Motivation: Individuelle Erfolgsbeteiligung passt nicht für Teams und Projekte + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt + Digitales: Neue Chancen mit den neuen Clustern + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2018 + GmbH/Steuer: Keine Erleichterungen für den Sanierungsgewinn + GF/Haftung: Pflichtverletzung bei Abschluss eines Mietvertrages + Geschäftsführer-Firmenwagen: Anspruch auf Neuwagen-Umtausch + Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 45/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 9. November 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wer gut arbeitet, darf auch gut verdienen. Dafür gibt es Prämien oder Bonuszahlungen. Die meisten Kollegen gönnen sich eine Tantieme – das schont die Liquidität, beteiligt den Geschäftsführer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertragsjahren nicht zuviel Gewinnsteuer an das Finanzamt abfließt.
Nachteil: …
Oft lässt sich individuelle Leistung sich nur schwer abgrenzen. Die Arbeit des Teams wird nicht honoriert. Ist das Ziel zu leicht zu erreichen, gewöhnten sich die Mitarbeiter daran – der Motivationseffekt geht verloren. Ob Infineon, Bosch, Porsche oder die Commerzbank: Immer mehr Unternehmen schaffen die individuellen Bonuszahlungen ab. In Zeiten von Teams und Projekten setzt sich jetzt auch in der Breite die Erkenntnis durch, dass nicht die individuelle Leistung, sondern die kollektive Leistung des Teams die bessere Bemessungsgrundlage für die Motivationsspritze Erfolgvergütung ist. Auch Mittelständler wie Liquid Molly belohnen die gesamte Belegschaft mit einer Erfolgsprämie. 2017 wurden an 835 Mitarbeiter jeweils 11.000 EUR Siegerprämie ausgezahlt. Aber aufgepasst: Im Vertrieb setzen die meisten Unternehmen (z. B. die Würth-Gruppe) immer noch auf die bewährte individuelle Erfolgsbeteiligung. Und das nach wie vor mit Erfolg. Der Einzelkämpfer an der Verkaufsfront ist (noch) kein Auslaufmodell.
Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt
Laut BBE-Media-Studie 2019 haben GmbH-Geschäftsführer auch im laufenden Geschäftsjahr wieder gut bis sehr gut verdient. So stieg das Gehalt des „durchschnittlichen” GmbH-Geschäftsführers auf rund 171.000 € Festgehalt. Dabei ist der Zusatzverdienst in den meisten Fällen nicht auf eine Anhebung der Festbezüge zurückzuführen. Vielmehr führten die hohen Erträge und Umsätze wie bereits im Vorjahr dazu, dass die erfolgsabhängig gezahlten Tantiemen in voller Höhe fällig wurden. Die von der BBE-Media veröffentlichten Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter sind aber nicht nur wichtig zur Beurteilung der eigenen Vergütungssituation. Solche Vergleichszahlen werden auch zur Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers herangezogen. Für 2018 ermittelten die Analysten der Gehalts-Studie trotz guter Auftrags- und Ertragslage Zurückhaltung:
- die meisten Geschäftsführer gönnten sich im Vergleich zu 2017 überhaupt keine Gehaltserhöhungen.
- Zusatzgehalt gab es überwiegend aufgrund der guten GmbH-Zahlen, wenn der Geschäftsführer einen vertraglichen Anspruch auf Tantieme hat und die guten Zahlen jetzt für ihn sprechen.
- am schlechtesten wird im Kfz-Handel verdient – die Verunsicherungen der ganzen Branche schlagen durch.
Die starke Nachfrage nach Immobilien wirkt auf die Gehälter im Handwerk. So profitierten die Chefs von Handwerks-GmbHs (Baunebengewerbe) . Lag das Durchschnittseinkommen hier im Vorjahr noch bei lediglich 112.000 € (inkl. Tantieme), liegt es in diesem Jahr mit 120.000 € um 7 % höher. Die Mehrzahl der Geschäftsführer, die sich an der Studie beteiligt haben, hatte in den vergangenen Jahren bereits den Betriebsprüfer in der GmbH. Dabei spielt regelmäßig das Thema Geschäftsführer-Gehalt eine wichtige Rolle. Hier wird vom Betriebsprüfer per Schema nachgerechnet, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Bei jeder zweiten dieser Betriebsprüfungen wurde die Gehaltshöhe beanstandet. Auch in 2019 wird es wieder bei Betriebsprüfungen in vielen GmbHs zu Beanstandungen in Sachen Geschäftsführer-Gehalt kommen. Gegen die damit verbundene Zusatzbesteuerung können sich Gesellschafter-Geschäftsführer absichern. Hierin liegt u. a. der Nutzen der Geschäftsführer-Vergütungs-studien. So ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der „angemessenen“ Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren. Dazu gehört auch die BBE-Studie.
Erhebung von Vergleichszahlen: Eine erste Einschätzung, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer beim Gehalt in der „Bandbreite“ liegen, können Sie anhand der unten dargestellten groben Durchschnittswerte vornehmen. Liegen hier deutliche Abweichungen nach oben vor und gab es in den letzten Jahren keine Betriebsprüfung, in der das Geschäftsführer-Gehalt bereits überprüft wurde, sollten Sie das Gehalt im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen.
Wirtschaftssektor | Durchschnittsverdienst | durchschnittliche Tantieme |
Dienstleistung | 119.000 EUR | 24.000 EUR |
Handwerk | 104.000 EUR | 20.000 EUR |
Einzelhandel | 111.000 EUR | 24.000 EUR |
Großhandel | 127.000 EUR | 28.000 EUR |
Industrie | 141.000 EUR | 14.000 EUR |
Quelle: BBE Media, GmbH-Geschäftsführer-Vergütung 2019, Werte gerundet auf TSD EUR
Digitales: Neue Chancen mit den neuen Clustern
Die Digitalisierung erzeugt neue „Branchen” – besser: Cluster. So umfasst das Smart-Home alle Themen rund ums Wohnen und das „Zu Hause“. Das sind z. B. digitale Heizungs- und Sicherheitseinstellungen, Video-Überwachung per Smartphone oder automatische Jalousien, die im Urlaub ferngesteuert werden. Es geht um selbsttätige Putzhelfer (Staubsauger, Fensterputzer) und neue Gadgets, die die tägliche Hausarbeit erleichtern, und Apps, die den Energieverbrauch optimieren. Smart Home steht aber auch für völlig neue Lebenskonzepte – variable Wohnraumkonzepte, neue Baumaterialien, Funktionsmöbel, die variabel einsetzbar sind oder Video-Kunst statt herkömmlicher Raumausstattung.
Vieles, was machbar ist, ist bereits im Bill Gates Musterhaus auf dem Microsoft-Firmengelände in Redmond verwirklicht. Allerdings hat sich dessen „Cyberhouse“ aus dem Jahr 2000 unterdessen längst überholt. Im Idealfall sollen sämtliche im Haushalt anfallenden Informationen und Daten (Verbrauchswerte, technische Daten wie Temperatur, Raumluftverhältnisse usw.) jederzeit abrufbar sein und per Cockpit gesteuert werden können. Aktuelle Musterbeispiele sind das Haus der Gegenwart auf dem Gelände der ehemaligen Bundesgartenschau in München oder das Inhaus in Duisburg, ein Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft für Wohn- und Nutz-Immobilien.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2018
Nach insgesamt brillanten Jahreszahlen in nahezu allen Bereichen der deutschen Wirtschaft gibt es nun erste Anzeichen der Abkühlung und Ernüchterung – auch in den Chefetagen der kleineren und mittleren Unternehmen. Und das, obwohl die harten Zahlen weiterhin für „volle Konjunktur, Vollbeschäftigung und (fast) volle Auftragsbücher für 2019” sprechen. 2018 wird ein gutes Geschäftsjahr.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die Stimmung in den deutschen Chefetagen hat sich leicht eingetrübt. Der ifo-Geschäftsklima-Index ist im Oktober auf 102,8 Punkte gefallen, nach 103,7 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im September. Einschätzung: „Der Optimismus mit Blick auf die kommenden Monate nimmt ab. Die weltweiten Unsicherheiten bremsen die deutsche Wirtschaft aus”. |
Energie/Erdöl | Nach einem Vierjahreshoch ist der Ölpreis pro Barrel (Brent) wieder auf dem Weg nach unten und liegt bei 66 US-Dollar. Das ist allerdings kein Grund zur Entspannung. Seit 2016 befindet sich der Ölpreis im permanenten Aufwärtstrend – bedingt durch die Krisen in den Ölförderstaaten und weltweite Verunsicherungs-Faktoren. Der Heizölpreis geht in Deutschland derweil durch die Decke. |
Geld/Zinsen | Unterdessen stagniert der Leitzins der EZB seit fast drei Jahren (genau: seit März 2016) bei Null-Prozent. Unternehmer, Bauherrn und Investoren haben sich daran gewöhnt und ihr Geschäftsgebaren danach ausgerichtet. Unterdessen wird in Fachkreisen über den Zeitpunkt einer Zinsanpassung nach oben nur noch in Wahrscheinlichkeiten spekuliert. Aussichtsreichstes Datum für eine EZB-Zinserhöhung ist demnach die zweite Jahreshälfte 2019 – wenn nichts dazwischen kommt. |
China | Die schwächeren Wachstumsperspektiven und der Handelskonflikt mit den USA wirken auf den Yuan – der kostet unterdessen nur noch 14 US-Cent nach 16 US-Cent zum Jahresbeginn. Das bedeutet einen Wertverlust von über 6 %. Experten gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung auch im Jahr 2019 fortsetzen wird. Einkäufe in China werden günstiger, Exporte nach China teurer. |
GmbH/Steuer: Keine Erleichterungen für den Sanierungsgewinn
Werden einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise Schulden erlassen (hier: Gesellschafter-Darlehen) und ergibt sich daraus ein sog. Sanierungsgewinn, besteht kein Anspruch auf Steuerbefreiung gemäß dem sog. Sanierungserlass. Der BFH akzeptiert – entgegen dem BMF-Schreiben v. 29.3.2018, IV C 6 – S 2140/13/10003 – den Sanierungserlass auch nicht aus Vertrauensschutzgründen für Altfälle. Möglich ist, dass nach der endgültigen Stellungnahme der EU-Kommission zur Sache im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung eine nachträgliche Lösung für Altfälle beschlossen wird (BFH, Urteil v. 11.7.2018, XI R 33/16).
GF/Haftung: Pflichtverletzung bei Abschluss eines Mietvertrages
Schließt der Geschäftsführer nach Vorliegen der Überschuldung einen Mietvertrag für die GmbH ab, handelt es sich um eine Pflichtverletzung gemäß § 43 GmbH-Gesetz. Der Geschäftsführer haftet für den Schaden (Mietrückstand) persönlich. Ausnahme: Ein Handeln oder Unterlassen des Geschäftsführers im – auch stillschweigenden – Einverständnis sämtlicher Gesellschafter stellt grundsätzlich ist keine Pflichtverletzung (OLG München, Urteil v. 9.8.2018, 23 U 2936/17, rechtskräftig).
Geschäftsführer-Firmenwagen: Anspruch auf Neuwagen-Umtausch
Immer öfter gibt es bei Neuwagen fehlerhafte Displayanzeigen (hier: überhitzte Kuppelung), die auch nach mehrmaligen Nachrüstungen und Software-Updates nicht beseitigt werden können. Das verursacht Zusatzkosten und ärgerlichen Zeitaufwand. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ein wichtiges Grundsatzurteil gesprochen, das den Geschädigten Anspruch auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs sichert. Dazu der BGH: „Dabei handelt es sich um einen Sachmangel, der eine gewöhnliche Verwendung des erworbenen Fahrzeugs nicht zulässt bzw. es handelt sich um eine Beschaffenheit, die der Käufer der Sache nicht erwarten muss” (BGH, Urteil v. 24.10.2018, VIII ZR 66/17).
Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß
Haben die Finanzbehörden bereits Kenntnis über einem steuerlichen Sachverhalt, können sie über diese nicht mehr in Unkenntnis gelassen werden (§ 370 Abs. 1 Ziffer 2. AO). Das gilt z. B. dann, wenn das Finanzamt von einer Trennung der Ehegatten Bescheid weiß, aber dennoch die Steuerklassen für Eheleute anwendet. Es ist dann nicht zulässig, dem Steuerzahler Steuerhinterziehung vorzuwerfen (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.7.2018, 1 Ss 51/18).
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