Kategorien
Volkelt-Briefe

GF/Personal: EntgtranspG – Vorsicht mit Treue- oder Sozialprämien

Jetzt hat auch der Bun­des­rat dem Gesetz zur För­de­rung der Trans­pa­renz von Entgelt­strukturen (Entg­Tran­spG) zuge­stimmt. Die neu­en Vor­schrif­ten tre­ten damit zum 1.7.2017 in Kraft und müs­sen aber von den betrof­fe­nen Unter­neh­men mit 200 und mehr Mit­ar­bei­tern erst ab dem 1.1.2018 umge­setzt wer­den. Laut Über­gangs­re­ge­lung kann der Auskunfts­anspruch erst 6 Mona­te nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes ein­ge­for­dert wer­den (§ 25 Entg­TranspG). Bereits im Vor­feld haben vie­le Kol­le­gen brei­ten Unmut über die­ses Gesetzes­vorhaben geäu­ßert (vgl. Nr. 43/2016). Das betrifft z. B. die Kri­te­ri­en zur Ver­gleich­bar­keit von ein­zel­nen Tätig­kei­ten, aber auch die unter­schied­li­chen Pro­fi­le ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter, die zwar für glei­che Tätig­kei­ten ein­ge­setzt sind, aber völ­lig unter­schied­li­che Leis­tun­gen brin­gen. Im Gesetz gibt man zwar aus­führ­li­che Abgren­zungs­kri­te­ri­en vor (§ 11 ff. Ent­Tran­spG). In der Pra­xis wird es aber zu zahl­rei­chen arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men – zumal die Rol­le des Betriebs­ra­tes in der Sache wesent­lich gestärkt ist. Im Ein­zel­nen gel­ten danach die folgen­den Vorschriften: … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Bief 08/2014

The­men heu­te: Gro­ße Koali­ti­on - neue Kos­ten­be­las­tun­gen kom­men schon in 2014 + Umsatz­steu­er: Weni­ger Vor­aus­zah­lun­gen bei offe­nen Rech­nun­gen + Kla­gen lohnt: So brem­sen Sie den Betriebs­prü­fer + Job: Geschäfts­füh­rer mit guter Qua­li­fi­ka­ti­on hat bes­te Chan­cen + Ende der Dis­kus­si­on: Erstat­tungs­zin­sen kos­ten Steu­ern + Haf­tung: Schlep­pen­de Zah­lun­gen erhö­hen Ihr Insol­venz­ri­si­ko + Nach­fol­ge: So kommt der GmbH-Anteil beim rich­ti­gen Erben an + BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Diese Zusatzkosten kommen noch in 2014

Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig (SPD) drückt aufs Tem­po. Sie will die im Koali­ti­ons­ver­trag ange­kün­dig­ten Ände­run­gen noch in 2014 durch­set­zen. Im Umkehr­schluss heißt das: Sie müs­sen die damit ver­bun­de­nen Mehr­be­las­tun­gen für Unter­neh­men noch im lau­fen­den Geschäfts­jahr ein­pla­nen. Das sind: ..