Unternehmen, die exportieren und dazu die sog. Zollprivilegien in Anspruch nehmen, müssen den Zollbehörden nach einem neuen Verfahren Auskunft für eine zollrechtliche Bewilligung geben. Dazu wurden und werden ausführliche Auskunftsbögen an die Unternehmen verschickt. Dabei geht es z. B. auch um persönliche Daten von Mitarbeitern, die mit der Abwicklung der Zollformalitäten beschäftigt sind. Begründung: …
Schlagwort: Zollprivileg
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Volkelt-Brief 35/2017
Unternehmens-Nachfolge: Warum reden so wichtig ist + Pflichtveröffentlichung: Durchschnittlich 38 Interessenten für Ihren veröffentlichten Jahresabschluss + Export-GmbHs: Der Zoll will zu viel wissen + Bundestagswahl: Keine Lobby für Unternehmen – wenig Mittelstands-Orientierung + Riester-NEU: Durchaus attraktiv für die Belegschaft + Pensionszusage: SIE können den vollen Anspruch gegen die GmbH durchsetzen
BISS … die Wirtschaft-Satire