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Volkelt-Brief 07/2020

Pflicht­ver­si­che­rung: Neu­es BSG-Urteil zur Fami­li­en-GmbH + GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit? + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wie sicher sind IHRE Web­sites? + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Die neu­en Struk­tu­ren der Wer­bung + GmbH/Dokumentation: Dop­pelt hält län­ger  + GmbH/Recht: Haf­tung des fak­ti­schen Geschäfts­füh­rers + Soli: Kommt die Rück­zah­lung frü­her? + GmbH/Steuer: Wei­te­res Finanz­ge­richt bestä­tigt Cum-Ex-Miss­brauch + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Kommt, aber mit Verspätung …

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Soli: Kommt die Rückzahlung früher?

In eini­ge Inter­views und öffent­li­chen Ver­laut­ba­run­gen hat Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz Andeu­tun­gen über eine vor­ge­zo­ge­ne Umset­zung der Teil-Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags gemacht. Statt 1.1.2012 käme die Steu­er­sen­kung dann bereist zum 1.7.2020. Das wäre mög­li­cher­wei­se für die Bun­des­re­gie­rung eine außer­or­dent­li­che PR-Bom­be im Som­mer­loch 2020. Auch die CDU kann sich ein Vor­zie­hen vor­stel­len. Man darf gespannt bleiben.

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Geschäftsführer-Perspektive: Soli 2020 – immerhin 39 € gespart …

Vie­le der Kollegen/Innen sind „Bes­ser­ver­die­ner”. Sie ver­die­nen so viel, dass sie – der Staats­haus­halt wird´s dan­ken –  auch in Zukunft einen Soli­da­ri­täts­zu­schlag wer­den leis­ten müs­sen. Sie wer­den allen­falls ein biss­chen ent­las­tet. Kon­kret aus­ge­rech­net hat das der GmbH-Exper­te Hagen Prühs. Die Rech­nung wird ab 1.1.2021 so aus­se­hen: Ein allein ste­hen­der Geschäfts­füh­rer zahlt kei­nen Soli­da­ri­täts­zu­schlag, wenn das Brut­to­ge­halt unter 73.000 EUR im Jahr liegt. Liegt das Gehalt dar­über, wird der Soli­da­ri­täts­zu­schlag stu­fen­wei­se abge­baut. Erhält der Geschäfts­füh­rer z. B. monat­lich 7.500 EUR, zahlt er bis­her 110 EUR Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Ab 1.1.2021 nur noch 71 EUR. Erspar­nis: 39 EUR im Jahr. Ab einem Gehalt von 9.500 EUR monat­lich bleibt alles beim alten. Apro­pos: Der „durch­schnitt­li­che” Geschäfts­füh­rer ver­dien­te in 2018 immer­hin 174.000 EUR. Die GmbH zahlt den Soli ohne­hin bis auf wei­te­res wei­ter. Mit freund­li­chen Grüßen.

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Volkelt-Brief 45/2019

Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer als Die­ner zwei­er Her­ren +  Pla­nun­gen 2020: Mit­ar­bei­ter-Gesprä­che und Ziel­ver­ein­ba­run­gen Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die Crux mit dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag + Com­pli­ance: Was SIE als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen …+ Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten / 3D-Druck Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Novem­ber 2019 +GF/Haftung: Sit­ten­wid­ri­ge Ver­äu­ße­rung von GmbH-Ver­mö­gen + GF/Vorsorge: Anspruch auf die betrieb­li­chen Ver­sor­gungs­zu­sa­ge Social Media: Influen­ce­rin muss Wer­bung auch so benennen

 

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Geschäftsführer-Perspektive: Die Crux mit dem Solidaritätszuschlag

Offi­zi­ell heißt es: Für 90 % aller Steu­er­zah­ler ent­fällt der Soli­da­ri­täts­zu­schlag ab 2021. Nicht dazu gehö­ren: Alle GmbH-Gesell­schaf­ter (Geschäfts­füh­rer), die sich neben ihrem Gehalt einen Teil des erwirt­schaf­te­ten Gewinns aus­zah­len. Denn für die Abgel­tung­s­teu­er wird der Soli bestehen blei­ben. Aus 25 % Pau­schal­steu­er wer­den so 26,375 % (1,055 x 25 %), zuzüg­lich Kir­chen­steu­er. Die Gesell­schaf­ter der der­zeit rund 1,2 Mio. GmbHs und Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land – über­wie­gend klei­ne­re mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, deren Gesell­schaf­ter aus dem ange­spar­ten GmbH-Gewinn eine Alters­vor­sor­ge auf­bau­en (müs­sen) – zah­len wei­ter. Auf­fäl­lig: Offi­zi­el­le Erklä­run­gen der Bun­des­re­gie­rung und des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters zum The­ma Abgeltungssteuer/Solidaritätszuschlag sucht man ver­geb­lich – und zwar weder in den Pres­se-State­ments der Minis­te­ri­en noch in den Gazet­ten. Mit den bes­ten Grüßen.

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Volkelt-Brief 37/2019

Kon­flik­te in der 2‑Per­so­nen-GmbH: Der Anwalt gewinnt auf jeden Fall + Per­so­nal: Was tun, wenn sich ein Mit­ar­bei­ter „umschaut“? Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Schon wie­der ein Mit­ar­bei­ter­ge­spräch… + GmbH/Recht: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten Form­sa­che: War­um Sie immer les­bar unter­schrei­ben soll­ten + Ver­sor­gung: Anspruch des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers auf sei­ne Zusa­ge GmbH/Image: Schlech­te Noten für Fami­li­en­un­ter­neh­men + Steu­ern: Zah­len zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rung darf nicht „ein­fach so” ent­las­tet wer­den + Nach­fol­ge: Öff­nungs­klau­sel ermög­licht fakul­ta­ti­ven Aufsichtsrat

 

 

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Steuern: Zahlen zum Solidaritätszuschlag

Seit der Ein­füh­rung des Soli­da­ri­täts­zu­schla­ges im Jahr 1991 haben die Steu­er­zah­le­rin­nen, Steu­er­zah­ler und Unter­neh­men rund 325 Mrd. EUR Soli­da­ri­täts­zu­schlag bezahlt. Dies ergibt sich aus von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Sta­tis­ti­ken in der Ant­wort der Regie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on. Danach hat das Auf­kom­men des Soli­da­ri­täts­zu­schlags im Jahr 2018 rund 18,9 Mrd. EUR betra­gen. Nach den Berech­nun­gen des Arbeits­krei­ses Steu­er­schät­zun­gen wird das Auf­kom­men des Soli­da­ri­täts­zu­schlags in den nächs­ten Jah­ren wei­ter steigen.

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Volkelt-Brief 34/2019

GF-Feh­ler: Abbe­ru­fung, Kün­di­gung, Haus­ver­bot – was tun? + Geschäfts­füh­rungs-Stra­te­gie: Was tun, wenn der Mit-Gesell­schaf­ter das neue Geschäfts­mo­dell blo­ckiert? Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wenn ein Mit­ar­bei­ter nicht mehr will … + Neue BMF-Vor­ga­ben: Das Zeit­wert­kon­to für den GmbH-Geschäfts­füh­rer Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Ver­steue­rung für jedes Fahr­zeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leis­tun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld Fuhrpark/Kosten: Auto­bahn-Maut ist nicht vom Tisch Trans­pa­renz-Dis­kus­si­on: Mit­ar­bei­ter brau­chen kei­ne Lohn­aus­künf­te + Abschaf­fung des Soli: Nicht für GmbH und UG

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Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Ent­wurf eines Geset­zes zur Abschaffung/Reduzierung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags auf den Weg gebracht und den betrof­fe­nen Minis­te­ri­en und Insti­tu­tio­nen zur Prü­fung vor­ge­legt. Auf­fäl­lig: Im Ent­wurf ist ledig­lich die Rede davon, dass Lohn- und Ein­kom­men­steu­er-Zah­ler ent­las­tet wer­den. Kör­per­schaft­steu­er­pflich­ti­ge Unter­neh­men wer­den bis­her in kei­ner öffent­li­chen Stel­lung­nah­me des Minis­te­ri­ums genannt. Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten nach dem vor­lie­gen­den Vor­schlag wei­ter­hin Soli­da­ri­täts­zu­schlag zah­len müs­sen. U. E. wird die CDU/CSU das so nicht mit­tra­gen. Es ist also zu befürch­ten, dass die Initia­ti­ve des BMF ins Lee­re läuft und sich die Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags noch bis 2020/21 ver­zö­gern wird.

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GmbH/UG: Solidaritätszuschlag bleibt (vorerst)

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Gro­Ko hat sich dar­auf ver­stän­digt, den Soli­da­ri­täts­zu­schlag für Unter­neh­men bei­zu­be­hal­ten. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zah­len in Deutsch­land (wei­ter­hin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steu­ern. Das ent­spricht einem Steu­er­auf­kom­men aus dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unter­neh­men auch noch in den fol­gen­den Jah­ren belas­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass die geplan­te Neu­re­ge­lung ver­fas­sungs­recht­lich geprüft wird und es even­tu­ell doch noch zu einer Nach­bes­se­rung für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kommt.