Geben Sie Ihrer GmbH einen Kredit und gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, ist das riskant. Ist das Darlehen mit dem Beginn der Krise noch eingebucht, können Sie den Verlust nicht einmal steuerlich verrechnen. Das Finanzamt bewertet das Darlehen dann zu Anschaffungskosten und die werden hier mit 0 EUR angesetzt. Beliebter Trick: Der Gesellschafter zahlt eine ausstehende Einlage ein und zahlt damit sein Darlehen zurück.
Schlagwort: Krisendarlehen
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Volkelt-Brief 44/2013
Themen heute: Pflichtveröffentlichung kostet GmbHs Millionen + OFD Frankfurt: Keine Rettung für „stehen gelassenes“ Krisendarlehen + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: „Es gilt der BAT“ – Vorteil für Sie + Bundesamt für Justiz: Säumnisgebühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäftsführer-Führungszeugnis: Jugendsünden wirken nach + Werbungskosten: Finanzamt fördert Umzug nur bei kurzem Weg zur Arbeit + Arbeitnehmer darf über Firmen-Mail-Account nicht zum Streik aufrufen + BISS …