Ernstfall GF-Haftung: Die Lehren aus dem Fall „Wilke” + Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“ + Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs + Trends im Unternehmens-Recht: GmbH mit Immobilien – Share Deal kommt später + Digitales: Losgröße 1 statt Speed-Factory + BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung + BAG: Nebenbeschäftigung kein Grund für sachgrundlose Befristung + Wirtschaftspolitik: Keine Senkung der Unternehmenssteuern mit der SPD + Beratung: Rechtsanwalt muss auch Steuerberatung können + GmbH/Recht: Stimmrechtsvollmacht eines ausländischen GmbH- Gesellschafters + Mitarbeiter: Keine Entschädigung bei AGG-Missbrauch
Schlagwort: share deal
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
GmbH Grundstücke und Immobilien | Das Share-Deal-Vermeidungsgesetz wird nicht im Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt, sondern in einem eigenständigen Gesetzespaket beraten und beschlossen werden. Vorteil: Es ist davon auszugehen, dass sich die GroKo doch noch nicht in absehbarer Zeit auf einen entsprechenden Gesetzestext einigen kann. (vgl. dazu unsere Gestaltungsüberlegungen aus Nr. 29/2019). | Stehen Dispositionen mit GmbH– Immobilien/Grundstücken (auch: vorweggenommene Erbfolge) an, ist zu prüfen, ob diese noch zeitnah umgesetzt werden (können). |
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Immobilien der GmbH | Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes: Eine Änderung von 90 % des Gesellschafterbestandes innerhalb von 10 Jahren wird einer Übereignung eines Grundbesitzes auf eine neue Kapitalgesellschaft gleichgestellt (§ 1 Abs. 2b GrEStG). Es wird Grunderwerbsteuer fällig (3,5 bis 6,5%). Z. B.: Bei der Übertragung eines Bürogebäudes im Wert von 1,2 Mio. EUR werden damit automatisch 78.000 EUR (hier: Höchstsatz 6,5 %) vom Finanzamt festgesetzt und fällig. | Nachfolgeregelungen in der GmbH sollten in Zukunft nur noch auf der Basis eines Steuergutachtens (hier: Grunderwerbsteuer) entschieden und durchgeführt werden. |
Volkelt-Brief 42/2016
Schlechte Aussichten: Stillstand an der Unternehmens-Steuerfront + Sanierung/Beteiligung: Neue Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung + Geschäftsführer-Gehalt: Neue Rechtslage für die Gehaltskürzung + Beschlussfassung: Versammlungsleiter darf nicht einfach abbrechen + Grunderwerbsteuer: Aus für Share deal + Pflichtveröffentlichung: Wiederholungstäter müssen mehr zahlen + BISS …
Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, zahlreiche Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei der Befreiung von der Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Das betrifft z. B. auch den sog. Share-Deal – danach ist die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Unternehmensveräußerung grunderwerbsteuerfrei, wenn lediglich 95 % der Anteile übertragen werden. Dieses Steuerprivileg soll ersatzlos gestrichen werden (Finanzminister der Länder). …