Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 18.1.2016 nimmt das BMF jetzt zu einigen offenen Fragen zur Abgeltungssteuer Stellung. Dabei geht es z. B. um die steuerliche Beurteilung der Vergütung aus einer Stillen Beteiligung an einem Handelsgewerbe und um sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen (BMF-Schreiben vom 17.1.2019, IV C 1 – S 2252/08/10004 : 023).
Schlagwort: BMF-Schreiben vom 17.1.2019
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Volkelt-Brief 05/2019
Neue Rechtslage: Gesellschafter-Einladung per E‑Mail + GmbH/Steuern: Prüfen Sie Vorauszahlungen für Ihre GmbH für 2019 + Verträge mit Familien-Angehörigen: Fehler lassen sich rückwirkend beseitigen + Digitales: Die neuen Aufgaben der Geschäftsführung + GmbH/Finanzen: Nutzen Sie Sonder-Klauseln im Gesetz für höhere Preise + GmbH-Erbschaft: Finanzamt muss GmbH-Wert objektiv ermitteln + Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer + Erbschaftsteuererleichterung nur für die echte Betriebsaufspaltung + Mitarbeiter: Gefährdungsanzeigen rechtfertigen keine Abmahnung
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