Laut Handelsgesetzbuch (§ 264 Abs. 1 Satz HGB) müssen kleine GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.6. des Folgejahres – also bis Ende des nächsten Monats – aufstellen. Bei abweichendem Geschäftsjahr muss der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB). Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass diese Frist eingehalten wird. In der Praxis erteilen die meisten Geschäftsführer dem Steuerberater den Auftrag, den Jahresabschluss zu erstellen. Das sind für die kleine GmbH: Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und die Erläuterungen zur Bilanz. Als Geschäftsführer müssen Sie organisatorische Vorkehrungen dafür treffen, dass die Unterlagen vollständig sind, sachlich richtig erstellt, fristgerecht vorgelegt, korrekt „verabschiedet“ und veröffentlicht werden. …
Schlagwort: Bilanz
Volkelt-Brief 03/2013
Themen heute: Kontrolle: Gesellschafter können Sonderprüfung auch für GmbH anordnen + Haftung: Geschäftsführer haftet für Verstöße der GmbH gegen Wettbewerbsregeln + Kommunale GmbH: Mehr Kontrollen für Geschäftsführer und Aufsichtsrat + Geschäftsführer-Vorsorge: Fehler in der Probezeit werden teuer + FG Düsseldorf: Gesetzliches Rentenalter gilt auch für Geschäftsführer + Zahlen/Fakten: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren neu festgelegt + Recht: Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern als wichtiger Grund für die Auflösung der GmbH + BISS …
Wird die GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt, können die selbst geschaffenen und in der GmbH-Bilanz ausgewiesenen immateriellen Wirtschaftsgüter …
Volkelt-Brief 21/2010
Heute: Rückstellung für Aufwendungen für den Jahresabschluss + Was tun bei einer fehlerhaften Bilanz ? + Innovations-Gutschein senkt Beraterkosten um 50 % + Achtung: vGA bei Bau-GmbH – zu niedrige Verrechnungspreise + EK und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle vom Spezialisten
Erfreulich: Nach EU-Kommissionm und dem EU-Parlament will auch Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger Erleichterungen für kleine GmbHs in Deutschland umsetzen. Ziel: Kleine GmbHs müssten – bei zügiger Umsetzung – ab dem Geschäftsjahr 2012 keine Bilanz mehr erstellen und müssten auch die Pflichtoffenlegung nicht mehr vornehmen. Ersparnis pro kleinem Unternehmen: Zwischen 1.500 und 3.000 € – pro Jahr je nach Branche.
Die Geschäftsführer müssen die Unterlagen zur Rechnungslegung unverzüglich vorlegen. Das ist der Fall, wenn die Unterlagen mit einer Frist von einer, höchstens zwei Wochen nach Erhalt den Gesellschaftern ausgehändigt werden. Kommen die Geschäftsführer ihrer Pflicht zur Vorlage der Unterlagen der Rechnungslegung nicht rechtzeitig nach, können die Gesellschafter dies mit einer Leistungsklage, eventuell per Einstweiliger Verfügung, durchsetzen. Diese Möglichkeit steht jedem einzelnen Gesellschafter offen, sofern die übrigen Gesellschafter kein Interesse an der Offenlegung der Unterlagen haben (Minderheitenschutz).