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Musterprotokoll
Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2007 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen. Statt eines Gesellschaftsvertrages wird das sog. Musterprotokoll verwendet. Das Eintragungsverfahren wird damit erheblich vereinfacht und kostengünstiger (insgesamt ca. 300 €).
Das Musterprotokoll kann verwendet werden, solange die GmbH nicht mehr als 3 Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Das Musterprotokoll gilt zugleich auch als sog. Liste der Gesellschafter, die ebenfalls bei der Anmeldung der GmbH/UG dem Registergericht vorgelegt werden muss.
Volkelt-Brief 19/2011
Themen heute: BW wird Betriebsprüfer aufstocken – mehr Bürokratie für kleinere und mittlere Unternehmen + Terminsache 31.5.: GF muss GmbH-Anteile melden + Musterprotokoll nur tauglich für Einpersonen-GmbH/UG + Falsche Kilometer-Angabe ist „Steuerhinterziehung” + Riester-Nachzahlungen ab sofort möglich + „verbindliche Auskunft” kostet – bis zu 91.000 € + BISS …
Volkelt-Brief 33/2010
Heute: häusliches Arbeitszimmer: Rückerstattung nur auf Antrag + Achtung: Gericht verlangt vom GmbH-Geschäftsführer gute kaufmännische Kentnnisse – Achtu ng bei Ressortverteilung und für Geschäftsführer ohne kaufmännische Grundkenntnisse + Umwandlung der UG in ein Einzelunternehmen + Vorsicht bei Verwendung des Musterprotokolls + Betriebsrat hat Anspruch auf PC und Internet + BISS > Bildungs-Chip
Alles, was Sie zur erfolgreichen Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wissen müssen + Wann lohnt das? + Für wen lohnt das? + Welche Vorteile gibt es konkret? + Wie gründe ich richtig + Was tun, wenn bereits eine Firma besteht? + Gründungsformulare + Muster und Arbeitshilfen u.v.a.
Immer mehr Selbständige sehen: Die Unternehmergesellschaft „bringts” …