Für die Einrichtung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes (sog. Ausbildungsbonus) erhalten Unternehmen einen Barzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der beträgt zwischen 4.000 und 6.000 EUR. Bei der Einstellung
Schlagwort: Urteil vom 11.3.2014
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Volkelt-Brief 28/2014
Themen heute: Anzug und Krawatte: Kein Werbungskosten-Zuschuss für Geschäftsführer + GmbH-Nachfolge: Kleinunternehmer-Privileg wird wegfallen + Familien-GmbH: Sie haben Anspruch auf den Ausbildungs-Bonus + Arbeitsklima: So verbessern Sie die Großraum-Atmoshäre + GmbH-Kosten: Kein Stillstand bei den Energiekosten – was tun? + Firmenwagen: Beachten Sie die neuen Vorgaben + Geschäftsführer-Pflicht: Sie müssen die Gesellschafter zügig einladen + Steuern: Der Trick mit den Sonderzahlungen + BISS …