Jetzt hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) zugestimmt. Die neuen Vorschriften treten damit zum 1.7.2017 in Kraft und müssen aber von den betroffenen Unternehmen mit 200 und mehr Mitarbeitern erst ab dem 1.1.2018 umgesetzt werden. Laut Übergangsregelung kann der Auskunftsanspruch erst 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eingefordert werden (§ 25 EntgTranspG). Bereits im Vorfeld haben viele Kollegen breiten Unmut über dieses Gesetzesvorhaben geäußert (vgl. Nr. 43/2016). Das betrifft z. B. die Kriterien zur Vergleichbarkeit von einzelnen Tätigkeiten, aber auch die unterschiedlichen Profile einzelner Mitarbeiter, die zwar für gleiche Tätigkeiten eingesetzt sind, aber völlig unterschiedliche Leistungen bringen. Im Gesetz gibt man zwar ausführliche Abgrenzungskriterien vor (§ 11 ff. EntTranspG). In der Praxis wird es aber zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen – zumal die Rolle des Betriebsrates in der Sache wesentlich gestärkt ist. Im Einzelnen gelten danach die folgenden Vorschriften: …
Schlagwort: Schwesig
Volkelt-Bief 08/2014
Themen heute: Große Koalition - neue Kostenbelastungen kommen schon in 2014 + Umsatzsteuer: Weniger Vorauszahlungen bei offenen Rechnungen + Klagen lohnt: So bremsen Sie den Betriebsprüfer + Job: Geschäftsführer mit guter Qualifikation hat beste Chancen + Ende der Diskussion: Erstattungszinsen kosten Steuern + Haftung: Schleppende Zahlungen erhöhen Ihr Insolvenzrisiko + Nachfolge: So kommt der GmbH-Anteil beim richtigen Erben an + BISS …
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) drückt aufs Tempo. Sie will die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen noch in 2014 durchsetzen. Im Umkehrschluss heißt das: Sie müssen die damit verbundenen Mehrbelastungen für Unternehmen noch im laufenden Geschäftsjahr einplanen. Das sind: ..