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GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen

Unter­des­sen liegt der Geschäfts­füh­rung das Betriebs­er­geb­nis für das 1. Halb­jahr 2019 vor. Ten­denz: In den meis­ten GmbHs lau­fen die Geschäf­te nicht mehr ganz rund – mit Fol­gen für Ihre Steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen. Sind die ein­mal für das lau­fen­de Geschäfts­jahr fest­ge­setzt, ver­an­las­sen die meis­ten GmbHs die Vor­aus­zah­lun­gen zu den fest­ge­leg­ten Steu­er­ter­mi­nen (hier: 15.8.2019 für die Gewer­be­steu­er, 10.9.2019 für die Kör­per­schaft­steu­er). Als Steu­er­zah­ler kann auch eine GmbH jeder­zeit Antrag auf Anpas­sung der Vor­aus­zah­lung stel­len. Dazu genügt ein form­lo­ser Antrag an das Finanzamt.

Ach­tung:

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GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung

Ein Kör­per­schaft­steu­er­be­scheid ist offen­bar unrich­tig, wenn die Steu­er­pflich­ti­ge die Zei­le 44a der Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung (hier: inlän­di­sche Bezü­ge) nicht aus­ge­füllt hat, obwohl sich aus den dem Finanz­amt vor­lie­gen­den Steu­er­be­schei­ni­gun­gen und der Anla­ge WA zur Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung ergibt, dass die Steu­er­pflich­ti­ge eine Gewinn­aus­schüt­tung einer GmbH erhal­ten und das Finanz­amt in der Anrech­nungs­ver­fü­gung zum Kör­per­schaft­steu­er­be­scheid die Kapi­tal­ertrag­steu­er auf die Kör­per­schaft­steu­er ange­rech­net hat (BFH, Urteil v. 22.5.2019, XI R 9/18).

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Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI)

Sta­tio­när oder online: Die nächs­te Run­de um die Bud­gets der Kon­su­men­ten ist eröff­net. Betei­ligt sind sogar eini­ge der Mode-Ket­ten, die sich bis­her gewei­gert haben, mit den Gro­ßen der Bran­che zusam­men­zu­ar­bei­ten – z. B. mit Zalan­do. Lie­ber hat man auf den eige­nen Online-Shop gesetzt. Jetzt hat man neue For­men der Zusam­men­ar­beit ent­deckt – mit Vor­tei­len für bei­de Sei­ten. Das Modell funk­tio­niert so: Bestellt ein Kun­de bei Zalan­do ein bestimm­tes Pro­dukt aus einer der betei­lig­ten Mode-Ket­ten, lei­tet Zalan­do die Bestel­lung an den Vor-Ort-Zwi­schen­händ­ler wei­ter. Der erle­digt die Bestel­lung – auf­grund sei­ner Vor-Ort-Prä­senz schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger als das Zalan­do leis­ten kann. Die Mar­ge bleibt beim Vor-Ort-Händ­ler. Zalan­do kas­siert dafür ledig­lich eine Ver­mitt­lungs­ge­bühr. Vor­rei­ter ist der Bie­le­fel­der Mode­dienst­leis­ter Katag AG. Eine ent­spre­chen­de Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung für 50 Fili­al­be­trie­be des Mode­un­ter­neh­mens ist unter­schrie­ben und ab sofort im Testlauf.

Die Ver­kaufs­stra­te­gie eig­net sich für alle Berei­che des Ein­zel­han­dels. Ein ent­schei­den­der Vor­teil ist die Logis­tik – zum einen enor­me Ein­spa­rungs­ef­fek­te in den Lager­ka­pa­zi­tä­ten und eine höhe­re Zustell­ge­schwin­dig­keit. Ob das aller­dings tat­säch­lich der Anfang einer fried­li­chen Koexis­tenz zwi­schen sta­tio­nä­rem Han­del und Online-Platt­for­men ist, muss sich erst noch bewei­sen – die Mar­gen wer­den entscheiden.

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GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins

Die Schwei­zer Groß­bank UBS – mit Filia­len auch in Deutsch­land – senkt die Gren­ze, ab der Bank­gut­ha­ben mit Straf­zins belegt wer­den. Bis­her wur­de Kun­den ab einem Gut­ha­ben von 1 Mio. EUR ein Straf­zins von 0,6 % berech­net. An sofort gilt das für Gut­ha­ben > 500.000 EUR. Zu prü­fen ist, ob die Auf­tei­lung von gro­ßen Anla­ge­be­trä­gen auf ver­schie­de­ne Ban­ken ein Aus­weg ist.

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Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht

Wird im Unter­neh­men zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken und/oder für das betriebs­in­ter­ne Con­trol­ling eine Per­so­nal-Umsatz-Sta­tis­tik geführt, hat der Betriebs­rat kei­nen Anspruch auf Ein­sicht in die­se Unter­la­gen. Sie sind laut Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Schles­wig-Hol­stein aus­drück­lich kein Instru­ment der Per­so­nal­pla­nung und damit nicht ein­sichts­pflich­tig (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 26.2.2019, 2 TaBV 14/18).

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GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH

Eine GmbH kann nach Auf­he­bung des Insol­venz­plan­ver­fah­rens nicht kraft Fort­set­zungs­be­schlus­ses ihres Allein­ge­sell­schaf­ters fort­ge­setzt wer­den, wenn der Insol­venz­plan kei­ne Fort­füh­rungs­pla­nung ent­hält. Liegt zwi­schen der Auf­he­bung des Insol­venz­plan­ver­fah­rens sei­tens des Insol­venz­ge­richts und dem Fort­set­zungs­be­schluss des Gesell­schaf­ters eine nicht uner­heb­li­che Zeit­span­ne – im Streit­fall etwa sechs Mona­te –, so kommt auch die Anwen­dung der Vor­aus­set­zun­gen einer wirt­schaft­li­chen Neu­grün­dung im Anmel­de­zeit­punkt des Fort­set­zungs­be­schlus­ses in Betracht (OLG Cel­le, Beschluss v. 8.3.2019, 9 W 17/19).

Das Regis­ter­ge­richt hat­te nach­ge­prüft, ob eine Fort­set­zung der Gesell­schaft ohne den dazu laut Insol­venz­ord­nung (InsO vor­ge­se­he­nen Fort­füh­rungs­plan mög­lich ist. Das OLG Cel­le kommt aller­dings  zu der Fest­stel­lung, dass die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen kor­rek­ten Ein­trag nicht gege­ben sind. Das Gericht lässt unter die­sen Umstän­den aber eine Ein­tra­gung als Neu­grün­dung der GmbH zu.

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GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart hat einen Auto­händ­ler in einem Die­sel­ga­te-Ver­fah­ren zur Nach­lie­fe­rung eines Sko­da Octa­via Com­bi aus der aktu­el­len Seri­en­pro­duk­ti­on gegen Rück­ga­be des mani­pu­lier­ten Fahr­zeugs ver­ur­teilt. Beson­der­heit: Der Geschä­dig­te muss sich noch nicht ein­mal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung anrech­nen las­sen. Es han­del­te sich um ein Fahr­zeug Bau­jahr 2013. Gelie­fert wer­den muss ein Neu­fahr­zeug aus der Nach­fol­ge­se­rie. Ach­tung: Es gibt aber auch OLG-Urtei­le in der Sache, die einen Neu­wa­gen­an­spruch ableh­nen (OLG Ham­burg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung berech­nen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 29.7.2019,  5 U 45/18).

 

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GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis

Bleibt die Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steu­er­frei (hier: Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils in der Organ­schaft) und wird eine Kauf­preis­zah­lung aus einem Fix­be­trag und einem Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis ver­ein­bart, muss das Finanz­amt die­sen Vor­gang ein­heit­lich behan­deln und steu­er­frei stel­len. Das gilt aus­drück­lich auch für den Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis­an­teil – auch wenn die­ser erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt dem Ver­äu­ße­rer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).

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Volkelt-Brief 32/2019

Rat­lo­sig­keit: Del­le, Schwä­che­pha­se oder Rezssi­on – Exper­ten haben kei­nen Rat + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Luft­bu­chun­gen schüt­zen nicht + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Steu­er­prü­fung – gna­den­los + Unternehmen/Recht: Was Geschäfts­füh­rer wis­sen – und ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XV) Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Kei­ne Her­stel­ler­haf­tung für gebrauch­ten Mer­ce­des-SUV GmbH/Finanzen: Plä­ne für die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er GmbH/Haftung:  Kei­ne Ansprü­che gegen einen Kre­dit-ver­mit­teln­den Anwalt GmbH/Geld: UBS muss Kun­den­da­ten herausgeben

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Ratlosigkeit: Delle, Schwäche oder Rezession?

Zahl­rei­che DAX-Unter­neh­men mel­den Umsatz­rück­gän­ge oder geben Gewinn­war­nun­gen her­aus. Eini­ge haben bereits ihre Leih­ar­beit­neh­mer frei­ge­setzt. Vie­le – auch klei­ne­re – Unter­neh­men haben einen Ein­stel­lungs­stopp ver­hängt oder zumin­dest einen sozi­al­ver­träg­li­chen Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt. Der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index ist auf einen neu­en Tiefst­stand  gesun­ken (vgl. dazu „Kom­pakt”). Tenor der Chef-Volks­wir­te der deut­schen Groß­ban­ken: „Aus der (Kon­junk­tur-) Del­le ist eine anhal­ten­de Schwä­che­pha­se gewor­den”. Auch in den klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Ver­un­si­che­rung angekommen.

Fakt ist: