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Digitalisierung: Können Ihre Kunden schon mit Bitcoins bezahlen?

Das Beson­de­re an der digi­ta­len Wäh­rung Bit­co­in (digi­ta­le Mün­ze) ist, dass Über­wei­sun­gen über einen Zusam­men­schluss von Rech­nern über das Inter­net ohne die im her­kömm­li­chen Bank­ver­kehr not­wen­di­ge zen­tra­le Abwick­lungs­stel­le erfol­gen. Bit­co­in-Nut­zer kön­nen Ihren Zah­lungs­ver­kehr ohne Drit­te (Ban­ken) orga­ni­sie­ren. Um das Bit­co­in-Sys­tem für Zah­lun­gen nut­zen zu können, … 

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Vorbereitung 2018: Änderungen des GmbH-Gesellschaftsvertrages

In vie­len GmbHs nut­zen die Gesell­schaf­ter die jähr­li­chen Beschluss­fas­sun­gen zum Jah­res­en­de (Ertei­lung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge, Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges) auch dazu, um über­fäl­li­ge Anpas­sun­gen und Ände­run­gen des GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­ges (auch genannt: Ände­rung der Sat­zung) zu beschlie­ßen. Zum Beispiel … 

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GmbH/Steuer: Neues BMF-Schreiben zum Verlustabzug

Ob Betei­li­gungs­er­werb, Man­tel­kauf oder Kon­zern-Klau­sel – die Mög­lich­kei­ten, Ver­lus­te mit Gewin­nen zu ver­rech­nen, wer­den durch vie­le Ein­zel­vor­ga­ben der Finanz­ver­wal­tung regle­men­tiert. Jetzt … 

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Beratung+Geld für IT-Firmen: Die 4.0 Kompetenzzentren

IT-Wirt­schaft“ soll ab sofort die mit­tel­stän­di­sche IT-Wirt­schaft und Start-ups zusam­men­füh­ren und ver­net­zen. Über Kon­sor­ti­en und Koope­ra­tio­nen sol­len inter­ope­ra­ble all-in-one IT-Lösun­gen für KMU ange­bo­ten wer­den. Das Zen­trum ist über eine Online-Platt­form und vor Ort in Ber­lin, Aachen, Kas­sel und Karls­ru­he zu errei­chen. Es unter­stützt KMU der IT-Bran­che zu Fra­gen der IT-Sicher­heit, des Datenschutzes,Software Ergo­no­mie, Digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le und zur Ent­wick­lung offe­ner Stan­dards und sys­te­ma­ti­sche Soft­ware­lö­sun­gen. Wei­ter­füh­ren­de Infos gibt es hier ankli­cken (Quel­le: PM des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums vom 4.12.2017)

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Geschäftsführer privat: Firmenwagen – falsch geschummelt fällt auf

Weil der Geschäfts­füh­rer einer GmbH zum Nach­weis sei­ner Pri­vat­fahr­ten in den Jah­ren 2003 bis 2006 ein For­mu­lar­buch ver­wen­de­te, das erst nach den strit­ti­gen Jah­ren in den Han­del gekom­men war, ver­sag­te das Finanz­amt die steu­er­li­che Aner­ken­nung als Fahr­ten­buch und besteu­er­te den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil für den geleas­ten Mase­r­a­ti (Anschaf­fungs­kos­ten: 116.000 EUR) nach der 1%-Methode. Fazit: Auf kei­nen Fall zur Nach­ah­mung emp­foh­len – ggf. droht zusätz­lich ein Ver­fah­ren wegen Betrugs und Urkun­den­fäl­schung (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 13.11.2017, 5 K 1391/15).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2017

Der (tie­fe) Fall Schle­cker: Leh­ren aus Feh­lern der ande­ren + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Indus­trie-GmbHs + Geschäfts­füh­rung 4.0: Ihre Kun­den­da­ten sind die Wäh­rung der Digi­ta­li­sie­rung + Steu­er­prü­fung: Ände­run­gen 2018 – „Kas­sen­nach­schau” + GmbH/Recht: Beur­kun­dung von meh­re­ren Gesell­schaf­ter-Beschlüs­sen + Gesell­schaf­ter-Finan­zen: Betei­li­gun­gen an Start­Ups + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So nut­zen Sie den Lohn­steu­er-Frei­be­trag 2018/2019

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Schlecker: Lernen aus den Fehlern der Anderen

Mit 2 Jah­ren zur Bewäh­rung ist der Dro­ge­rie­markt-König Anton Schle­cker eini­ger­ma­ßen davon gekom­men. Im beson­ders schwe­ren Fall wäre sogar ein Haft­stra­fe von bis zu 10 Jah­ren mög­lich gewe­sen. Ver­ge­hen: Insol­venz­ver­schlep­pung, Untreue und Bei­hil­fe zum Bank­rott (§ 283a StGB). Dass mit … 

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Geschäftsführer Gehalt: Tantiemen steigen auch in Industrie-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Indus­trie-GmbHs etwas genau­er ange­schaut. Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 26 % – das ist ein Anstieg von 10 Pro­zent­punk­ten inner­halb nur eines Jah­res. Damit wird fast jeder vier­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen (z. B. Dienst­leis­ter-GmbHs bzw. Hand­wer­ker-GmbHs mit einem Tan­tie­me-Anteil von jeweils rund 20 %).

Ins­ge­samt ergibt … 

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Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung

Als unser Solar-Modul schon wie­der defekt war, platz­te mir der Kra­gen. Ich beauf­trag­te den Mon­teur, das Modul abzu­bau­en. Dann pas­sier­te erst ein­mal nichts. Zwei Wochen spä­ter rief mich der Chef der Lug­ins­land GmbH per­sön­lich an und mach­te sich die Mühe, mir die Nach­hal­tig­keit eine Solar-Moduls zu erklä­ren und die Kos­ten­er­spar­nis der Warm­was­ser­auf­be­rei­tung vor­zu­rech­nen. Das leuch­te­te mir ein. Wir ver­ein­bar­ten, dass der Mon­teur im Früh­jahr bei der nächs­ten Rou­ti­ne-War­tung der Hei­zungs­an­la­ge das Ersatz­teil für das Solar-Modul mit­bringt und ein­baut. Was das mit Digi­ta­li­sie­rung zu tun hat? … 

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Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau”

Ab 1.1.2018 sind die Finanz­be­hör­den berech­tigt, unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­prü­fun­gen (Kas­sen­nach­schau) vor Ort durch­zu­füh­ren. Dazu muss der Prü­fer sich nicht nur mit sei­nem Dienst­aus­weis zu iden­ti­fi­zie­ren, son­dern auch ein Doku­ment vor­le­gen, aus dem aus­drück­lich sei­ne Auto­ri­sie­rung zur Nach­schau her­vor­ge­hen muss (Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen).

Die Kas­sen­nach­schau darf ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung und außer­halb einer Außen­prü­fung durch­ge­führt wer­den. Aller­dings nur auf den Geschäfts­grund­stü­cken bzw. in den Geschäfts­räu­men des Steu­er­pflich­ti­gen und auch nur wäh­rend der übli­chen Geschäfts- und Arbeits­zei­ten. Wel­che Geschäfts- und Arbeits­zei­ten dabei „üblich” sind, rich­tet sich nach den Gepflo­gen­hei­ten der jewei­li­gen Branche.