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Aktuell Volkelt-Briefe

Im Überblick: Urteile 2017, die den Geschäftsführer betreffen .. (I)

Als Sum­ma­ry unse­rer Bericht­erstat­tung für GmbH-Geschäfts­füh­rer geben wir Ihnen an die­ser Stel­le noch­mals einen kur­zen Über­blick über die Urtei­le aus 2017, die spe­zi­ell Ihre Posi­ti­on und Ver­ant­wor­tung als für die GmbH han­deln­des Organ betref­fen. Die genann­ten Urtei­le haben z. T. weit rei­chen­de Aus­wir­kun­gen und grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Sie sind als gut bera­ten, die­se Recht­spre­chung in Ihrer Pra­xis zu berück­sich­ti­gen bzw. ent­spre­chend umzusetzen: … 

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Volkelt-Briefe

Perspektive: „Dann steige ich bei der Konkurrenz ein …”

in Aus­ga­be 11/2017 haben wir auf ein sehr inter­es­san­tes Urteil des OLG Hamm zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot des GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers hin­ge­wie­sen. Tenor: Eine rein kapi­tal­mä­ßi­ge Betei­li­gung an einem Kon­kur­renz-Unter­neh­men ist von der Reich­wei­te eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­wer­bes­ver­bots nicht gedeckt. Im Klar­text: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann sich – nach sei­ner akti­ven Zeit – unmit­tel­bar an einem Kon­kur­renz­un­ter­neh­men betei­li­gen. Vor­aus­set­zung: Er übt kei­nen unter­neh­me­ri­schen Ein­fluss aus und es han­delt sich um eine Min­der­heits­be­tei­li­gung (< 50 %). …