Über die zerstrittene Tönnies-Familie haben wir an dieser Stelle bereits berichtet (vgl. Nr. 12/2015). Dabei handelt es sich um ein jahrzehntelanges Tauziehen um die Macht in der Firmengruppe. Strittig war eine nur mündliche Verabredung des Firmengründers, wonach der seinem Bruder Clemens einen 50%-Anteil am Unternehmen plus doppeltes Stimmrecht zugesagt hatte. Faktisch wäre das eine qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte, mit denen der Bruder die Geschäftspolitik dominieren und alleine bestimmen kann. Eine schriftliche Vereinbarung mit diesem Inhalt existierte allerdings nicht. …
Schlagwort: Mehrheitsstimmrecht
Volkelt-Brief 24/2015
Der Fall Tönnies: Wer sich früher einigt, braucht weniger Prozesse und spart Kosten + Üble Nachrede: Was tun gegen eine schlechte Presse? + Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat + Mitarbeiter binden: Warum so viele Azubis hinschmeißen + Wegzugsteuer: Steuerbescheide unbedingt offen halten + GF-Haftung: Für vertrauliche Zusagen müssen Sie persönlich gerade stehen + Verboten: Geschäftsführer darf keine Zuwendungen annehmen + Neues Urteil: Leistungsbonus gehört zum Mindestlohn + BISS …
Wird ein Doppel- oder Mehrfachstimmrecht lediglich in zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. Testament) für den Nachfolger eingeräumt, dann ist eine solche Vereinbarung nicht wirksam. Was tun?