Bisher mussten Sie lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50 EUR zahlen, wenn Sie Ihren Jahresabschluss nicht rechtzeitig im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. In der Regel ist das der 31.12. nach Abschluss des Geschäftsjahres. Ob Sie dem nachgekommen sind, wird per Datenabgleich geprüft. Unterdessen ist dieses Verfahren eingespielt. Die ersten Abmahnungen gehen Ende Januar …
Schlagwort: Justizverwaltungskostengesetz
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Volkelt-Brief 44/2013
Themen heute: Pflichtveröffentlichung kostet GmbHs Millionen + OFD Frankfurt: Keine Rettung für „stehen gelassenes“ Krisendarlehen + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: „Es gilt der BAT“ – Vorteil für Sie + Bundesamt für Justiz: Säumnisgebühr steigt auf 103,50 EUR + Geschäftsführer-Führungszeugnis: Jugendsünden wirken nach + Werbungskosten: Finanzamt fördert Umzug nur bei kurzem Weg zur Arbeit + Arbeitnehmer darf über Firmen-Mail-Account nicht zum Streik aufrufen + BISS …