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Volkelt-Briefe

Der Fall Tönnies: Wer zu spät gestaltet, zahlt später drauf – was tun?

Über die zer­strit­te­ne Tön­nies-Fami­lie haben wir an die­ser Stel­le bereits berich­tet (vgl. Nr. 12/2015). Dabei han­delt es sich um ein jahr­zehn­te­lan­ges Tau­zie­hen um die Macht in der Fir­men­grup­pe. Strit­tig war eine nur münd­li­che Ver­ab­re­dung des Fir­men­grün­ders, wonach der sei­nem Bru­der Cle­mens einen 50%-Anteil am Unter­neh­men plus dop­pel­tes Stimm­recht zuge­sagt hat­te. Fak­tisch wäre das eine qua­li­fi­zier­te Mehr­heit der Stimm­rech­te, mit denen der Bru­der die Geschäfts­po­li­tik domi­nie­ren und allei­ne bestim­men kann. Eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung mit die­sem Inhalt exis­tier­te aller­dings nicht. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 24/2015

Volkelt-NLDer Fall Tön­nies: Wer sich frü­her einigt, braucht weni­ger Pro­zes­se und spart Kos­ten + Üble Nach­re­de: Was tun gegen eine schlech­te Pres­se? + Kon­flik­te in der GmbH: Bes­ser klar kom­men mit dem Betriebs­rat + Mit­ar­bei­ter bin­den: War­um so vie­le Azu­bis hin­schmei­ßen + Weg­zug­steu­er: Steu­er­be­schei­de unbe­dingt offen hal­ten  + GF-Haf­tung: Für ver­trau­li­che Zusa­gen müs­sen Sie per­sön­lich gera­de ste­hen + Ver­bo­ten: Geschäfts­füh­rer darf kei­ne Zuwen­dun­gen anneh­men + Neu­es Urteil: Leis­tungs­bo­nus gehört zum Min­dest­lohn +  BISS

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GmbH-Recht: Mehr-Stimmrecht muss ausdrücklich vereinbart werden

Wird ein Dop­pel- oder Mehr­fach­stimm­recht ledig­lich in zusätz­li­chen Ver­ein­ba­run­gen (z. B. Tes­ta­ment) für den Nach­fol­ger ein­ge­räumt, dann ist eine sol­che Ver­ein­ba­rung nicht wirk­sam. Was tun?