Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – beim Zoll angesiedelte Behörde zur Überprüfung und Kontrolle der Arbeits- und Sozialgesetze – wird kräftig aufgestockt und erhält zusätzliche Kompetenzen. In den nächsten Jahren soll die Behörde mit rund 7.500 um 3.500 auf ca. 11.000 Prüfer ausgebaut werden. Für Unternehmen von Interesse: Geplant sind strengere Kontrollen vor allem in Sachen Schwarzarbeit und Mindestlohn (Quelle: Gesetz gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch).
Schlagwort: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Prüftruppe heißt Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ist dem Zoll angegliedert und wird dort eingesetzt, wo der Mindestlohn kontrolliert wird. Die jetzt veröffentlichten Zahlen aus 2017 offenbaren aber: 50 % aller Ordnungsgelder, die nach FKS-Prüfungen verhängt werden, betreffen …
Volkelt-Brief 13/2017
Steuerpolitik: Inspiriert Kichhof die Kanzlerin doch noch mit seinen Ideen … + Dienstleister-GmbHs: EU will elektronische Dienstleistungskarte + Terminsache: Geschäftsführer müssen länger arbeiten + Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Weniger Kontrollen, mehr Geldbußen + GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Steuerforderungen widersprechen + Geschäftsführer privat: Getrennt leben und zusammen veranlagen + BISS …
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in 2016 weniger Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rückläufig war die Zahl der geprüften Unternehmen im Baugewerbe von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Insgesamt leitete die FKS 2016 126.315 Ermittlungsverfahren ein, 1.651 wegen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. Insgesamt 122.769 Fälle betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung oder Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Die Summe der Geldbußen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Millionen EUR in 2016.
Pressekonferenz: offizielle Vorstellung der Jahreszahlen 2016
Wer schon mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu tun hatte, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wirkung für den Publikumsverkehr kaum oder gar nicht Rücksicht genommen wird. Der Imageschaden kann beträchtlich sein (vgl. Nr. 41/2015). Achtung: …
Volkelt-Brief 27/2016
Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – aber professionell + Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse + CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II) + Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz + Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung + Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer + BISS …
Wer schon einmal mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu tun hatte, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wirkung für den Publikumsverkehr kaum oder gar nicht Rücksicht genommen wird. Der Imageschaden kann beträchtlich sein. Fingerspitzengefühl sieht anders aus (vgl. Nr. 19/2013, 41/2015).
Achtung: …