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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2019

Abspra­chen mit der Kon­kur­renz: Risi­ken ken­nen und nicht klein bei­geben + Stra­te­gien gegen die Kri­se: Ein neu­es Geschäfts­mo­dell – JA, wenn die Gesell­schaf­ter mit­ma­chen! + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (IX) + Som­mer 2019: Ein paar Tipps für den Chef zum Abspan­nen GF/Recht: Anspruch auf Pen­si­ons­zu­sa­ge nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss + Fak­ten: Digi­tal nur Mit­tel­maß + Steu­ern: Geschäfts­füh­rer-Fir­men-Fahr­rad und Pri­vat­nut­zung GF/Recht: Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges + Inter­net-Wer­bung: Zwi­schen legal und illegal

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Steuern: Geschäftsführer-Firmen-Fahrrad und Privatnutzung

Die pri­va­te Nut­zung des Dienst­fahr­rads (z. B. mit einem „Job­rad”) ist nur dann steu­er­frei, wenn die GmbH den Zuschuss zur Anschaf­fung (bzw. Lea­sing­ra­te) zusätz­lich zum ohne­hin gewähr­ten Arbeits­lohn zahlt. Wird der Zuschuss aus einer Gehalts­um­wand­lung gewährt, ent­fällt die Steu­er­frei­heit für die pri­va­te Nut­zung. Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer, wenn ein sog. Dienst­fahr­rad finan­ziert und zur pri­va­ten Nut­zung über­las­sen wird. Die Steu­er­be­frei­ung für den gelt­wer­ten Vor­teil aus der pri­va­ten Fahr­rad-Nut­zung  gilt bis zum 31.12.2030 (§ 52 Abs. 4 EStG).