Unterdessen liegt der Geschäftsführung das Betriebsergebnis für das 1. Halbjahr 2019 vor. Tendenz: In den meisten GmbHs laufen die Geschäfte nicht mehr ganz rund – mit Folgen für Ihre Steuer-Vorauszahlungen. Sind die einmal für das laufende Geschäftsjahr festgesetzt, veranlassen die meisten GmbHs die Vorauszahlungen zu den festgelegten Steuerterminen (hier: 15.8.2019 für die Gewerbesteuer, 10.9.2019 für die Körperschaftsteuer). Als Steuerzahler kann auch eine GmbH jederzeit Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung stellen. Dazu genügt ein formloser Antrag an das Finanzamt.
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