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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2017

Null-Zins: Risi­ko-Geschäf­te gehen (fast) immer zu Ihren Las­ten + GmbH-Finan­zen: Das müs­sen Sie bei der Anla­ge von GmbH-Geld unbe­dingt beach­ten + Gesell­schaft­er­lis­te: Neh­men Sie die Gesell­schaf­ter mit ins Boot + Treu­hand am GmbH-Anteil: schrift­lich, voll­stän­dig und steu­er­fest + Geschäfts­füh­rer Alters­ver­sor­gung: Ach­tung – Neue Vor­ga­ben für Ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge + Steu­ern: Wer­bungs­kos­ten-Abzug nur für den akti­ven Geschäftsführer

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer Altersversorgung: Achtung – Neue Vorgaben für Ihre Pensionszusage

Eine ein­mal ver­ein­bar­te Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann spä­ter zum Ver­kaufs­hin­der­nis für die GmbH wer­den. Unter­des­sen legen die meis­ten Käu­fer Wert dar­auf, dass eine sol­che Pen­si­ons­zu­sa­ge vor dem Ver­kauf abge­löst wird. Etwa, indem die Zusa­ge auf einen Ver­si­che­rer über­tra­gen oder ganz auf­ge­löst wird.

Ach­tung: