Viele Firmenwagen sind mit einer sog. Telematiktechnik zur Ortung ausgestattet, mit der auch sämtliche Fahrten automatisch aufgezeichnet werden können. Achtung: Diese Aufzeichnungen entsprechen nicht den Vorgaben, wie sie vom Finanzamt für die Führung eines Fahrtenbuches verlangt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten nachträglich nicht verändert werden können – das ist in vielen Telematik-Systemen allerdings nicht gewährleitstet. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers – im Zweifel sollten Sie den Steuerberater einbeziehen (FG Niedersachsen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).
Schlagwort: Firmen-Account
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Volkelt-Brief 15/2013
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