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Firmenwagen: Achtung bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags

Kön­nen Sie dem Finanz­amt gegen­über nicht nach­wei­sen, dass der Fir­men­wa­gen aus­schließ­lich betrieb­lich genutzt wird, wird der dazu gebil­de­te Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag rück­gän­gig gemacht – erhöht also nach­träg­lich den zu ver­steu­ern­den Gewinn der GmbH. Dazu – so das Finanz­ge­richt (FG) Müns­ter – ist in der Regel der Nut­zungs­nach­weis mit der Füh­rung eines Fahr­ten­buch zu erbrin­gen (FG Müns­ter, Urteil v. 10.7.2019, 7 K 2862/17 E).

Der betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler hat gegen die­ses Urteil Revi­si­on ein­ge­legt. Der Bun­des­fi­nanz­hof muss dazu also abschlie­ßend ent­schei­den (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: VIII R 24/19). DazuD: Steht zusätz­lich ein pri­va­ter Pkw zur Ver­fü­gung, ist das laut FG zwar ein Hin­weis auf eine über­wie­gend betrieb­li­che Nut­zung. Das genügt aber nicht für den Nach­weis einer aus­schließ­lich betrieb­li­chen Nutzung.

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Volkelt-Brief 42/2019

Will­kür? FA darf GF-Gehalt nach­träg­lich monie­ren + GmbH/Vermögen: Geschäfts­füh­rer muss es pro­fes­sio­nell ver­wal­ten + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Hil­fe CO2 – was tun? + Unter­neh­mens-Trend: Die Schlich­tungs­stel­le wird zum MUSS + Digi­ta­les: Neue Lösun­gen für den Fuhr­park Steu­er­prü­fer: Was zu viel ist, ist zu viel + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Klei­ne Män­gel gefähr­den steu­er­li­che Aner­ken­nung nicht + Büro­kra­tie: Bun­des­re­gie­rung kor­ri­giert die Hand­werks­ord­nung + Mit­ar­bei­ter: Gren­zen der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Ver­mie­tung an den Lebens­part­ner steu­er­lich nicht anerkannt

 

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Geschäftsführer-Perspektive: Hilfe CO2 – was tun?

Noch gehö­re ich zu den 49 % Fir­men­wa­gen-Nut­zern, die seit Jah­ren einen Die­sel (EURO 5) fah­ren (Quel­le: Data­force). Braucht kaum Sprit. Ist zuver­läs­sig und ver­fügt über eine Reich­wei­te, bei der ich mir kei­ne Gedan­ken um´s Tan­ken oder Zurück­kom­men machen muss. Das wird sich ändern. Ich gehö­re näm­lich auch zu denen 25 % aller Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen und Kol­le­gin­nen, die bei der Anschaf­fung des zukünf­ti­gen Fir­men­wa­gens einen Plug-in-Hybri­de bevor­zu­gen wür­den. Nur 12 % der Kollegen/innen kön­nen sich dage­gen vor­stel­len, auf ein E‑Auto umzu­stei­gen. Neu­es­ter Trend: Der Die­sel-Plug-in-Hybri­de – ver­eint die Vor­tei­le eines Die­sels mit der Öko­lo­gie eines E‑Motors. Mer­ce­des und Citrö­en ver­kau­fen schon die ers­ten Model­le. Peu­geot zieht nach. Oder soll es sogar ein Was­ser­stoff-Plug-in-Hybri­de wer­den?   Auch das gibt es schon – wird aber vor­erst nur an aus­ge­wähl­te Kun­den ver­kauft. Immer­hin: 2 % aller Fir­men­wa­gen fah­ren in Deutsch­land bereits mit Was­ser­stoff. Die Ent­schei­dung rückt näher. Und spä­tes­tens, wenn ich nicht mehr nach Stutt­gart ein­fah­ren darf, wer­de ich mich ent­schei­den. Das kann dau­ern. Mal sehen, wie die Gerich­te ent­schei­den. An mir soll es jeden­falls nicht lie­gen. Mit den bes­ten Grüßen.

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Volkelt-Brief 40/2019

Öffent­li­che Auf­trä­ge: Nicht nur Bera­ter kön­nen gutes Geld ver­die­nen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Klein­ge­druck­te kommt es an … + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf den Strom­preis kommt es an + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: Weni­ger Fleisch­kon­sum – der Markt wächst Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2019 + Neue Rechts­la­ge: Befris­tung des Urlaubs­an­spruch + Fol­gen der EuGH-Recht­spre­chung zur Arbeits­zeit­er­fas­sung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Steu­er­schäd­li­che Ver­zö­ge­rung beim Fahr­ten­buch + Geschäfts­füh­rer: Been­di­gung eines unwirk­sa­men Anstel­lungs­ver­tra­ges

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Steuerschädliche Verzögerung beim Fahrtenbuch

Laut Finanz­be­hör­den gilt ein elek­tro­ni­sches Fahr­ten­buch als „zeit­nah erfasst”, wenn der Fah­rer den dienst­li­chen Fahrt­an­lass (Rei­se­zweck und auf­ge­such­te Geschäfts­part­ner) inner­halb eines Zeit­raums von bis zu sie­ben Kalen­der­ta­gen nach Abschluss der jewei­li­gen Fahr­ten in einem Web­por­tal ein­trägt und die übri­gen Fahr­ten dem pri­va­ten Bereich zuord­net. Damit sind die Vor­aus­set­zun­gen für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eines Fahr­ten­buchs erfüllt. Die­se 7‑Ta­ge-Regel soll­ten Sie also unbe­dingt ein­hal­ten (BMF-Schrei­ben v. 4.4.2018, IV C 5 – S 2334/18/10001).

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Volkelt-Brief 33/2019

Der Fall „Lauf­fen­müh­le”: So schnell kommt es zu einem Straf­ver­fah­ren gegen die Geschäfts­füh­rung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prü­fer darf prü­fen Geschäfts­füh­rungs-Per­spek­ti­ve: Fir­men­wa­gen, Die­sel­ga­te + Unter­neh­mens-Recht: Was Sie wis­sen müs­sen – was die Geschäfts­füh­rung ver­an­las­sen muss + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XVI) GmbH/Finanzen: Steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen an die Lage anpas­sen GmbH/Steuern: Feh­ler in der Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat hat kei­nen Anspruch auf Ein­sicht GmbH/Geld: UBS senkt Gren­ze für Straf­zins + GmbH-Fir­men­wa­gen: Anspruch auf Neu­lie­fe­rung ohne Nut­zungs­ent­schä­di­gung + GmbH/Krise: Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­ger Kaufpreis

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Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate

Glaubt man der Sta­tis­tik, sind ca. 70 % aller Neu­wa­gen­zu­las­sun­gen „Fir­men­wa­gen” – das gilt auch für Die­sel­fahr­zeu­ge und SUV. Unter­neh­men und Fir­men­wa­gen-Fah­rer – also mehr oder weni­ger alle GmbH-Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen –  gehö­ren also hoch­gra­dig auch den von Die­sel­ga­te Betrof­fe­nen. Aus die­sem Grund berich­ten wir ja an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zu den dazu anhän­gi­gen gericht­li­chen Ver­fah­ren und über die vie­len unter­schied­li­chen Ent­schei­dun­gen der Gerich­te. Fakt ist: Bis­her hat der VW-Kon­zern 30 Mrd. EUR inves­tiert, um die Fol­gen abzu­tra­gen. Ein gro­ßer Teil davon sind Gerichts- und Anwalts­kos­ten, die VW dafür auf­wen­det, um flä­chen­de­cken­de Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen zu ver­mei­den. Im Gegen­zug haben sich zahl­rei­che Anwalts-Initia­ti­ven gebil­det, die sich dem Mus­ter­kla­ge­ver­fah­ren ange­schlos­sen haben. Das steht noch aus. Man darf gespannt sein.

Vie­le ver­är­ger­te VW-Fah­rer – und dazu gehö­ren auch vie­le Kollegen/Innen – woll­ten und wol­len den Scha­den nicht auf sich sit­zen las­sen und haben auf eige­ne Faust den Rechts­weg ein­ge­schla­gen – mit gro­ßem Ver­trau­en in die deut­sche Gerichts­bar­keit. Dazu: Wer einen mit einem 2,0 Liter Motor des Typs EA aus­ge­stat­te­tem Fir­men­wa­gen unter­wegs ist, hat bes­te Chan­cen auf Genug­tu­ung. Das Kraft­fahr­zeug­bun­des­amt hat hier offi­zi­ell Mani­pu­la­tio­nen fest­ge­stellt und die Gerich­te ori­en­tie­ren sich in ihren Urtei­len an die­ser Rechts­la­ge. Wer mit einer ande­ren Motor-Aus­stat­tung unter­wegs ist, hat­te bis­her schlech­te­re Kar­ten. Unter­des­sen hat das Kraft­fahrt­bun­des­amt auch bestä­tigt, dass auch 3‑Li­ter-Moto­ren mani­pu­liert wur­den (Tua­reg, Por­sche Cayenne). Aller­dings sind die offi­zi­el­len Papie­re dazu (noch) unter Ver­schluss. Die Besen der Gerichts­bar­keit keh­ren zwar lang­sam, aber gründ­lich. Für Fir­men­wa­gen-Fah­rer kann die Devi­se für die Zukunft trotz­dem nur hei­ßen: Lea­sing statt Kau­fen. Und zwar für den gesam­ten Fuhr­park. Mit den bes­ten Grüßen.

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GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart hat einen Auto­händ­ler in einem Die­sel­ga­te-Ver­fah­ren zur Nach­lie­fe­rung eines Sko­da Octa­via Com­bi aus der aktu­el­len Seri­en­pro­duk­ti­on gegen Rück­ga­be des mani­pu­lier­ten Fahr­zeugs ver­ur­teilt. Beson­der­heit: Der Geschä­dig­te muss sich noch nicht ein­mal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung anrech­nen las­sen. Es han­del­te sich um ein Fahr­zeug Bau­jahr 2013. Gelie­fert wer­den muss ein Neu­fahr­zeug aus der Nach­fol­ge­se­rie. Ach­tung: Es gibt aber auch OLG-Urtei­le in der Sache, die einen Neu­wa­gen­an­spruch ableh­nen (OLG Ham­burg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung berech­nen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 29.7.2019,  5 U 45/18).

 

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Firmenwagen: Prämie zieht (noch) nicht

Die Steu­er­erleich­te­rung (0,5%-Methode zur Ermitt­lung der Lohn­steu­er für die Pri­vat­nut­zung durch den Geschäfts­füh­rer) für Elek­tro- und Hybrid-Fahr­zeu­ge zeigt bis­lang wenig Wir­kung. Vie­le Unter­neh­men zögern beim Umstieg auf umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät. Der Auto­mo­bil-Exper­te Fer­di­nand Dudenhöf­fer ermit­tel­te für die ers­ten 4 Mona­te des Jah­res ins­ge­samt 9.961 Anschaf­fun­gen und damit einen Elek­tro­an­teil unter den Fir­men­wa­gen von gera­de ein­mal 3,5 %. Spit­zen­rei­ter bei den E‑Fahrzeugen ist das Tes­la Model 3 mit einem Markt­an­teil von 12 %. Die deut­schen Auto­bau­er spie­len in die­sem Seg­ment kei­ne Rol­le – auch nicht bei den Hybrid-Modellen.