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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2015

Volkelt-NLFüh­rungs-Qua­li­tä­ten: So hat der DFB die alte Struk­tur auf Vor­der­mann gebracht + Arbeit­ge­ber-Ran­king: Schlech­te Noten für Ihre Fir­ma – was tun? + Ter­min­sa­che (I): Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2014 + Ter­min­sa­che (II): EU-Vor­steu­er bis spä­tes­tens 30.9.2015 bean­tra­gen + Kri­sen-Manage­ment: Vor­sicht mit Bank-Anspra­chen + Steu­er­prü­fung: Finanz­amt darf Umsät­ze nicht ein­fach schät­zen + Arbeits­recht: Geschäfts­füh­rer muss sich selbst mit­zäh­len +  BISS

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Volkelt-Briefe

Steuerprüfung: Finanzamt darf Umsätze nicht einfach schätzen

Gibt es kei­ne Anhalts­punk­te für nicht ver­buch­te Ein­nah­men, ist ein Zeit­rei­hen­ver­gleich in der Regel nur bei erheb­li­chen for­mel­len Män­geln als Schät­zungs­me­tho­de geeig­net. Und dass auch nur dann, wenn es nach ande­ren Schät­zungs­me­tho­den (z. B. nach der Geld­ver­kehrs­rech­nung) Hin­wei­se auf unver­buch­te Ein­nah­men gibt (BFH, Urteil vom 25.3.2015 – X R 20/13). …