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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2019

Neue Geschäfts­mo­del­le: „Da hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen …” + BGH aktu­ell: Über­prü­fen Sie jetzt Ihre Res­sort-Ver­ein­ba­rung + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VIII) + GF-Auf­ga­be „Moti­va­ti­on“: Feed­back statt zwi­schen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäfts­füh­rer hat Anspruch auf Ver­dienst­aus­fall + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge wird am 30.9. ver­han­delt + Prak­ti­kan­ten: Kein Anspruch auf Min­dest­lohn bei Unterbrechung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Firmenwagen: Musterfeststellungsklage wird am 30.9. verhandelt

GmbHs bzw. Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die sich in Sachen Die­sel­ga­te an der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge gegen VW betei­ligt haben, müs­sen sich noch bis zum 30.9.2019 gedul­den. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Braun­schweig hat die­sen Ter­min für die ers­te münd­li­che Ver­hand­lung jetzt fest­ge­legt. Regis­trier­te Klä­ger kön­nen noch bis zu die­sem Ter­min ent­schei­den, ob sie wei­ter­hin bei der Mus­ter­kla­ge gegen VW dabei sein wol­len oder nicht. Für wei­ter­hin am Ver­fah­ren Betei­lig­te wird das anschlie­ßen­de Urteil auto­ma­tisch gel­ten. Betrof­fe­ne kön­nen sich noch bis zum Tag der münd­li­chen Ver­hand­lung zum Ver­fah­ren anmel­den und zwar unter >  https://www.musterfeststellungsklagen.de .