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Bürokratie: Finanzkontrollen werden kräftig aufgestockt

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) – beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de zur Über­prü­fung und Kon­trol­le der Arbeits- und Sozi­al­ge­set­ze – wird kräf­tig auf­ge­stockt und erhält zusätz­li­che Kom­pe­ten­zen. In den nächs­ten Jah­ren soll die Behör­de mit rund 7.500 um 3.500 auf ca. 11.000 Prü­fer aus­ge­baut wer­den. Für Unter­neh­men von Inter­es­se: Geplant sind stren­ge­re Kon­trol­len vor allem in Sachen Schwarz­ar­beit und Min­dest­lohn (Quel­le: Gesetz gegen ille­ga­le Beschäf­ti­gung, Schwarz­ar­beit, Sozi­al­leis­tungs­be­trug sowie gegen Kindergeldmissbrauch).

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Zollprüfung: Arbeitszeit-Dokumentation im Visier

Die Prüf­trup­pe heißt Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS), ist dem Zoll ange­glie­dert und wird dort ein­ge­setzt, wo der Min­dest­lohn kon­trol­liert wird. Die jetzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len aus 2017 offen­ba­ren aber: 50 % aller Ord­nungs­gel­der, die nach FKS-Prü­fun­gen ver­hängt wer­den, betreffen … 

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Volkelt-Brief 13/2017

Steu­er­po­li­tik: Inspi­riert Kich­hof die Kanz­le­rin doch noch mit sei­nen Ideen … + Dienst­leis­ter-GmbHs: EU will elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tungs­kar­te + Ter­min­sa­che: Geschäfts­füh­rer müs­sen län­ger arbei­ten + Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit: Weni­ger Kon­trol­len, mehr Geld­bu­ßen + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­for­de­run­gen wider­spre­chen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Getrennt leben und zusam­men ver­an­la­gen +  BISS

 

 

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Weniger Kontrollen, mehr Geldbußen

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) hat in 2016 weni­ger Unter­neh­men wegen Ver­stö­ßen gegen die Min­dest­lohn- und ande­re Vor­schrif­ten kon­trol­liert aber ins­ge­samt höhe­re Geld­bu­ßen fest­ge­setzt. Die Zahl der von der FKS geprüf­ten Arbeit­ge­ber ging von 43.637 im Jah­re 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rück­läu­fig war die Zahl der geprüf­ten Unter­neh­men im Bau­ge­wer­be von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gast­stät­ten-/Be­her­ber­gungs­ge­wer­be war die Zahl rück­läu­fig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Ins­ge­samt lei­te­te die FKS 2016 126.315 Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein, 1.651 wegen Ver­stoß gegen die Min­dest­lohn­vor­schrif­ten, 1.782 wegen Nicht­ge­wäh­rung bran­chen­spe­zi­fi­scher Min­dest­löh­ne und 113 wegen Ver­sto­ßes gegen die Lohn­un­ter­gren­ze. Ins­ge­samt 122.769 Fäl­le betra­fen Leistungs­missbrauch, Vor­ent­hal­ten von Arbeits­ent­gelt, uner­laub­te Ausländer­beschäftigung oder Ver­stö­ße gegen Auf­zeich­nungs- und Mel­de­pflich­ten. Die Sum­me der Geld­bu­ßen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Mil­lio­nen EUR in 2016.

Pres­se­kon­fe­renz: offi­zi­el­le Vor­stel­lung der Jah­res­zah­len 2016

Das bedeu­tet aber kei­ne Ent­war­nung für die betrof­fe­nen Bran­chen. Die Zah­len spre­chen dafür, dass die Behör­den geziel­ter vor­ge­hen und ver­stärkt anlass­be­zo­gen prü­fen. Im Klar­text: Sobald es Auf­fäl­lig­kei­ten gibt (Anzei­gen, bereits auf­fäl­lig gewor­de­ne Unter­neh­men, Beschäf­ti­gung von vie­len Aus­hil­fen und/oder Mini-Job­bern), ist der Prü­fer nicht weit. Und – auch das zei­gen die Zah­len – wenn es schluss­end­lich zur Anzei­ge kommt, wird es teurer.

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Betriebskontrollen: Mehr Rechte für Zoll- und Landesbehörden

Wer schon mit der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) zu tun hat­te, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wir­kung für den Publi­kums­ver­kehr kaum oder gar nicht Rück­sicht genom­men wird. Der Image­scha­den kann beträcht­lich sein (vgl. Nr. 41/2015). Ach­tung:

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Volkelt-Brief 27/2016

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie Fes­te und Jubi­lä­en – aber pro­fes­sio­nell + Neu­es Gesetz: Behör­den bekom­men noch mehr Kon­troll­be­fug­nis­se + CMS: Die wich­tigs­ten Unter­neh­mens-Leit­li­ni­en für Ihre IT (II) + Geschäfts­füh­rer im US-Kon­zern: Gericht stärkt Kün­di­gungs­schutz + Kom­mu­na­le GmbH: BMF erleich­tert Zusam­men­ver­an­la­gung  + Ver­säum­nis­se: Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­schont Geschäfts­füh­rer + BISS

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Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse

Wer schon ein­mal mit der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) zu tun hat­te, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wir­kung für den Publi­kums­ver­kehr kaum oder gar nicht Rück­sicht genom­men wird. Der Image­scha­den kann beträcht­lich sein. Fin­ger­spit­zen­ge­fühl sieht anders aus (vgl. Nr. 19/2013, 41/2015).

Ach­tung: