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Volkelt-Briefe

Export-GmbHs: Zoll will zu viel wissen

Unter­neh­men, die expor­tie­ren und dazu die sog. Zoll­pri­vi­le­gi­en in Anspruch neh­men, müs­sen den Zoll­be­hör­den nach einem neu­en Ver­fah­ren Aus­kunft für eine zoll­recht­li­che Bewil­li­gung geben. Dazu wur­den und wer­den aus­führ­li­che Aus­kunfts­bö­gen an die Unter­neh­men ver­schickt. Dabei geht es z. B. auch um per­sön­li­che Daten von Mit­ar­bei­tern, die mit der Abwick­lung der Zoll­for­ma­li­tä­ten beschäf­tigt sind. Begründung: … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 35/2017

Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: War­um reden so wich­tig ist + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Durch­schnitt­lich 38 Inter­es­sen­ten für Ihren ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schluss + Export-GmbHs: Der Zoll will zu viel wis­sen + Bun­des­tags­wahl: Kei­ne Lob­by für Unter­neh­men – wenig Mit­tel­stands-Ori­en­tie­rung + Ries­ter-NEU: Durch­aus attrak­tiv für die Beleg­schaft + Pen­si­ons­zu­sa­ge: SIE kön­nen den vol­len Anspruch gegen die GmbH durchsetzen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re