­ge bereits im Handel.

Für Mid­del­hoff selbst – Vor­zei­ge-Mana­ger in den acht­zi­ger- und neun­zi­ger Jah­ren – dürf­te das nicht nur ein wei­te­rer Image-Ver­lust sein. Ins­ge­samt dürf­te sei­ne Glaub­wür­dig­keit ange­schla­gen, was dazu füh­ren wird, dass er die Rol­le des kri­ti­schen Maners in der Öffent­lich­keit kaum mehr wird spie­len kön­nen. Nach auch umstrit­te­nen Talk­show-Auf­trit­ten bei Mar­kus Lanz und in der NDR-Talk­show dürf­ten die Vor­hän­ge der öffent­li­chen Büh­nen für ihn erst ein­mal geschlos­sen bleiben.

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Volkelt-Brief 47/2017

Krach in der Fami­li­en-GmbH: Wer darf den Geschäfts­füh­rer bestim­men? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Dienst­leis­ter-GmbHs + ACHTUNG: FA moniert neu­er­dings unver­zins­li­che Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Digi­ta­li­sie­rung: Geschäfts­füh­rer hat die Com­pli­ance-Ver­ant­wor­tung + GmbH-Steu­ern: Aus­gleichs­zah­lun­gen gefähr­den den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Fuhr­park: Fir­men­wa­gen und Die­sel­ga­te + GmbH-Finan­zen: Neue Platt­form für Fördermittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Krach in der Familien-GmbH: Wer darf den Geschäftsführer bestimmen?

wenn sich die Eigen­tü­mer einer Fami­li­en-GmbH Spin­ne sind, kön­nen sie das so lösen: Jeder Fami­li­en­stamm hat das Recht, einen Geschäfts­füh­rer zu bestim­men. Am bes­ten sind das Fremd-Geschäfts­füh­rer – damit es erst gar nicht zu Kon­flik­ten zwi­schen den (ver­fein­de­ten) Fami­li­en­stäm­men kom­men kann. So weit so gut. In der Pra­xis funk­tio­niert das bis­wei­len her­vor­ra­gend. Das Unter­neh­men gedeiht und die Fami­li­en-Mit­glie­der kön­nen sich aus dem Wege gehen. Even­tu­ell schafft die nächs­te Gene­ra­ti­on einen Neu­an­fang und ein har­mo­ni­sche­res Familienleben.

Jeden­falls solange … 

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Geschäftsführer-Gehalt: Die neuesten Zahlen für Dienstleister-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er ange­schaut.

Auf­fäl­lig:… Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt nur noch eine Bran­che unter die­sem Wert. Der­zeit liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 19 % – jeder 5. Euro wird dem­nach in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis gezahlt. Aus­rei­ßer nach unten sind die Zeitarbeiter/Secuity mit einem Anteil von 12 % – nach oben die Unter­hal­tungs­bran­che mit 31 %. 

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ACHTUNG: Finanzamt streicht unverzinsliche Gesellschafter-Darlehen

Dass die Finanz­be­hör­den den Gewinn der GmbH mit fik­ti­ven Annah­men nach oben rech­nen, ist nicht neu. Z. B. bei der Berech­nung der steu­er­lich zuläs­si­gen Pen­si­ons­rück­stel­lung oder bei der Ver­steue­rung von fik­ti­vem Gehalt, wenn der Geschäfts­füh­rer auf die Gehalts­zah­lung ver­zich­tet hat. Noch dras­ti­scher: Die Umsatz­v­er­pro­bung. Dann wird der Gewinn nach fik­ti­ven Zah­len berech­net und ver­steu­ert. Das kos­tet in der Regel eini­ges an Mehrsteuern.

Ach­tung:

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Digitalisierung: Sie haben die Compliance-Verantwortung

Wie kom­pli­ziert die Digi­ta­li­sie­rung wird, lässt sich anschau­lich am Bei­spiel des auto­no­men Fah­rens nach­voll­zie­hen. Wer haf­tet für Fahr­feh­ler? Wann muss der Fah­rer ein­schrei­ten? Müs­sen Zusatz­ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen wer­den? Oder: Muss das Fahr­zeug im Crash-Fall zuerst einem Kind und erst dann einem älte­ren Men­schen aus­wei­chen? Dage­gen sind Fra­gen des Per­sön­lich­keits­rechts, des Daten­schut­zes oder des Wer­be­ver­bo­tes ein­fa­che Übungen.

Den­noch:

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GmbH/Steuern: Ausgleichszahlungen kippen den Gewinnabführungsvertrag

Die Ver­ein­ba­rung von Aus­gleichs­zah­lun­gen des beherr­schen­den Unter­neh­mens an einen außen ste­hen­den Gesell­schaf­ter der beherrsch­ten Gesell­schaft kann der kör­per­schaft­steu­er­recht­li­chen Aner­ken­nung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags ent­ge­gen­ste­hen (BFH, Urteil v. 10.05.2017, I R 93/15).

Und zwar dann, wenn neben einem bestimm­ten Fest­be­trag ein zusätz­li­cher Aus­gleich gewährt wird, des­sen Höhe sich am Ertrag der ver­meint­li­chen Organ­ge­sell­schaft ori­en­tiert und der zu einer ledig­lich antei­li­gen Gewinn­zu­rech­nung an den ver­meint­li­chen Organ­trä­ger führt.