In Familien wird gestritten. Mal einigt man sich, mal gehen die Kämpfe um Dominanz und das Sagen bis ins Mark. Das gilt so auch für Familien-Konstellationen in der GmbH – und seit JR-Junior und dem Denver-Clan sind familiäre Auseinandersetzungen Stoff für Vorabend-Soaps um zwielichtige Charaktere und fiese Geschäftemacher. Die Realität sieht meist pragmatischer aus. Dennoch: Auch in vielen Familien-GmbHs knirscht es bisweilen gewaltig. So mussten wir z. B. über die Lehren aus dem Fall der Familie Tönnies an dieser Stelle bereits regelmäßig berichten (vgl. zuletzt Nr. 24 + 32/2016). …
Schlagwort: Urteil vom 23.6.2016
Volkelt-Brief 40/2016
GmbH-Gesellschafter: So können Sie das Abstimmungsverhalten beeinflussen + GmbH-Recht: Rechtsprechung zum Stimmverbot eines Gesellschafters + Stichtag 1. Oktober: Text- statt Schriftform gilt auch für Arbeitsverträge + Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben + Mitarbeiter: Leiharbeitnehmer zählen nicht zur GmbH + Recht: Betriebsrat kann den Geschäftsführer nicht abberufen + BISS …
Volkelt-Brief 39/2016
VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile + Recht: Vorschriften für die kommunale und die gemeinnützige GmbH + Führungstechniken: Ohne Selbstkritik geht es nicht + Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rücklage für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung + Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse + Mitarbeiter: Führungskräfte sind keine Motivationskünstler + BISS …
Hält eine GmbH Anteile an einer anderen GmbH – z. B. an einer Tochtergesellschaft – dann bleibt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn (bis auf 5 % gemäß § 8b Abs. 3 KStG) steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG). Umstritten ist aber, ob aus einem daraus erzielten Veräußerungsgewinn eine Rücklage für eine Ersatzbeschaffung gebildet werden kann, mit der dann eine spätere Beteiligung an einem vergleichbaren Unternehmen finanziert werden soll. Nach einem jetzt veröffentlichtem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster ist das allerdings nicht möglich (FG Münster, Urteil vom 23.6.2016, 2 K 3762/12 G/F). …