Fremd-Geschäftsführer dürfen – zumindest theoretisch – so viel verdienen wie Sie wollen. Für sie gibt es keine steuerliche „Angemessenheitsgrenze“. Anders als für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Verdient der unangemessen viel (also mehr als ein Geschäftsführer in einer vergleichbaren Position), …
Schlagwort: Steuergestaltung
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Volkelt-Brief 24/2012
Themen heute: Der steuerfreie Porsche-Deal von VW – Steuergestaltungs-Rat vom Experten lohnt + Kartell-Vefahren wird immer undurchsichtiger – Jetzt gibt es eine öffentliche Anschwärz-Seite + BGH-aktuell: Geschäftsführer muss sich professionelle Krisen-Beratung einholen und den Verfahrensverlauf kontrollieren + Steuerberater muss auf vGA-Risiko hinweisen – sonst haftet er + Wie gehabt: Keine steuerbegünstigten Zuschläge für den Geschäftsführer + BISS …