Selbstverständlich darf die Presse über Ihre GmbH berichten. Z. B. über Fakten aus dem Unternehmensregister. Solange sie die Grundsätze des Presserechts einhält, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen. Allerdings hat die Pressefreiheit Grenzen. Z. B. gibt es keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe von Geschäftsführer-Gehältern – auch nicht in einer öffentlich-rechtlichen GmbH (so zuletzt VG München, Urteil vom 14.5.2012, 7 CE 12.370).…
Schlagwort: üble Nachrede
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Volkelt-Brief 02/2013
Themen heute: Vorsicht – der nächste große Billigstromanbieter steht vor der Pleite + Kleinere GmbHs: Firmen-Fahrrad statt Firmenwagen + Deutsche Bank: Was lernen Geschäftsführer aus dem Fall Leo Kirch? + Export-GmbHs: Nutzen Sie die Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer + Marketing: Neue Möglichkeiten für Ihre Keyword-Werbung + Vorsorge: Verbindliche Vorgaben für Probezeit bei Erteilung einer Pensionszusage + Recht: Kündigung eines schwer behinderten Geschäftsführers + BISS .…