Die Möglichkeit, dass der Betroffene die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen übersehen hat, ist in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür entweder greifbare Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene im Verfahren einwendet, die beschränkenden Vorschriftszeichen übersehen zu haben. Das gilt allerdings nur im (belegbaren) Ausnahmefall und zum Beispiel dann nicht, wenn der Betroffene die Strecke regelmäßig fährt und er somit die Geschwindigkeitsbegrenzung kennen musste (OLG Bamberg, Beschluss v. 1.3.2019, 3 Ss Owi 126/19).
Schlagwort: Strafe
Volkelt-Brief 47/2014
Zweipersonen-GmbH: Nie ohne Vorsorge – Lehren aus dem Fall Tönnies + Geschäftsführer-Gehalt: Finanzbehörden prüfen Gewinn-Tantiemen + Familien-Charta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dauer + Neue Regeln: Kartellverstöße werden doppelt abgestraft + Öffentliche Aufträge: Pokern kann Schadensersatzansprüche kosten + Bürokratie: Weniger Gebühren für Abmahnungen + Steuern: Umsatzsteuer für den Firmen-Pkw des Gesellschafter-Geschäftsführers + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Volkelt-Brief 20/2013
Themen heute: GmbH-Recht: Der Fall Suhkamp – neues Urteil zur Auskunftpflicht des Geschäftsführers + Geschäftsführer-Vertrag: Abfindung in „brutto“ oder „netto“? + Pflichtveröffentlichung: Ordnungsgeldverfahren wird vereinfacht + Vertragsrecht: Angeschlagene Kunden: Vorsicht mit Ratenzahlungs-Vereinbarungen + Bilanzierung: Übernahme einer Pensionsverpflichtung geht nur zu Anschaffungskosten + Wirtschaftsrecht: Geschäftsraum-Kündigung bei Insolvenz gilt auch für den gewerblichen Mit-Mieter + Arbeitsrecht: Haftung: Fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag rechtfertigt keine Steuerhinterziehung+ Steuer: Kosten für Due-Dilligence bei gescheiterter Beteiligung sind voll abziehbar + BISS …