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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2020

Gemisch­te Aus­sich­ten: V oder U – er(n)ste Ten­den­zen + Danach: Der neue Umgang mit der Bank + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Unter­schied­li­che Gleich­be­hand­lung + GmbH/Finanzen: Alle Coro­na-Hil­fen im Über­blick + Digi­ta­les: Bewe­gungs­da­ten in der Wer­bung + Ter­min­sa­che 30.6.2020: Der Jah­res­ab­schluss 2019 der klei­nen GmbH/UG + Geschäftsführer/Haftung: Pflich­ten im Insol­venz­ver­fah­ren + Aktu­el­les Urteil: Kein Anspruch auf Ent­schä­di­gung wegen Zwangs­schlie­ßung + Mit­ar­bei­ter: Bestel­lung des Daten­schutz­be­auf­trag­ten + Neu­es Urteil: Kor­rek­te Aus­stel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Arbeits­zeug­nis­ses + GmbH/Steuer: Kei­ne Umsatz­steu­er auf Zuschüsse

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Volkelt-Brief 19/2015

Volkelt-NLMin­dest­lohn: Nicht der Lohn ist das Pro­blem – der Gene­ral­ver­dacht ist Anma­ßung + Geschäfts-Inter­na: Wenn ein Gesell­schaf­ter „Alles“ wis­sen will – was tun? + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Daten­schutz gilt auch gegen den Gesell­schaf­ter + Inter­net: So tes­ten Sie Ihre Home­page nach den neu­en Goog­le-Kri­te­ri­en + Steu­ern: Abkom­men zum auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zeigt Wir­kung + Wirt­schafts­recht: Zustel­lung eines Ver­säum­nis­ur­teils an Ange­stell­te der GmbH + Mit­ar­bei­ter-Recrui­ting über die Unter­neh­mens-Web­sites immer erfolg­rei­cher + BISS

 

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Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. … 

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Volkelt-Brief 22/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Der Fall „Schle­cker” – Vor­sicht bei Zah­lun­gen an nahe­ste­hen­de Drit­te + Der Fall „Hoe­neß”: Was tun, wenn der Steu­er­fahn­der vor der Tür steht? + Geschäfts­füh­rer in der gemein­nüt­zi­gen GmbH: „gGmbH“ ist jetzt amt­lich + Pla­nung: Trü­be Aus­sich­ten für alle Som­mer-Bran­chen + IT/Internet: Daten­schutz ist kein Dau­er­man­dat + Finan­zen: Kos­ten für Rechts-Dienst­leis­tun­gen stei­gen + Arbeits­recht: Abfin­dung gilt auch für Urlaubs­ab­gel­tung + BISS 

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Strengere Datenschutzvorschriften für IT-Mitarbeiter

Die EU-Kom­mis­si­on plant eine Neu­aus­rich­tung des Daten­schut­zes. Dazu wer­den die Unter­neh­men stär­ker als bis­her in den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ein­be­zo­gen. So soll z. B. in Zukunft nicht mehr nur der Daten­schutz­be­auf­trag­te im Unter­neh­men für die Ein­hal­tung des Schut­zes per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kön­nen. In Zukunft muss …