Vertragliche Gestaltungen mit Familien-Angehörigen sind üblich. Auch das Finanzamt muss das akzeptieren und die Gelder, die fließen, steuerlich so behandeln wie zwischen „Dritten“. Die Praxis sieht oft anders aus. Immer wieder werden Verträge beanstandet und Zahlungen steuerlich nicht anerkannt. Das kostet bares Geld.
Wichtig für alle, die Verträge mit Angehörigen abgeschlossen haben: …