Schlagwort: Urteil v. 22.6.2006
Volkelt-Brief 29/2019
Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht? + Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XII) + Nachfolge: Vorsicht bei der Übertragung von GmbH-Anteilen mit Grundvermögen + GmbH/Marketing: Nächste Runde um Influencer-Werbung + Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen + Bürokratie: KSV-Beitrag bleibt 2020 unverändert + GF/Ausscheiden: Vage Zusage auf Abfindung für den Geschäftsführer ist „bindend” + Zahlen: GmbH und UG weiter auf dem Vormarsch
BISS … die Wirtschaft-Satire
Einige Kollegen/Innen nutzen die bevorstehenden Umbruchzeiten bereits jetzt dazu, die Unternehmensstrategie anzupassen – die Grundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, Kapazitätsanpassungen umzusetzen oder das gesamte Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig: Wer hier Neuland betritt, sollte/muss sich extern beraten lassen. Wir haben an dieser Stelle bereits auf die Verpflichtung der Geschäftsführung zur externen Beratung hingewiesen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unternehmens). Externer Beratungsbedarf entsteht immer, wenn Sie zeitlich begrenzte Aufgaben an einen Spezialisten übertragen und Sie kein eigenes Personal für eine bestimmte Aufgabe einstellen wollen. Ist die Aufgabe erledigt, ist das Beratungsverhältnis beendet und der Berater scheidet aus. Die Ausgestaltung des Beratervertrages ist Sache der Parteien. Zeichnen Sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht einfach ab. Machen Sie die Auftragsvergabe grundsätzlich immer davon abhängig, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Vertragliche Mängel bringen Ihnen als Geschäftsführer und Ihrer Firma erhebliche Nachteile und verursachen Mehrkosten. Die häufigsten Fehler bei Vertragsschluss sind: …
Volkelt-Brief 01/2019
GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidungen ohne externes Know-How + GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick + Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten? + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019 + Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber + Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied + Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR
BISS … die Wirtschaft-Satire
Dass sich immer mehr Kollegen vor einer Entscheidung über die juristischen Auswirkungen und/oder Nebeneffekte im Internet informieren, ist nahe liegend und offensichtlich. Wer sein Anliegen geschickt genug verstichwortet, kann sogar davon ausgehen, dass die Suchmaschinen-Ergebnisse dem Kollegen zu ganz sinnvollen und hilfreichen Lösungen führen. Auch viele Anwälte haben ihre neuen Chancen mit dem Internet erkannt und bieten Informationsangebote über ihre jeweiligen Spezialthemen. Das macht Sinn für beide Seiten. Es bleibt aber die Frage, ob diese Art Informationsbeschaffung für einen Geschäftsführer für eine Haftungsfreistellung ausreicht. Etwa für die Fälle, in denen die Rechtsprechung für den Geschäftsführer eine Pflicht zu qualifizierten externen Beratung unterstellt (vgl. dazu z. B. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zur Beratungsverpflichtung beim Zukauf eines Unternehmens).
Die Rechtslage: …
die Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat nicht nur Auswirkungen auf den Verkauf der GmbH (vgl. Nr. 26/2017). Viele Geschäftsführer-Kollegen haben auch das Problem, liquide Mittel der GmbH unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anzulegen. Unterdessen steigt der Druck, Liquidität zu „nutzen“. Thema: Negativzins oder zusätzliche Gebühren für größere Geldbestände – auch und gerade für Geschäftskunden. Was tun? …