Schlagwort: LAG Rheinland-Pfalz
Werden dem Fremd-Geschäftsführer Manipulationen bei der Spesenabrechnung vorgeworfen, muss das konkret belegt werden. Vage Vermutungen und bloße Unterstellungen genügen nicht, um eine Kündigung auszusprechen – oder etwa, um die Verhandlungsposition um eine Abfindung zugunsten des Unternehmens zu verbessern. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat aber einer sich steigender Beliebtheit erfreuenden Praxis von Unternehmen einen Riegel vorgeschoben, die – z. B. weil der Junior als Geschäftsführer einsteigen will – den Fremd-Geschäftsführer möglichst unauffällig und ohne Kosten vor die Türe setzen wollen. Der Fall: Weil der Firmenwagen in 3 Tagen 2 Mal gewaschen wurde, unterstellte der Arbeitgeber, dass eine Rechnung für die Auto-Wäsche der Ehefrau beglichen wurde. Das Gericht akzeptiert aber keine Unterstellungen – der Betrug muss konkret nachgewiesen werden.
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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”
Volkelt-Brief 1/2015
Know-How und Verantwortung: Wie viel Berater/Beratung braucht der gute Geschäftsführer? + Geschäftsführer-Gehalt: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung + Arbeitsrecht: Mehr Sicherheit für den GmbH-Geschäftsführer+ Gesellschafter-Haftung: Vorsicht bei Geschäftsabschlüssen vor Eintragung + Entwarnung: Energie-Audit kommt nur für die Großen + Vorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben benachteiligt – was tun? + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe