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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung kos­tet GmbHs Mil­lio­nen +  OFD Frank­furt: Kei­ne Ret­tung für „ste­hen gelas­se­nes“ Kri­sen­dar­le­hen + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: „Es gilt der BAT – Vor­teil für Sie + Bun­des­amt für Jus­tiz: Säum­nis­ge­bühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäfts­füh­rer-Füh­rungs­zeug­nis: Jugend­sün­den wir­ken nach  + Wer­bungs­kos­ten: Finanz­amt för­dert Umzug nur bei kur­zem Weg zur Arbeit + Arbeit­neh­mer darf über Fir­men-Mail-Account nicht zum Streik auf­ru­fen + BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: „Es gilt der BAT“ – Vorteil für Sie

In mei­nem Anstel­lungs­ver­trag wird auf den BAT ver­wie­sen – was bedeu­tet das für mich als Geschäfts­füh­rer?“. So die Anfra­ge eine Kol­le­gen, der einen For­mu­lar-Anstel­lungs­­­ver­trag unter­schrie­ben hat, ohne die ein­zel­nen Ver­trags­be­stand­tei­le exakt juris­tisch zu prü­fen. Kon­kret geht es um die Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten, wenn im Ver­trag auf den Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif­ver­trag (BAT) ver­wie­sen wird.