Der Fall Tönnies: Wer sich früher einigt, braucht weniger Prozesse und spart Kosten + Üble Nachrede: Was tun gegen eine schlechte Presse? + Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat + Mitarbeiter binden: Warum so viele Azubis hinschmeißen + Wegzugsteuer: Steuerbescheide unbedingt offen halten + GF-Haftung: Für vertrauliche Zusagen müssen Sie persönlich gerade stehen + Verboten: Geschäftsführer darf keine Zuwendungen annehmen + Neues Urteil: Leistungsbonus gehört zum Mindestlohn + BISS …
Schlagwort: VG München
Selbstverständlich darf die Presse über Ihre GmbH berichten. Z. B. über Fakten aus dem Unternehmensregister. Solange sie die Grundsätze des Presserechts einhält, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen. Allerdings hat die Pressefreiheit Grenzen. Z. B. gibt es keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe von Geschäftsführer-Gehältern – auch nicht in einer öffentlich-rechtlichen GmbH (so zuletzt VG München, Urteil vom 14.5.2012, 7 CE 12.370).…
Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Jetzt wurde ein Fall aus Bayern bekannt, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts …