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Volkelt-Briefe

Wirtschaftspolitik: Leiharbeit wird schon 2014 teurer

Nach Eltern­zeit und Gleich­be­zah­lung (vgl. Nr. 8/2013) sind die Eck­da­ten zur Neu­re­ge­lung der Arbeit­neh­mer­über­las­sung (Leih­ar­beit) fest­ge­zurrt. Danach müs­sen Sie sich dar­auf einstellen, …

  1. das eine Über­las­sungs­höchst­dau­er von 18 Mona­ten gesetz­lich fest­ge­legt wird,
  2. dass Leih­ar­beit­neh­mer nach 9 Mona­ten wie ver­gleich­ba­re fest Ange­stell­te bezahlt wer­den müs­sen (Equal Pay)
  3. und dass Leih­ar­beit­neh­mer bei der Anzahl der Beschäf­tig­ten (Betrieb­VerfG) mit­ge­zählt werden.

Fakt ist: In Deutsch­land waren in 2013 rund 850.000 Arbeit­neh­mer als Leih­ar­beit­neh­mer tätig. Knapp die Hälf­te aller Leih­ar­beits­ver­hält­nis­se endet nach weni­ger als 3 Mona­ten. In den Betrie­ben spielt die Leih­ar­beit ein gerin­ge­re Rol­le als in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on. Für alle Betrie­be, die Spit­zen über mehr als 9 Mona­te mit Leih­ar­beit abde­cken, wird es teu­rer. Rech­nen Sie mit fol­gen­den Zusatz­kos­ten (monat­lich brut­to): Hilfs­kräf­te + 700 €, Fach­kräf­te + 800 €, Spe­zia­lis­ten + 1.200 € und Exper­ten + 900 € (Quel­le: Bun­des­agen­tur für Arbeit – Stu­die Zeit­ar­beit in Deutsch­land, Febru­ar 2014).

Für Fir­men, die unter der kri­ti­schen Beschäf­ti­gungs­dau­er von 9 Mona­ten blei­ben, bleibt Alles beim Alten. Hier besteht nur Hand­lungs­be­darf, wenn der Betrieb durch die Zuzäh­lung der Leiharbeit­nehmer in eine ande­re Grö­ßen­klas­se kommt und zusätz­li­che Pflich­ten aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz erfül­len muss (Klein­be­triebs­re­ge­lung, Kün­di­gungs­schutz ab 10 Mit­ar­bei­tern, Grö­ße des Betriebs­rats). Klä­ren Sie vor Abschluss einer Arbeit­neh­mer­über­las­sung, wie lan­ge und zu wel­chen Kon­di­tio­nen der Arbeit­neh­mer beschäf­tigt wird (Befris­tung).

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