Schlagwort: Bürgschaft
Volkelt-Brief 25/2018
Führungs-Ethik: Was man von Trump lernen kann – und was nicht + Fussball-Hype: Wie Unternehmen Sport für sich nutzen + Digitales: DIHK veröffentlicht Fundus für neue Geschäfts-Ideen + Sommer 2018: Auch der Chef braucht eine Auszeit + Recht: Neue Initiative gegen das Abmahn-Unwesen + Betriebsprüfung: Grenze für die Steuerschätzung + Firmenwagen: Gericht sieht Diesel-Rücknahmeverpflichtung + Geschäftsführer-Bürgschaft: Haftung nur für einen Teilbetrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Eigentlich wollte der ehemalige Geschäftsführer für seine GmbH nur Gutes und zwar mit einem Privatkredit seiner angeschlagenen US Center Bonn GmbH aus einer finanziellen Schieflage helfen. Die Crux: Für den privaten Kredit (hier: 11,7 Mio. EUR) musste der Geschäftsführer eine Bürgschaft seines Arbeitgebers einräumen. Als es anschließend dennoch zur Insolvenz der gesamten darin verwickelten Firmengruppe kam, forderte der Insolvenzverwalter den gesamten Darlehensbetrag aus dem Privatvermögen des ehemaligen Geschäftsführers. Besonderheit: Das Oberlandesgericht Köln sah – anders als noch die Vorinstanz – eine Haftung des Geschäftsführers nur für die Kreditsumme, die er de facto nicht seiner angeschlagenen GmbH zur Verfügung weitergereicht hatte. Tatsächlich sind 10,1 Mio. EUR der Kreditsumme der später insolventen GmbH zugeflossen. Der Geschäftsführer haftet also lediglich für 1,6 Mio. EUR, die er nicht auf ein Konto der GmbH überwiesen hatte (OLG Köln, Urteil v. 18.10.2016, 18 U 93/15).
Eine Berufung gegen das Urteil wurde vom OLG Köln ausdrücklich nicht zugelassen. Das bedeutet für den Geschäftsführer eine echte Enthaftung. Dennoch ist eine Nachahmung nicht zu empfehlen. U. E. ist davon auszugehen, dass eine solche Überbrückungsfinanzierung nicht in erster Linie dem Interesse der insolvenzbedrohten Gesellschaft dient, sondern zur Sicherung des Vermögens der Gesellschafter eingegangen wird. Als (Fremd-) Geschäftsführer sind Sie im vergleichbaren Fall auf jeden Fall besser beraten, wenn Sie statt eines persönlichen Kredits oder einer Bürgschaft „echte“ Sanierungsmaßnahmen (etwa nach ESUG) umsetzen.
Volkelt-Brief 24/2018
Steuerprüfung/Kassennachschau: Wundern Sie sich nicht, wenn der Prüfer als „Kunde” kommt + Konflikte in der GmbH: Ressort-Interesse oder GmbH-Wohl – was tun? + Digitales: Das lange Warten auf Blockchain + Geschäftsführer-Haftung: Wieder 2 wichtige neue Urteile + GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch + Steuer-Vorteil: Wertguthaben-Konto für den Fremd- Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Finanzgericht Hamburg – AdV bei Verlustvortrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Bank kann den Bürgen für ein GmbH-Darlehen nicht in Anspruch nehmen, „wenn sich der Bürge allein aus emotionaler Verbundenheit zum Hauptschuldner verbürgt und der Gläubiger dies in verwerflicher Weise ausnutzt” (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 9.2.2017, 3 U 146/15).
Zweiter Paukenschlag für alle GmbH-Gesellschafter, die Ihrer GmbH mit einem Darlehen oder einer Bürgschaft unter die Arme greifen: Zuerst wurden Gesellschafter-Darlehen schlechter gestellt, so dass diese Darlehen in der wirtschaftlichen Krise der GmbH sogar nach der vertraglich vereinbarten Rückzahlungsfrist vom Gesellschafter nachträglich an die GmbH – in die Insolvenzmasse – zurück gezahlt werden müssen.
Achtung: …
Volkelt-Brief 41/2017
Neues Urteil: Weitere Nachteile für Gesellschafter-Finanzierungen + Geschäftsführer-Kompetenzen: Das kann SIE den Job kosten + Neues Urteil: Beschränkungen für den GF-Anstellungsvertrag + Digitalisierung: So nehmen Sie Ihre Mitarbeiter mit auf den Weg + Steuer: Gericht billigt Zweitwertkonto für den Fremd-Geschäftsführer + Geschäftsführer privat: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern die Lohnsteuer + GmbH-Recht: Zur Wirksamkeit einer Rangrücktrittsvereinbarung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 50/2016
Geschäftsführer-Haftung: Gesellschafter schauen genauer auf die Finger + Mitarbeiter: SPD will noch mehr Rechte für Teilzeiter + Dienstleister-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für die Geschäftsführer-Gehälter + Recht: GmbH-Gesellschafter haften anteilig zur Bürgschaftsübernahme + Recht: Einwurf-Einschreiben genügt für Ausschlussandrohung + Mitarbeiter: Verspätete Lohnzahlung kostet SIE 40 € + BISS …
Volkelt-Brief 06/2016
Geschäftsführer-Haftung: Die „Kleinen” hängen – der Freispruch für die Daimler-Benz AG ? + Firmenwagen: Auch das Finanzamt muss Beweise bringen + Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen? + Bargeld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten + GmbH-Zuschuss: Ihr Berater kann für Ihre GmbH bürgen – und den Verlust absetzen + Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke + Gläsern: Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs + BISS …
Bürgt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH für einen seiner Mandanten (z. B. für Ihre GmbH), kann er die Aufwendungen dafür (Zinsen für ein dem Mandanten gewährtes Darlehen, Verlust) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (FG Münster, Urteil vom 15.10.2015, 3 K 472/14 E). …