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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – die Fol­gen für GmbH-Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen GmbHs + Mit­tel­fris­ti­ge Fol­ge: Noch mehr Gehalts-Kon­trol­len für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten + Grö­ße­re GmbHs: Zurück zu höhe­ren Fest­be­zü­gen + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Auf­zeich­nun­gen mit dem Smart­phone + Recht: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zum Arbeits­ge­richt + GmbH-Finan­zen: Neu­es Inter­net-Por­tal für GmbH-Finan­zie­run­gen + GmbH-Ver­trä­ge: Unent­gelt­li­che Rück­ga­be-Ver­pflich­tung für GmbH-Anteil ist nich­tig + BISS 

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Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht

War der Geschäfts­füh­rer vor sei­ner Bestel­lung als Arbeit­neh­mer in der GmbH beschäf­tigt und wur­de nicht expli­zit ein Geschäfts­füh­rer­ver­trag abge­schlos­sen, hat er …

bei einer Kün­di­gung gute Chan­cen, dass sei­ne Sache vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wird. Ach­tung: Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) kann er bei einer Kün­di­gung des Anstel­lungs­er­tra­ges wegen Insol­venz nur dann vors Arbeits­ge­richt zie­hen, wenn er tat­säch­lich abbe­ru­fen wur­de. In der Insol­venz bleibt der Geschäfts­füh­rer aber solan­ge im Amt, bis ein ord­nungs­ge­mä­ßer Abbe­ru­fungs­be­schluss durch die Gesell­schaf­ter erfolgt. Unab­hän­gig davon kann der Insol­venz­ver­wal­ten den Dienst­ver­trag kün­di­gen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).

Für die Pra­xis: In 1. Instanz hat­te das Arbeits­ge­richt Wup­per­tal die Rechts­sa­che an das Land­ge­richt ver­wie­sen. Nach sofor­ti­ger Beschwer­de des Geschäfts­füh­rers hielt das Lan­des­ar­beits­ge­richt das Arbeits­ge­richt doch für zustän­dig. Jetzt hat das BAG in letz­ter Instanz dazu ent­schie­den. Fol­ge für Geschäfts­füh­rer: Das bedeu­tet eine kla­re Schwä­chung sei­ner Rechts­po­si­ti­on in der Insol­venz. Ergeht kein Abbe­ru­fungs­be­schluss hat er selbst dann kei­nen Zugang zum Arbeits­ge­richt, wenn er „ohne“ Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag tätig wurde.

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Wieder Schlappe für Internet-Pranger: So wehren Sie sich gegen WKD-Willkür

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he (vgl. Nr. 47/2012) weist jetzt auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen die Behör­den in Sachen Inter­net-Pran­ger bei fest­ge­stell­ten Hygie­ne- und Rei­ni­gungs­män­geln in die Schran­ken. Auch hier gilt: …

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Volkelt-Brief 08/2013

The­men heu­te: Vor­sicht, wenn die Steu­er­fahn­dung was etwas über Ihre Geschäfts­kon­tak­te wis­sen will + Mit­ar­beii­ter-Betei­li­gung: So bin­den Sie Ihre Mit­ar­bei­ter an die Fir­ma + ELSTAM- Regis­trie­rung: Auf You­tube gibt es ein Anschau­ungs-Video + Gekün­digt: Sie haben bes­se­re Chan­cen, wenn Sie vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen + Bes­ser erst am Fei­er­abend kün­di­gen: Sonst mel­det sich Ihr Mit­ar­bei­ter gleich krank ab + Wie­der Schlap­pe für Inter­net-Pran­ger: So weh­ren Sie sich gegen WKD-Will­kür + BISSder Bundestags-Wahlk®ampf