Beschließen zwei GmbHs die Beendigung eines Unternehmensvertrages und müssen diese Beschlüsse notariell beurkundet werden, dann ist das zwar in einer einheitlichen notariellen Urkunde möglich. Es sind aber zwei Vorgänge, die einzeln berechnet werden (BGH, Urteil v. 26.9.2017, II ZB 27/16).
Autor: volkelt
Eine gute Möglichkeit, sich an StartUps zu beteiligen, die Ihre Branche betreffen, bietet das Förderprogramm „INVEST Zuschuss zum Wagniskapital”. Allerdings müssen Sie sich dazu als Privatperson bzw. Gesellschafter privat engagieren. Eine direkte Beteiligung der GmbH an den StartUps ist nicht möglich. Vorteil: Es gibt einen Erwerbs- und einen Exit-Steuerzuschuss für den Investor. Auf der Investzuschuss-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es eine Liste der StartUp-Unternehmen, die für diesen Zuschuss zugelassen sind. Hier können Sie einsehen, welche interessanten StartUps es in Ihrem Geschäftsfeld gibt.
Für Geschäftsführer mit hohen Werbungskosten lohnt ab sofort der Eintrag des Freibetrags für die Steuerjahre 2018/2019. Der Freibetrag wird dann vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und Ihrem Arbeitgeber „GmbH” automatisch mitgeteilt, der ihn dann sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Führung: Guter Stil lohnt allemal
Chefs sind – ganz klar – auch nur Menschen. Insofern sind Verärgerung, Enttäuschung, auch eingeschnappt sein und Wut verständlich. Aber leider nicht hilfreich. Gerade erst konnte ich wieder einmal miterleben, wie es nicht geht. Zum Beispiel, wenn ein langjähriger, verdienter Mitarbeiter eine neue berufliche Herausforderung sucht und annimmt und der Chef sich als „beleidigte Leberwurst” aufführt. Es darf ja durchaus sein, dass man sich dann ärgert. Aber dabei zu übersehen, dass die gesamte Belegschaft zuschaut und „sich so ihre Gedanken macht” sollte Ansporn sein, es besser zu machen.
Natürlich geht es nicht darum, …
Volkelt-Brief 48/2017
Führung: Guter Stil lohnt sich allemal + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Einzelhandel-GmbHs + Transparenzregister: Fehler in der Gesellschafterliste werden bestraft + Digitalisierung: Fordern Sie von den Mitarbeitern Weiterbildung ein + GmbH-Steuern: BFH will Grundsatzentscheid zu Gesellschafter-Darlehen + GmbH/Recht: Privat-Grundstück – von der GmbH bezahlt?
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für Einzelhandel-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Auffällig: …
Spätestens mit den Panama-Papers ist das Thema „Strohmann-Firmen” in aller Munde. Dazu hatte die Bundesregierung im Frühjahr dazu das Geldwäsche-Gesetz beschlossen. Ergebnis: Das sog. (elektronische) Transparenzregister soll seit 1.10.2017 dafür sorgen, dass anonyme Gesellschafter offen gelegt werden (vgl. Nr. 15/2017). Darin werden alle „wirtschaftlich Berechtigten” erfasst, die zu mehr als 25 % am Kapital einer Firma beteiligt sind und deren Beteiligung sich nicht aus dem Handelsregister ergibt. Das gilt auch für die Stimmberechtigungen – also für den Fall, dass ein Gesellschafter zwar weniger als 25 % der GmbH hält, aber über ein Sonderstimmrecht eine Sperrminorität verfügt.
Das für die Umsetzung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) meldet dazu, dass …
Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachlich und soziale Kompetenz. 72% haben während der Arbeit keine Zeit, um sich zum Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer erhalten keine Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen. 39% beklagen, dass der Arbeitgeber zwar vermehrt auf digitale Technologien setzt, in die dafür erforderliche Weiterbildung der Mitarbeiter aber nicht investiert.
Die Rechtslage: …
Vor dem Landgericht (LG) Freiburg wird derzeit ein hochinteressanter Fall zur Vermischung von Privat- und GmbH-Vermögen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verhandelt (20 Ls 460 Js 18496/17). Danach hat der türkische Geschäftsführer mit GmbH-Geldern Grundstücke in der Türkei erworben. Da nach türkischem Recht eine deutsche GmbH keine Grundstücke erwerben kann, hat der Geschäftsführer diese treuhänderisch für die GmbH erworben. Was der Geschäftsführer dabei übersehen hat: Laut Anklage handelt es sich bei den Zahlungen um eine Privatentnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerrechtlich handelt es sich um eine vGA. Gegen den ahnungslosen Geschäftsführer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das wir spannend: Weil die Opel-Motoren nicht – wie wohl im Kaufvertrag vereinbart – die europäischen Abgas-Normen (CO2-Emissionen) einhalten, will PSA vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Es geht um bis zu 500 Mio. EUR – so eine aktuelle Reuters-Meldung. Stellt sich die Haftungsfrage: Verkäufer und/oder Geschäftsleitung? Welche Vereinbarungen gab es dazu im Kaufvertrag? Was passiert mit Opel nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Welche Auswirkungen hat eine Rückabwicklung auf den Automarkt?
Der französische Autobauer hatte rund 1,3 Milliarden Euro für Opel bezahlt. PSA und GM lehnten bisher Stellungnahmen ab. Wir bleiben dran – insbesondere zu möglichen Vorkehrungen, die sich daraus für Geschäftsführer ergeben .…