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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 28/2019

GmbH-Aus­sich­ten: Kapa­zi­täts­aus­las­tung sinkt – was kommt? + Risi­ko­ein­schät­zung: Noch Erfa-Run­de oder schon Kar­tell-Abspra­che? Digi­ta­les: Inves­to­ren schau­en Start­Up-Grün­dern immer genau­er in die Bücher + GmbH/Krise: Vor­sicht beim Ver­kauf von GmbH-Ver­mö­genGmbH/Steuern: Steu­er­li­che Aner­ken­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lung Büro­kra­tie: Finanz­kon­trol­len wer­den kräf­tig auf­ge­stockt + Ent­war­nung: Klei­ne­re Fir­men brau­chen kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: GmbH muss sich in die Bücher schau­en las­sen + GmbH/Firmenwagen: Prä­mie zieht (noch) nicht

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Kündigung: GmbH muss sich in die Bücher schauen lassen

Schei­det der Geschäfts­füh­rer aus der GmbH aus und ist die Ermitt­lung der Höhe sei­ner Abfin­dung strit­tig, dann hat er einen Aus­kunfts­an­spruch gegen die GmbH – auch dann, wenn er zuvor in sei­ner Eigen­schaft als akti­ver Geschäfts­füh­rer die Mög­lich­keit hat­te, sämt­li­che Unter­la­gen der GmbH ein­zu­se­hen (OLG Köln, Beschluss v. 4.10.2017, 18 U 103/16).

Der Aus­kunfts­an­spruch bezieht sich aller­dings nur auf die Unter­la­gen, Zah­len und Fak­ten, die zur Ermitt­lung der Höhe der Abfin­dung not­wen­dig sind – in der Regel sind das Zah­len zu den Grö­ßen, die Bemes­sungs­grund­la­ge für die mit dem Geschäfts­füh­rer ver­ein­bar­te Tan­tie­me sind (Gewinn, Umsatz, Deckungs­bei­trä­ge oder sons­ti­ge Grö­ßen der Ziel­ver­ein­ba­rung). Dar­aus lässt sich – in Ver­bin­dung mit der Anzahl der abge­leis­te­ten Tätig­keits­jah­re – der kon­kre­te Abfin­dungs­an­spruch des Geschäfts­füh­rers ermit­teln. Etwa dann, wenn die Abfin­dung nicht ver­trag­lich ver­ein­bart ist, und die Abfin­dung nach § 1a KSchG ermit­telt wird.